Musikindustrie: Napster darf aufatmen - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Musikindustrie Napster darf aufatmen

Im langen Streit um die Verletzung von Urheberrechten wurde der Internet-Tauschbörse Napster eine Atempause eingeräumt. Vor einer endgültigen Gerichtsentscheidung soll jetzt ein unabhängiger Experte die tatsächlichen Eigentumsrechte der zur Diskussion stehenden Musikstücke prüfen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

San Francisco - Für einen Urteilsspruch sei es noch zu früh, entschied die mit dem Fall bertraute Bundesrichterin Marilyn Patel. Die Musikindustrie, die derzeit selbst kostenpflichtige Musik-Angebote im Internet aufbaut, hatte indes auf ein schnelles Urteil gehofft. Napster hatte im Sommer auf Anordnung des Gerichts seinen kostenlosen Tauschdienst vom Netz nehmen müssen.

In dem Rechtsstreit müsse nun herausgefunden werden, ob die Plattenlabels derzeit noch immer im Besitz des Urheberrechts für mehr als 200 zur Diskussion stehender Musikstücke sind, bestätigten die Anwälte der Musiktauschbörse. AOL Time Warner, Sony, Bertelsmann, EMI und Vivendi Universal hatten die Tauschbörse 1999 wegen Copyrightverletzungen verklagt. Napster droht noch immer eine endgültige Schließung sowie weitere, Millionen schwere Schadenersatzzahlungen. Bislang hatte Napster an die Kläger 26 Millionen Dollar für bisherige Verletzung von Urheberrechten gezahlt. Zusätzlich hatte sich das Unternehmen bereit erklärt, weitere zehn Millionen Dollar Lizenzgebühren im Voraus zu entrichten.

Noch in diesem Jahr soll der von Napster gemeinsam mit dem Partner Bertelsmann geplante kostenpflichtige Tauschdienst im Internet fertiggestellt sein. Dafür hatte Napster im Juni eine Lizenzvereinbarung mit MusicNet geschlossen, einer Allianz für Online-Lizenzierungen der Medienriesen Warner Music (AOL Time Warner), BMG (Bertelsmann), der britischen EMI sowie RealNetworks. Das ungewöhnliche Nebeneinander von Klage und Kooperation stößt unterdessen auch bei Richterin Patel auf Unverständnis. Warum, fragte Patel die Anwälte beider Parteien rhetorisch, gingen ihre Klienten solche Geschäftsvereinbarungen ein, wenn sie noch immer vor Gericht stritten?

Mehr lesen über