Netzdepesche: Lauschangriff im Netz - DER SPIEGEL
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Netzdepesche Lauschangriff im Netz

Der Grünen-Politiker Cem Özdemir und Wirtschaftsminister Werner Müller könnten derzeit eine Vorstrafe riskieren. Folgt man dem gerade veröffentlichten 22. Entwurf zum "Cybercrime-Abkommen", müsste man eigentlich ihre Rechner konfiszieren - und den E-Mail-Verkehr der beiden künftig überwachen.
Von Christiane Schulzki-Haddouti
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Cem Özdemir, innenpolitischer Sprecher der Bündnisgrünen im Bundestag, wäre jetzt vorbestraft. Er veröffentlichte auf seiner Homepage ein Porträt über die Ausländerbeauftragte Marieluise Beck. Geschrieben hatte es die Journalistin Kerstin Schneider für die "taz". Eine Erlaubnis zur Zweitverwertung hat Özdemir nicht eingeholt. Ginge es nach den Autoren des Cybercrime-Abkommens im Europarat könnte die Polizei deshalb Özdemirs E-Mails überwachen oder seinen Computer zu Zwecken der Beweissicherung beschlagnahmen.

Auch Bundeswirtschaftsminister Werner Müller wäre längst im Visier der Fahnder. Auf dem IT-Sicherheitsserver  seiner Behörde finden sich etliche Artikel von Autoren, die dazu nicht explizit ihre Einwilligung erteilt haben. Damit haben Müller wie Özdemir gegen Urheberrechtgesetz verstoßen - natürlich bereits jetzt, unter geltendem Recht, aber mit weniger weitreichenden Implikationen.

Das Cybercrime-Abkommen, dessen 22. Entwurf mittlerweile veröffentlicht wurde , sieht als Abhörgrund aber nicht nur Verstöße gegen das Urheberrecht und das Copyright an. Strafbar macht sich, wer sich unberechtigt Zugang zu einem Computersystem verschafft. Dazu gehört auch das Abfangen von Datenübertragungen und das Abgreifen elektromagnetischer Strahlungen. Aber auch wer Daten verändert, verfälscht oder gar zerstört, hat eine Straftat begangen. Ebenso, wer Passwörter oder Zugangscodes an Unbefugte weitergibt.

Besonders die IT-Sicherheitsindustrie dürfte es stören, dass das Herstellen, der Verkauf und die Verbreitung von Werkzeugen, die dieses Eindringen ermöglichen, verboten werden sollen. Denn nur mit Hilfe solcher Werkzeuge können Systeme auch ausreichend auf ihre Sicherheit getestet werden. Auch der Besitz, das Anbieten und die Verbreitung von Kinderpornografie soll strafrechtlich geächtet werden.

Alle Unterzeichnerstaaten, dazu gehören neben den europäischen Staaten auch die USA, Kanada und Südafrika, verpflichten sich, entsprechende rechtliche Regelungen einzuführen. Interessant ist, dass einzelne Staaten über Sondererklärungen bestimmte Straftaten nicht akzeptieren müssen. Dazu gehört unter anderem der "illegale Zugang" zu Computersystemen.

In einem Brief wandten sich zahlreiche Cyberrights-Organisationen aus den USA, Kanada, Australien, Südafrika und Europa am 18. Oktober gegen das Abkommen: Es erweitere "unangemessen" nationale Polizeibefugnisse und reduziere die Verantwortlichkeit der Regierungen bei der künftigen Strafverfolgung.

Freibrief zum Schnüffeln

Anstoß nehmen sie vor allem am Artikel 18, der bislang noch unter Verschluss gehalten worden war. Er sieht vor, dass die Polizei den Inhalt bestimmter Datenkommunikation aufzeichnen und speichern darf. Dazu darf sie auch Service-Provider zwingen. Die Abhörregelung gilt auch für Telekommunikationsverkehrsdaten von bestimmten Kommunikationspartnern, die Behörden oder Provider "in Echtzeit" aufzeichnen dürfen.

Aus deutscher Sicht ist das schon fast kalter Kaffee: Sieht das Telekommunikationsgesetz doch bereits seit 1997 vor, dass Internetprovider jederzeit Polizei und Geheimdiensten Zugang zum System gewähren müssen - und zwar über eine automatische Abrufmöglichkeit. Der Zugriff wurde allein angesichts massiven Widerstands aus der Wirtschaft noch nicht realisiert.

Neu aus deutscher Sicht ist allerdings die massive Erweiterung des Straftatkatalogs. Sie kommt einem Freifahrtticket für Lauscher gleich: Als Abhöranlass genügen alle im Abkommen angeführten Straftaten - also Verstöße gegen das Urheberrecht genauso wie die Weitergabe von Passwörtern oder der Besitz von Kinderpornografie. Darüber hinaus gilt sie für "andere Straftaten, die mit Hilfe eines Computersystems begangen wurden" und Beweise zu jeder Straftat, wenn sie in elektronischer Form vorliegen.

Für den SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss ist das "völlig inakzeptabel". Tauss will deshalb im Bundestag einen Anhörung abhalten, sobald die deutsche Übersetzung fertig ist. Die Cyberrights-Gruppen sehen den Abhörartikel gar in Widerspruch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

In ihrem offenen Brief an Walter Schimmer, dem Generalsekretär des Europarats, schrieben die Cyber-Bürgerrechtler mit Blick auf das Urheberrecht: "Neue Straftaten sollten nicht über ein internationales Abkommen eingeführt werden, wenn sie im nationalen Recht noch nicht geklärt sind."

In den Regelungen zur Durchsuchung und Beschlagnahmung von Computern sehen sie sogar die Voraussetzungen für den behördlichen Zugriff auf private Kryptoschlüssel. Auch dies würde gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen - nach der sich niemand freiwillig belasten muss.

Schon zum Refrain gehört die Kritik an der Vorgehensweise: Polizeibehörden und mächtige Lobbygruppen erarbeiteten unter Ausschluss der Öffentlichkeit Regelungen - ungeachtet demokratischer Willensbildungsprozesse. Es versteht sich von selbst, dass nicht nur Volksvertreter, sondern auch Cyberrights-Gruppen von den Beratungen ausgeschlossen waren - und sind.

Ob diese Kritik auf Gehör stößt, läßt sich nächste Woche feststellen: Vom 23. bis 26. Oktober nämlich treffen sich die Vordenker des Papiers: Über einhundert Experten aus den G-8-Staaten beraten über Sicherheit und Vertrauen im Cyberspace. Sie tagen in Arbeitsgruppen über die Lokalisierbarkeit von Verbrechern im Internet, der Sicherheit der Internet-Infrastruktur und des elektronischen Handels sowie der Kooperation von Regierungen, Industrie und Nutzern.