Moderne Zeiten: Das Internet als Pranger - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Moderne Zeiten Das Internet als Pranger

In den USA ist ein Gesetz auf den Weg gebracht worden, an dem sich die Geister scheiden: Die Namen, Adressen und weitere persönliche Daten verurteilter Sexualstraftäter sollen ins Web gestellt werden.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Das Parlament des US-Bundesstaats New Jersey verabschiedete zu Wochenbeginn einstimmig das umstrittene Gesetz. Wenn nach dieser ersten parlamentarischen Hürde auch noch der Senat des Ostküstenbundesstaats seine Zustimmung gibt, dann können Vor- und Nachnamen, Aliase, Wohn- und Arbeitsanschrift, Foto, Alter, Personenbeschreibung, Vorstrafenregister und Angaben zu den Verbrechen der angeblich gefährlichen Täter im Internet veröffentlicht werden. Die Daten stehen den Nachbarn der Vorbestraften, Schulbediensteten und kommunalen Angestellten offen. Voraussetzung ist allerdings, dass die ehemaligen Straftäter nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in Verdacht stehen, rückfällig zu werden.

Der Weg für das Gesetz wurde erst nach einem Volksentscheid in New Jersey möglich. Erst im November dieses Jahres stimmten die Wähler mit überwältigender Mehrheit für eine Verfassungsänderung: Für schuldig befundene Sexualtäter haben seit der Annahme des Referendums in dem Ostküstenstaat kein Recht auf Intimsphäre mehr. Der Volksentscheid und das neue Gesetz gehen auf die Initiative von Maureen Kanka zurück. Ihre siebenjährige Tochter Megan wurde 1994 von einem verurteilten Triebtäter, der auf der Straße lebte, entführt, vergewaltigt und ermordet.

Bürgerrechtsgruppen laufen gegen das so genannte "Megan's Law" Sturm. Nicht nur ehemalige Straftäter werden dieser Argumentation nach ihrer Privatsphäre beraubt, sondern auch die Opfer. Durch die Veröffentlichung des Tatherganges könnten Rückschlüsse auf die Missbrauchten gezogen werden, die beispielsweise dem Arbeitgeber verletzliche Stellen in der Psyche aufzeigten.

Auch werden, so die Kritik der Bürgerrechtler, der moderne Sinn von Strafe (Schutz der Allgemeinheit, Resozialisation und Rache) und die juristische Unschuldsvermutung ad absurdum geführt. Eigentlich sei in den westlichen Rechtssystemen jede Tat mit Ende der Strafe gesühnt. Mit der geplanten Website finde eine Art der Vor- und Nachverurteilung statt, die nicht hinnehmbar sei.

Ehemalige Straftäter hätten mit der Veröffentlichung ihrer Namen keine Chance mehr, bemängeln die Bürgerrechtler, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Selbst gewalttätige Übergriffe mit Toten und Verletzten wie im Sommer in Großbritannien seien nicht auszuschließen.

Die Befürworter des "Megan's Law" und das Parlament wischen die Bedenken mit einem Argument vom Tisch: Der Schutz potenzieller Opfer sei höher anzusiedeln als die Rechte der Täter und früherer Opfer.

Verwandte Artikel