Netzagentur verhängt Bußgeld wegen Wartezeit - DER SPIEGEL
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Anbieterwechsel Netzagentur bestraft lange Wartezeiten

Die Telekom hat Kunden, die zu einem anderen Anbieter wechseln wollten, zu lange warten lassen. Nun muss das Unternehmen Strafe zahlen - bekommt aber Rabatt.
Gebäude der Bundesnetzagentur: Bußgeld von 75.000 Euro
Gebäude der Bundesnetzagentur: Bußgeld von 75.000 Euro

Gebäude der Bundesnetzagentur: Bußgeld von 75.000 Euro

Foto: Rolf Vennenbernd/ picture alliance / dpa
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Länger als einen Tag soll kein Verbraucher, der zu einem anderen Anbieter wechselt, vom Internet oder Telefonnetz abgeschnitten werden. Das schreibt die Bundesnetzagentur vor. Verbraucher, die ja oft auch beruflich von Internet und Telefon abhängig sind, sollen mit dieser Regel geschützt werden. Doch nicht alle Anbieter halten sich daran und müssen deshalb ein Bußgeld zahlen.

Diesmal zum Beispiel die Deutsche Telekom: Die Strafzahlung in Höhe von 75.000 Euro richte sich gegen einen "großen" Anbieter, erklärte die Netzagentur, ohne den Namen des Unternehmens zu nennen. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP erklärte ein Telekom-Sprecher: "Dieses Mal sind wir betroffen." Zuvor hatte die Netzagentur bereits Wettbewerber der Telekom, darunter Vodafone und Telefónica/O2, mit Bußgeldern belegt.

Zum jüngsten Bußgeld erklärte die Bundesnetzagentur, das Unternehmen habe "wiederholt" gegen die gesetzliche Frist verstoßen. Verbraucher sollten "vor langwierigen Ausfällen" beim Wechsel ihres Telekommunikationsunternehmens geschützt werden, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.

Wegen Kooperation wurde die Strafe reduziert

Rund 5000 Verbraucher hatten sich laut Netzagentur im vergangenen Jahr über lange Wartezeiten beim Anbieterwechsel beschwert. Erst Anfang 2014 hat die Bundesnetzagentur eine hohe Strafzahlung gegen mehrere Anbieter verhängt. Auch 2015 sei die Anzahl der Beschwerden "ungebrochen hoch".

Die Telekom erklärte, sie arbeite "weiterhin mit Nachdruck" an der Verbesserung des Anbieterwechsels. Der Konzern habe unter anderem zusammen mit den größten Wettbewerbern einen "zusätzlichen Eskalationsprozess für Kundenbeschwerden" gestartet. Der Anbieterwechsel im Festnetz sei "technisch sehr komplex" und teilweise seien immer noch manuelle Arbeiten nötig, was zu Fehlern führen könne. Weil der Konzern sich an Verbesserungsprozessen "aktiv" beteiligt habe, reduzierte die Bundesnetzagentur die Strafe für die Telekom von ursprünglich 100.000 auf 75.000 Euro.

Treten beim Anbieterwechsel Probleme auf, können sich Verbraucher an eine Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur  wenden.

aer/juh/afp