Netzdepesche: Abgabe auf PCs - DER SPIEGEL
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Netzdepesche Abgabe auf PCs

"Der Herbst wird heiß", prophezeit der SPD-Internetexperte Jörg Tauss im Bundestag schon heute. Für Zündstoff sorgt der kürzlich an das Parlament übergebene Vergütungsbericht des Bundesjustizministeriums. Nach der Sommerpause wird über einen Gesetzesentwurf entschieden.
Von Christiane Schulzki-Haddouti
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Der Bericht fordert unter anderem Urheberabgaben auf Festplatten, Modems, Diskettenlaufwerke und ISDN-Anlagen. Erste Meldungen sorgten bereits für Proteste bei PC-Nutzern. Eine Totalverweigerung hat jedoch wenig Aussicht auf Erfolg: Grundsätzlich ist die Industrie nämlich nicht gegen die Abgaben, wohl aber gegen die geplante Beitragshöhe. Die Anhörung zahlreicher Verbände und Fachinstitutionen ergab, dass sich das Vergütungssystem "grundsätzlich bewährt" habe.

Was wie eine spezielle PC-Steuer aussieht, ist bei anderen Geräten schon lang Usus: Besonders bei Filmen und Musik werden seit jeher private Kopien erstellt. Deshalb wird den Urhebern bereits seit dem Urheberrechtsgesetz von 1965 ein genereller Vergütungsanspruch eingeräumt. Das heißt, ein Kassettenrekorder muss nicht tatsächlich dazu benutzt werden, private Kopien von Musikstücken zu erstellen - allein die "bloße Möglichkeit" genügt.

Laut der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie steht es der Bundesregierung frei, Abgaben zu verlangen. Mit Hilfe von Verwertungsgesellschaften wie der Gema oder der VG Wort können Musiker, Autoren und Journalisten Rechte geltend machen. Das soll vor allem die Hersteller und Importeure vor einem zu hohen Verwaltungsaufwand schützen.

Seit 1985 werden nicht nur auf Geräte, sondern auch auf Leerkassetten Vergütungen erhoben. Damals waren die Gerätepreise in den Keller gefallen, während der Leerkassettenabsatz in die Höhe ging. Auch Kopierer wurden je nach Leistungsvermögen mit Abgaben belegt. Da 1993 der gemeinsame europäische Binnenmarkt geschaffen wurde, entfielen die Einfuhrkontrollen. Seitdem sind auch die Händler zur Abgabe verpflichtet.

Marktverschiebung

Sieben Jahre später hat sich der Markt erneut gewandelt. Seit 1990 nehmen die Verwertungsgesellschaften im Bereich der Bild- und Tonkopien weniger ein. Anders sieht es bei den Vervielfältigungsgeräten aus: Spielten sie 1990 knapp 26 Millionen Mark ein, waren es 1998 bereits 53 Millionen Mark. Nicht zuletzt die Faxgeräte, Readerprinter und Scanner sorgen für den Aufschwung.

Die Preise für Aufnahmegeräte für Bild- und Tonaufzeichnung hingegen sind seither stark gefallen. Da die Vergütungen konstant sind, ist ihr Anteil am Verkaufspreis ständig gestiegen. Dasselbe ist bei Fotokopierern, Faxgeräten, Readerprintern und Scannern zu beobachten. Readerprinter können Abbildungen auf Mikrofilmen und -fiches ausdrucken.

Teilweise beträgt die Vergütungsbelastung laut dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) bei Scannern bereits 40 Prozent des Verkaufspreises. Dies führt zu Marktverzerrungen innerhalb der Europäischen Union, da in Irland, Großbritannien, Luxemburg und Schweden die Händler keine Abgaben beaufschlagen müssen. Große Firmen nützen dies aus und liefern deshalb nur aus abgabefreien Ländern direkt aus.

Die Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände schlug deshalb vor, die deutschen Regelungen bis zu einer europaweiten Harmonisierung außer Kraft zu setzen. Obwohl die Bundesregierung ebenfalls eine Harmonisierung anstrebt, rechnet sie auf Grund der unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der EU nur mit "minimalen Vereinheitlichungen".

