Napsters teures Erbe: Milliardenklage gegen Bertelsmann? - DER SPIEGEL
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Napsters teures Erbe Milliardenklage gegen Bertelsmann?

Das Engagement bei Napster könnte Bertelsmann weit teurer zu stehen kommen als bisher gedacht. Je mehr bekannt wird über die Beteiligung des Gütersloher Konzerns an Napster, desto lauter denken Musikunternehmen darüber nach, ihn zu verklagen: Da wäre nach Schätzungen eine Milliarde Dollar zu holen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

90 Millionen Dollar investierte Bertelsmann in die P2P-Tauschbörse Napster, die die Gütersloher - nach einer einst erhofften Legalisierung - dann irgendwann umarmen wollte: assimilieren, absorbieren, übernehmen.

Die Strategie klang gut und sicher: Weil Napster in den letzten zwei Jahren faktisch nur noch vor Gericht existierte und sich dort mit Klagen konfrontiert sah, die locker Milliardensummen hätten kosten können, hatte sich Bertelsmann schon im Oktober 2000 dazu entschlossen, nicht direkt bei Napster einzusteigen. Stattdessen vergab Bertelsmann großherzig Kredite an das so förderungswürdige Start-up, ohne den Napster-Chefs Hank Barry und Shawn Fanning allzu sehr ins Geschäft zu reden.

So weit die öffentlich propagierte Legende.

Im Rahmen des noch immer laufenden Insolvenzverfahrens über Napster kommt nun Stück für Stück ein etwas anderes Bild zutage, das ernstlich aber niemanden überrascht: Anwälte konkurrierender Musikunternehmen gehen davon aus, dass Bertelsmann bereits ab Oktober 2000, mit den ersten Krediten verbunden, mehr und mehr Kontrolle über Napster bekam, später möglicherweise sogar vollständig.

So interpretieren zumindest die Juristen die Zeugenaussagen der ehemaligen Napster-Finanzchefin Carolyn Jensen, die im Insolvenzverfahren über Napsters zunehmende finanzielle Probleme im Laufe des Jahres 2000 berichtete. Demnach war Napster zum Zeitpunkt der Kreditvergabe durch Bertelsmann so gut wie bankrott und den Banken auch nicht mehr kreditwürdig. In der Folgezeit hing Napster dann finanziell fast vollständig am Tropf der Gütersloher. Die hatten die Vergabe ihrer Kredite an die Implementierung eines vornehmlich bei Bertelsmann entstandenen neuen Geschäftsmodelles für Napster geknüpft.

Als Konrad Hilbers im Juli 2001 Chef von Napster wurde und Hank Barry ablöste, so sehen das zumindest Anwälte konkurrierender Musikunternehmen, habe nicht etwa ein "ehemaliger Bertelsmann-Manager", wie es offiziell hieß, das Ruder übernommen - sondern Bertelsmann selbst. Für die amerikanischen Anwälte bedeutet das einen Hoffnungsschimmer in einem Verfahren, das bisher aus ihrer Perspektive frustrierend mit einem Gläubigerschutz endete: Bertelsmann, raunt es in der Branche, könnte für das Engagement bei Napster zur Kasse gebeten werden - und das nicht zu knapp.

"Wir wollen das nicht kommentieren"

Von einer Milliarde Dollar ist da heute in der "Los Angeles Times" die Rede, die teils anonyme Quellen aus der Musikindustrie zitiert. Sie bewerten die Chancen eines solchen Milliardenprozesses gegen Bertelsmann als "deutlich besser als Fifty-Fifty". Das sei schon ein bisschen Prozessieren wert.

Bei Bertelsmann stieg in Folge der Veröffentlichung wohl das Aufkommen telefonischer Nachfragen. Für die Antwort hätte man gut ein Call-Center einsetzen können: "Wir wollen das nicht kommentieren", ist alles, was von einem Sprecher der Bertelsmann DirectGroup derzeit zu hören ist.

Auch das kann kaum verwundern: Längst hat der Konzern das Thema Napster hinter sich gelassen, die 90 Millionen Dollar Kredit als Verlust verbucht. Die für den Napster-Deal verantwortlichen Manager haben längst den Job gewechselt. Und dann das: Für die Gütersloher materialisiert sich mit der Drohung einer Klage ein Alptraum, der für die Involvierten trotzdem wohl kaum überraschend kommt. Dass ein solcher Prozess in Amerika nicht chancenlos wäre, weiß man wohl auch in Gütersloh.

