Microsoft vor Gericht Kommt jetzt die Klagewelle?
Langeweile wird bei den Microsoft-Anwälten in diesem Herbst wohl kaum aufkommen. Aufmerksam beobachten sie das Treiben der europäischen Kartellwächter, die, durch das amerikanische Urteil geweckt, derzeit prüfen, ob Microsoft vielleicht ein Monopol hat und dieses dann missbraucht...
Spannender sind da wohl die Vorgänge vor der eigenen Haustür. So wird der amerikanische Supreme Court am 2. Oktober bekannt geben, wo der Microsoft-Prozess seine Fortsetzung finden wird: Vor dem Obersten Gerichtshof (das wünscht sich das Justizministerium) oder vor einem regulären Berufungsgericht (was Microsoft lieber wäre). Dies wurde aus gerichtsnahen Kreisen bekannt.
Die neun Richter des Supreme Court sollen demnach eine Woche zuvor, am 25. September, zusammenkommen und die Argumente des Unternehmens und des US-Justizministeriums prüfen. Am 2. Oktober nehmen die Verfassungsrichter ihre turnusgemäßen Herbstsitzungen auf.
In dem Verfahren hatte US-Bezirksrichter Thomas Penfield Jackson zunächst im April entschieden, Microsoft habe seine Vorherrschaft bei PC-Betriebssystemen der Windows-Familie widerrechtlich ausgenützt und das Kartellrecht der Vereinigten Staaten gebrochen.
Im Juni verfügte Jackson deswegen die Zerschlagung von Microsoft; dagegen legte das Unternehmen Berufung ein. Dieses Verfahren will die US-Regierung nun direkt vor den Obersten Gerichtshof tragen und damit beschleunigen. Gegen den Vorschlag setzt sich Microsoft zur Wehr; der Konzern von Bill Gates hofft auf mehr Milde in der regulären Berufungsinstanz.
Wie auch immer die Entscheidung lauten wird: Sowohl auf einen Prozess vor dem Appellationsgericht als auch vor dem Obersten Gericht kann sich Microsoft vorbereiten. Weit unberechenbarer aus Sicht des Unternehmens dürfte die erste zivile Sammelklage sein, die nun ein Richter in San Francisco zuließ. Eine Klägergruppe von bisher nicht bekannter Größe zieht vor Gericht, um auf eine Kompensation von Schäden zu klagen, die ihnen durch, wie sie meinen, überteuerte Microsoft-Produkte entstanden seien. Diese Preispolitik sei Microsoft nur unter Ausnutzung seines Monopols möglich gewesen. Eingeklagt werden Preisnachteile, die beim Kauf von MS-Dos, Windows, Word und Excel seit dem 18. Mai 1994 entstanden seien.
Bereits im Vorfeld zum Urteil im Kartellprozess, das Richter Jackson im Mai sprach, war erwartet worden, dass dieses eine Lawine privater und privater Sammelklagen nach sich ziehen könne. Diese scheint nun wirklich ins Laufen zu kommen: Wie viele Klagen mittlerweile gegen Microsoft eingereicht wurden, ist nicht bekannt. Doch die Zulassung dieser ersten Sammelklage dürfte hier wie ein Startschuss wirken: Es ist wahrscheinlich, dass sich dieser Entscheidung viele Richter anschließen werden.
Im Zivilprozess in San Francisco geht es mehr oder weniger um "Peanuts": Keiner der einzelnen Kläger drängt auf eine Kompensation in großer Höhe. Das Paradoxe daran ist nun, dass dies den Prozess um so gefährlicher macht für den Softwareriesen aus Redmond. Die niedrigen Klagesummen machen es höchst unwahrscheinlich, dass sich die Kläger auf eine außergerichtliche Einigung einlassen werden.
Bisher wurden Sammelklagen und private Klagen gegen Microsoft eher abgelehnt: Ein Bundesrichter in Baltimore schmetterte zuletzt 62 Sammelklagen gegen das Softwarehaus ab, weil diese durch die Gesetze in den jeweiligen Staaten, in denen sie vorgebracht wurden, nicht sanktioniert seien. Ähnlich entschieden Gerichte in Iowa, Kentucky, Nevada, Oregon, Rhode Island, Texas und auf Hawaii.
Jetzt könnte der Wind sich drehen und - niedrige Klagesummen hin oder her - das könnte teuer werden für "MS". Viele kleine Zahlungen summieren sich in Sammelklagen zu oft astronomischen Summen. Die letzte Industrie, die diesen Effekt zu spüren bekam, war die amerikanische Tabakbranche: Ein Geschworenengericht in Florida entsprach Mitte Juli der Sammelklage mehrerer hunderttausend Geschädigter und verurteilte die führenden Unternehmen im Markt zu einer Zahlung von insgesamt 145 Milliarden Dollar. Die betroffenen Unternehmen wollen in die Berufung gehen.