Andererseits weisen VG Wort und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels darauf hin, dass die Vergütungssätze noch zu niedrig seien. Denn das Kopiervolumen der Geräte sei von 1985 bis 1997 um 75 Prozent gestiegen. Nicht zuletzt deshalb forderten sie, auch Geräte mit weniger als zwei Kopien pro Minute in die Vergütungspflicht einzubeziehen. Der Deutsche Bundesrat verabschiedete am 14. Juli die entsprechende Gesetzesänderung (BT-Drs. 14/3418).

Abgaben für digitale Medien oder Kopierverbot

Sowohl bei Audio- wie Videokassetten haben sich die Preise seit 1990 halbiert. Dennoch verzeichneten die Hersteller einen deutlichen Absatzrückgang. Grund sind die digitalen Konkurrenzprodukte. Während analoge Kopien von Mal zu Mal schlechter werden, bleiben digitale Kopien ohne wahrnehmbare Qualitätsverluste. Zudem können Kopien bei analogen Geräten nur ausgeschlossen werden, wenn die Kopierfunktion ausgeschaltet wird. Digitale Geräte ermöglichen hingegen die gezielte Kontrolle von privaten Kopien - allerdings gibt es hier auch bereits zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten.

Hinzu kommt, dass auch Computer, CD-Rom-Brenner und -Laufwerke, DVD-, DAT-, DCC-, Minidisks-, CD- und Laserdisc-Geräte für Kopien genutzt werden. Strittig ist zwischen der Gema und den Herstellern zur Zeit die Vergütungspflicht für CD-R- und CD-RW-Geräte. Ebenfalls ein Streitpunkt sind die CD-Brenner. Erst am 5. Mai hatte die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts festgelegt, dass CD-Brenner in die gesetzliche Vergütungspflicht für privates Überspielen einzubeziehen sind.

Kopie ist Kopie

Dieses Urteil gilt als wegweisend. Denn mit ihm wurde das erste Mal festgestellt, dass die Vergütungspflicht auch für digitale Kopien gilt. Antragsgegnerin Hewlett-Packard legte sofort Einspruch beim Landgericht Stuttgart ein. Sie wurde nämlich verpflichtet, für jeden seit dem 1. Februar 1998 veräußerten oder in Verkehr gebrachten CD-RW-Brenner eine Vergütung von 17 Mark zu bezahlen.

Die Bundesregierung will sich aber nicht allein auf die Gerichte verlassen. In ihrem Bericht stellt sie fest, dass "ausdrücklich klargestellt werden" sollte, "dass neue Vervielfältigungstechniken und dazugehörige Trägermedien - insbesondere im digitalen Bereich - in das bestehende Vergütungssystem gehören."

Eng wird es deshalb nun auch für Computer und Festplatten, Magnetbänder, Rams und optische Platten, Diskettenlaufwerke sowie Drucker. Für Festplatten plädiert beispielsweise der Verband der deutschen Musikindustrie Ifpi. Im Fokus des Bundesjustizministeriums sind aber auch Netzkarten, Streamer, Raid-Stations, MP3-Player, Modems und ISDN-Anlagen, da sie Kopien auf dem "Wege der Online-Kommunikation" ermöglichen.

Sowohl BDI als auch VDMA sprechen sich gegen eine Einbeziehung der digitalen Technologien aus. Dies wird jedoch dem Verbraucher wenig nutzen, da sie gemeinsam mit Ifpi auch für ein Verbot von Digitalkopien plädieren. Dies wiederum hält die Bundesregierung "nicht für sinnvoll, weil es kaum durchsetzbar wäre". Allerdings sollen die Abgaben, die bislang nur für Privatleute galten, nun auch auf Behörden und Unternehmen mit "ermäßigten Vergütungssätzen" erweitert werden.

Schon jetzt formieren sich die Lobbyisten, um im Falle einer Gesetzesänderung ordentlich Druck machen zu können. Aber auch die PC-Nutzer werden der Entwicklung nicht schweigend zusehen: Wird nämlich jedes Gerät mit nur 25 Mark Gebühr belegt, könnte ein deutscher PC schon 150 Mark mehr kosten als ein PC aus Irland.