Napster-Klage Karlsruhe verschafft Bertelsmann eine Verschnaufpause
Karlsruhe - Die Klageschrift darf dem Gütersloher Medienkonzern in Deutschland vorerst nicht zugestellt werden, entschied das Karlsruher Gericht am Freitag in einer Einstweiligen Anordnung. Mehrere US-Konzerne und Künstler, darunter EMI und Universal, werfen Bertelsmann vor, mit dem Engagement bei der Musiktauschbörse Napster deren Urheberrechtsverletzungen gefördert zu haben. Bertelsmann hat die Vorwürfe als haltlos zurückgewiesen. Da die Zustellung der Klageschrift nach US-Recht Prozessvoraussetzung ist, ist das Verfahren vorläufig blockiert. (Aktenzeichen: 2 BvR 1198/03 - Beschluss vom 25. Juli 2003).
Der Zweite Senat untersagte der Präsidentin des Düsseldorfer Oberlandesgerichts die Zustellung der Sammelklage für die Dauer von sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Nach den Worten des Gerichts gab eine Folgenabwägung den Ausschlag für die Anordnung. Wenn durch die Zustellung der Fortgang des Verfahrens in den USA möglich werde, dann sei Bertelsmann der Gefahr einer Verurteilung ausgesetzt. Selbst wenn dieses Urteil in Deutschland nicht anerkannt werde, könnte das in den USA befindliche Vermögen des Konzerns betroffen sein.
Die Bedenken der Karlsruher Richter richten sich auf einen möglichen Verstoß gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats durch die US-Klage. "Werden Verfahren vor staatlichen Gerichten in einer offenkundig missbräuchlichen Art und Weise genutzt, um mit publizistischem Druck und dem Risiko einer Verurteilung einen Marktteilnehmer gefügig zu machen, könnte dies deutsches Verfassungsrecht verletzen", so das Gericht. Dies sei im Hauptsacheverfahren zu prüfen. Die Zustellung der Klage ist nach deutschem Recht Voraussetzung für die spätere Anerkennung des ausländischen Urteils.