Napster: Razzia bei deutschen Neonazis - DER SPIEGEL
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Napster Razzia bei deutschen Neonazis

Die P2P-Börse Napster stand seit langem im Verdacht, auch Handelsplatz für rechtsradikale Musik zu sein. Für 120 rechtsorientierte Deutsche hatte der Musiktausch im nicht ganz so anonymen Netz nun Konsequenzen: Bei ihnen klopfte das BKA an.
Von Andrea Leiber
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In der Vergangenheit wurden in Deutschland immer wieder Anzeigen besorgter Bürger wegen rechtsradikaler Dateien in Musiktauschprogrammen wie Napster erstattet. Nun leitete die Staatsanwaltschaft Bonn in 120 Fällen Ermittlungsverfahren gegen Anbieter rechtsextremer Musikdateien bei Napster ein. Zwischen dem 03.04. und dem 05.04. durchsuchten Polizeibeamte der Bundesländer in einem vom Bundeskriminalamt in Wiesbaden koordinierten Einsatz Wohnungen von 103 Personen in 15 Bundesländern.

Zur Beweissicherung wurden nicht nur CDs, Disketten und Festplatten, sondern teilweise komplette Rechner abtransportiert. Dabei stellten die Behörden - als Spitzenwert - bei einem Beschuldigten etwa 200 CDs mit nationalsozialistischen, fremdenfeindlichen Songs im MP3-Format sicher. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen den Beschuldigten Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen.

Das Bundeskriminalamt bewertet die durchgeführten Maßnahmen als durchaus erfolgreich und verknüpft damit die Hoffnung, deutlich gemacht zu haben, dass auch Internet-Musiktauschbörsen keinen rechtsfreien Raum zur Verbreitung indizierter Dateien darstellten.

Napster selbst kann auf der Grundlage bundeseinheitlichen Rechts von Deutschland aus nicht belangt werden, da es nach dem "Peer-to-Peer"-Prinzip lediglich die Plattform bildet, auf der sich User untereinander vernetzen und bei der sich die getauschten Dateien ausschließlich auf den Festplatten der User befinden.

Auch der Problematik, dass viele Anbieter rechtsradikaler deutschsprachiger Inhalte ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist von bundesdeutschem Boden aus allein nicht beizukommen. Um eine Strafverfolgung solcher Personen zu gewährleisten, ist eine engere Zusammenarbeit der entsprechenden nationalen Behörden dringend notwendig, ähnlich, wie sie erfolgreicher seit einiger Zeit auf dem Gebiet der Kinderpornographie praktiziert wird. Dies erscheint jedoch als Wunschdenken in Zeiten, in denen nicht einmal in der Bundesrepublik die Ermittlungen gegen Straftaten im Internet zentral vernetzt sind.