Musterprozess Gema will Hewlett Packard verklagen
München - Wie der Sprecher der Gema, Hans-Herwig Geyer, am Dienstag bestätigte, strebt die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) gegen das Böblinger Unternehmen eine Klage an, weil sich dieses bisher geweigert hat, für jeden CD-Brenner eine Kopierabgabe von 17 Mark (zuzüglich 7 Prozent Umsatzsteuer) zu entrichten.
Hintergrund des Streits ist die massenweise Verwendung von CD-Brennern in Privathaushalten, mit denen immer mehr Musik-CDs unter Verletzung von Urheberrechten illegal vervielfältigt werden. Ähnlich wie die Hersteller von Kopierern sollen daher nun auch die Produzenten von CD-Brennern eine Zwangsabgabe an die Verwertungsgesellschaften entrichten, die damit Urheberrechtsverletzungen pauschal abgelten wollen.
Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt hatte Anfang Mai entschieden, dass die digitale Vervielfältigung auch in die gesetzliche Vergütungspflicht für privates Überspielen einzubeziehen sei. Dies gelte für jeden seit dem 1. Februar 1998 veräußerten oder in Verkehr gebrachten CD-RW-Brenner. Für die Hersteller würden Nachzahlungen Millionenverluste bedeuten.
Die Schiedsstelle hatte es als erwiesen angesehen, dass die CD-Brenner dazu bestimmt und geeignet seien, urheberrechtlich geschützte Werke zu vervielfältigen.
Hewlett-Packard hatte den Schiedsspruch abgelehnt, da er analoge und digitale Kopien auf eine Stufe stelle und damit die unterschiedlichen technischen Voraussetzungen ignoriere. Statt für die bloße Möglichkeit, Kopien herstellen zu können, bezahlen zu müssen, hatte der Computerhersteller dafür plädiert, dass der Nutzer für die tatsächlich angefertigten Kopien zahlen solle. Dies sei technisch ohne weiteres möglich.