Genau das Szenario, einst für Napsters Sünden haftbar gemacht zu werden, hatte Andreas Schmidt, im Oktober 2000 verantwortlich für die ersten Kredite an Napster, ja vermeiden wollen.

Dabei ging er durchaus geschickt vor: Offiziell hielt Bertelsmann gar eine Klage gegen Napster aufrecht - stellte allerdings zugleich in Aussicht, diese fallen zu lassen, sobald es Napster gelingen sollte, eine legale Geschäftsgrundlage zu finden.

Rächt sich die Inszenierung der Kreditvergabe?

Dumm sieht nun aus, dass der Bertelsmann-Napster-Kredit im Oktober 2001 von den Unternehmen im inzwischen üblichen Hurra-Pathos der Entertainment-, IT- und Medienindustrie ausdrücklich als "Partnerschaft" gefeiert wurde. Der damalige Bertelsmann-Vorstand Thomas Middelhoff posierte strahlend mit Napster-T-Shirt vor der Brust. Im Anschluss an die Pressekonferenz ließ Andreas Schmidt die Sektkorken knallen: Eine so große Freude über die Vergabe eines drei Prozentpunkte unterhalb der marktüblichen Zinsen vergebenen Kredites erwartet man eigentlich nur auf der Nehmerseite.

In einem Interview mit SPIEGEL ONLINE am Tag nach dem Deal sprach Schmidt von einem neuen Geschäftsmodell, das nun umgesetzt werden könne. Entwickelt worden sei dies von Bertelsmann unter Beteiligung mehrerer Unternehmen im Konzern in Kooperation mit Napster. Das Wort "Kredit" fiel dagegen nicht einmal: Zwar vermied Schmidt direkte Antworten auf die Frage nach der Größe des Bertelsmann-Einflusses, seine anderen Antworten aber klangen nicht gerade so, als habe er gerade nur Geld verliehen. Schmidt am 1. November 2000: "Erstens zeigt Bertelsmann, dass wir bereit sind, Führerschaft zu übernehmen in kritischen Prozessen (...) Wenn sich die Industrie nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen kann, dann muss eben auch einer den Mut haben, Fakten zu schaffen."

Schon damals fassten Branchenbeobachter dies alles so auf, dass der Deal den sukzessiven, nur formal kaschierten Einstieg von Bertelsmann bei Napster bedeutete - auch wenn der Gütersloher Konzern konsequent anderes behauptete. Zugleich warb Bertelsmann unter den Musikunternehmen dafür, Napster zur gemeinsamen Online-Vertriebsplattform zu machen - unter Bertelsmanns Kontrolle, versteht sich. Außer EMI, die Interesse signalisierten, mochte sich darauf niemand von den "Großen" einlassen: Die verfolgten längst eigene Pläne für Online-Musikshops, die seit Jahresbeginn 2002 allerdings kaum beachtet und weitgehend erfolglos vor sich hindümpeln. Zu lang glaubte die Entertainment-Industrie, das immer drängendere Problem P2P gerichtlich lösen zu können. Eigene Musikplattformen, die den Börsen eine legale Konkurrenz hätten entgegen setzen können, wurden nur äußerst halbherzig angegangen. Das wirkte und wirkt bis heute wie ein "Seht her, wir könnten, wenn wir nur wollten".

Die gebeutelten Unternehmen wollen Schuldige bluten sehen

Derweil löste die P2P-Nutzerschaft ihre Probleme mit der Musikindustrie auf technischem Wege und völlig unsentimental: Für jede von der Industrie gekappte Börse entstanden mehrere Neue. Inzwischen sind die technisch so ausgelegt, das sie über Zentralserver in aller Regel gar nicht mehr verfügen, also auch nicht abgeschaltet werden können - und auch nur schwerlich verklagt. Das frustriert zunehmend.

Bertelsmann äußert sich nicht, und vielleicht aus gutem Grund: Echte Beweise gegen die Gütersloher gibt es bisher nicht - aber eine ganze Reihe guter Indizien. Worauf die Anwälte ihre Klagen stützen wollen, lesen Sie im zweiten Teil. Weiter...

Und es passt nicht in die Denkweise der Firmenanwälte, die für Verstöße gegen eigene Rechte natürlich auch Schuldige finden wollen, an denen man sich schadlos halten kann. Wie beispielsweise Bertelsmann: "Die Labels, die wir vertreten", sagt dazu Anwalt David Stratton, "prüfen, ob es aus Urheberrechtsverletzungen resultierende Forderungen gibt, die man direkt oder indirekt gegen Bertelsmann vorbringen könnte."

