Netzdepesche Freie Bahn für Privatkopien
Vergangene Woche einigten sich die Botschafter der 15 Mitgliedstaaten im "Ausschuss der Ständigen Vertreter" in Brüssel nach langem Tauziehen über den Entwurf der Urheberrechtsrichtlinie. Demnach können auch künftig Inhaber von Urheberrechten eine angemessene Entschädigung für Privatkopien erhalten. Wie hoch sie ist und wie sie aussieht, darüber bestimmen die Mitgliedstaaten selbst. Dabei kann es sich um eine Steuer auf den Verkauf von Leerkassetten oder Aufnahmegeräten handeln. Die Entschädigung kann aber auch "in bestimmten Situationen" gleich "null" sein. Damit konnten sich die französischen und belgischen Delegationen, die mehr Garantien für die Urheber gefordert hatten, nicht durchsetzen.
Mit technischen Mitteln darf die Anzahl der Kopien für Privatzwecke allerdings künftig beschränkt werden. Falls ein Musikstück technisch so geschützt ist, dass sich keine Privatkopien erstellen lassen, dürfen Nutzer den Kopierschutz umgehen. Allerdings, so sagte der IFPI-Justiziar Thorsten Braun, dürfe die dafür nötige Hackersoftware nicht im Internet angeboten werden. Erst beim Vorliegen des Richtlinientextes wird jedoch klar sein, wie dies juristisch geregelt ist.
Mit der Erlaubnis von Privatkopien können einschlägige US-Urteile mangels Rechtshilfe in der Europäischen Union nicht durchgesetzt werden. In der Auseinandersetzung um das Hackerprogramm DeCSS hatten Gerichte in New York und Kalifornien Anfang des Jahres per einstweiliger Verfügung durchgesetzt, dass das Programm nicht im Internet publiziert werden darf. Norwegische Hacker hatten ihre eigene DVD-Software geschrieben, um DVD-Filme auch auf ihren Linux-Maschinen abspielen zu können. Dafür fanden die Norweger ohne Dokumentation heraus, wie der CSS-Algorithmus, der für die Verschlüsselung der DVD-Inhalte benutzt wird, funktioniert.
Im New Yorker Gerichtsfall versucht der Verband der US-Filmindustrie, die MPAA (Motion Picture Association of America), den Verteidiger Martin Garbus wegen Befangenheit zu disqualifizieren. Garbus hatte zuvor Time Warner, die im DeCSS-Fall als Klägerin auftritt, in einem anderen Fall vertreten. Garbus seinerseits verlangt Sanktionen gegen die Rechtsanwälte der MPAA, da sie die Offenlegung des Hauptbeweises beziehungsweise des DeCSS-Programms verhindern wollen. Die Hauptverhandlung ist für den 5. Dezember 2000 angesetzt.
Im kalifornischen Fall kämpft die Electronic Fronter Foundation dafür, die einstweilige Verfügung aufzuheben. Nach Ansicht des EFF-Direktors David Greene schränkt die Gerichtsverfügung die freie Meinungsäußerung ein: Das verursache "einen schweren und irreparablen Schaden, der größer ist als irgendwelche finanziellen Verluste."
Scheint der Gebrauch von Programmen wie DeCCS auch künftig in Europa möglich zu sein, so gibt es dennoch einen Wermutstropfen: Der deutsche Musikverband setzt weiter unverdrossen auf die Realisierung des Rights-Protection-System (RPS). "In jedem Falle können Unterlassungsansprüche gegen Provider verlangt werden", sagte Braun. Tatsächlich muss der Verband laut E-Commerce-Richtlinie für jeden einzelnen Fall einen Gerichtsbeschluss erwirken, um damit die schwarze Liste zu pflegen. Ob Provider freiwillig kooperieren, steht bis jetzt noch in den Sternen.
Der Sprecher des Virtuellen Ortsverbandes (VOV) der SPD, Arne Brand, zeigte dem Verband jedenfalls bereits die rote Karte: RPS sei "gesetzeswidrig" und würde "einen eisernen Vorhang zwischen Deutschland und der freien Internetwelt aufbauen". Brand befürchtet, dass "der Fragmentierung der freien Informationsbeschaffung Tür und Tor geöffnet" würde. Es sei nicht ausgemacht, "dass die IFPI die einzige Organisation mit Begehrlichkeiten" ist. RPS wäre "eine große Bedrohung, die sich zu einem Flächenbrand ausbreiten könnte".
Der Richtlinienentwurf muss jetzt in die elf Sprachen der Mitgliedsländer übersetzt werden, dann kann er während einer Ratssitzung ohne weitere Diskussion formal angenommen werden. Ein Sprecher des Binnenmarkt-Rats sagte gegenüber SPIEGEL ONLINE, dass er die Ratsentscheidung bis Ende Juli erwarte. Anschließend kommt die Richtlinie in zweiter Lesung ins Europäische Parlament. Beobachter erwarten eine Verabschiedung noch bis Ende des Jahres.