Stratton vertritt die Firmen A&M und Geffen Records - beide Labels gehören zu Vivendi Universal. Neben Universal gilt vor allem EMI als Hauptkandidat für eine Klage gegen Bertelsmann. Dort dürfte der Frust tief genug sitzen, denn die Jahresbilanz des Unternehmens wurde gründlich verhagelt: Kein anderes der Musikunternehmen musste dermaßen Federn lassen. So was motiviert.

Binnen eines Monats, schreibt die "Los Angeles Times", könnte die Entscheidung fallen, ob und von wem gegen Bertelsmann Klage erhoben wird.

Sollte diese kommen, wird sie sich wohl vor allem auf zwei Indizienblöcke stützen. Zum einen wäre da die Frage, welche Rolle Konrad Hilbers bei Napster spielte. Agierte er eher eigenständig und - seiner Rolle entsprechend - das Wohl seiner Firma Napster im Sinn? Oder agierte er in erster Linie als Statthalter Bertelsmanns, verwaltete ein zukünftiges Tochterunternehmen im Sinne des Mutterkonzerns?

Dieser Ansicht neigte unter anderem der Richter im Insolvenzverfahren zu: Konrad Hilbers Rolle bei Napster wurde zum Hauptgrund für den Richterspruch vom 3. September 2002, mit dem Richter Peter J. Walsh endgültig eine Übernahme der Tauschbörse durch Bertelsmann verhinderte. Hier könnten eventuelle Kläger ihre Chance sehen.

Zum anderen stehen die Kredite von Bertelsmann an Napster zur Diskussion. Gemeint sind dabei vor allem die (wahrscheinlich) 60 Millionen Dollar der ersten Margen, die an Napster gezahlt wurden, als das Unternehmen noch als P2P-Börse aktiv war. Damit, argumentieren Anwälte der potenziellen Kläger, habe Bertelsmann das P2P-Unternehmen aktiv finanziell dabei gestützt, ab Oktober 2000 für weitere acht Monate die Urheberrechte der Musikunternehmen zu verletzen.

Ist der Kreditgeber schuldig, wenn sich der Schuldner daneben benimmt?

Das kann man so sehen, wenn man will: Napster war im Herbst 2000 pleite, durch einen zu diesem Zeitpunkt bereits fast ein Jahr andauernden Gerichtsmarathon ausgelaugt. Tatsächlich ist es fraglich, ob die Börse ihren Betrieb noch bis zum Sommer 2001 hätte aufrecht erhalten können, hätte es die Infusionen aus Gütersloh nicht gegeben.

Auf der anderen Seite war die Vergabe des Kredites von Bertelsmann an Napster zweckbestimmt: Ausdrücklich war der Kredit zu dem Zweck vergeben worden, Napster in eine legal operierende, das Copyright respektierende Online-Vertriebsplattform umzubauen.

Zu diesem Zeitpunkt war Bertelsmann auf Geschäftsführungsebene bei Napster nicht repräsentiert. Zwar gab selbst ein Bertelsmann-Vertreter im Insolvenzverfahren zu, dass aus den für den Umbau des Unternehmens verliehenen Geldern möglicherweise auch Lohnzahlungen und andere laufende Kosten bestritten wurden, was durch Aussagen der ehemaligen Napster-Finanzchefin Carolyn Jensen bestätigt wird. Doch kann ein Kreditgeber dafür haftbar gemacht werden, dass ein Kreditnehmer ihm geliehene Gelder sachfremd verwendet?

Ja, glauben einige der Anwälte: Wenn sich nämlich herausstellt, dass der Kreditgeber sich durchaus klar darüber war, dass der Kreditnehmer sich nicht so verhält, wie man das angeblich von ihm gern hätte. Davon aber scheinen einige der Anwälte auszugehen, die auch die "Los Angeles Times" nicht namentlich nennen will. Sie führen dabei ein Indiz an, dass ursprünglich für Bertelsmann zu sprechen schien: Die Tatsache, dass Bertelsmann Napster wegen Copyright-Verstößen verklagt hatte und diese Klage auch nach dem Oktober 2000 nicht fallen ließ.

Damit, argumentieren die Anwälte, habe Bertelsmann selbst dokumentiert, dass das Unternehmen sich über die fortlaufende Verletzung von Copyrights durch Napster im Klaren gewesen sei - seit Oktober 2000 finanziert durch einen Bertelsmann-Kredit.