Netzdepesche: Open-Source-Initiative für Patente - DER SPIEGEL
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Netzdepesche Open-Source-Initiative für Patente

Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Gutachten zu Softwarepatenten veröffentlicht. Damit will das Ministerium die europäische Diskussion um die Softwarepatente auf die Open-Source-Problematik fokussieren.
Von Christiane Schulzki-Haddouti
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Erarbeitet wurde das Kurzgutachten vom Professor Bernd Lutterbeck der Technischen Universität Berlin sowie den Open-Source-Experten Robert Gehring und Axel Horns.

Noch bis vor wenigen Wochen schien für alternative Überlegungen keine Zeit mehr zu sein. Nachdem allerdings die diplomatische Konferenz in München Mitte November die Entscheidung über die Vertragsänderung des europäischen Patentübereinkommens verschoben hat, könnten die Weichen im Sinne von Open-Source neu gestellt werden. Eine Reaktion der Industrie liegt noch nicht vor.

Europäische Open-Source-Industrie?

Dass der Open-Source-Aspekt für die europäische IT-Industrie keineswegs von peripherer Bedeutung ist, zeigt eine im letzten Jahr veröffentlichte US-amerikanische Studie der Internetbibliothek Ibiblio.  Sie fand heraus, dass deutsche Programmierer zu der zweitgrößten Open-Source-Entwicklergruppe weltweit gehören. Die Beiträge der deutschen Software-Entwickler überstiegen sogar die aus US-Universitäten.

Die Forscher von Ibiblio analysierten das Datenmaterial nach den E-Mail-Suffixes im Autorenfeld. Demnach tragen die Europäer zu 37 Prozent an der weltweiten Linux-Entwicklung bei, gefolgt von 23 Prozent aus dem Dot.com-Bereich. 12 Prozent der Arbeiten kamen aus US-Universitäten, 10 Prozent von .net-Adressen.

"Einen schützenswerten Standortvorteil" für Europa sehen deshalb Lutterbeck und seine Co-Autoren im kreativen Potential der Open-Source-Entwickler. Allein die Ibiblio-Zahlen belegten, dass es falsch ist, diesen Personenkreis als "Spinner", "naive Träumer" oder gar "Anarchisten" zu bezeichnen. Sie fordern, die Open-Source-Softwareentwicklung "umfassend" zu fördern.

Das bisherige Patentsystem begünstige die großen Unternehmen. Allerdings müssten auch kleine und mittlere Unternehmen sowie freie Entwickler eine faire Chance bekommen. Vor allem in der Bundesrepublik wird Software überwiegend in diesem Kreis entwickelt. Die Kosten für die Aufrechterhaltung von Patenten übersteigen derzeit aber die Möglichkeiten der meisten Unternehmen.

Dass Software das tut, was sie soll - und nicht über Hintertüren und anderen korrumpierten Code die Sicherheit gefährdet - ist bei Programmen mit offenem Quellcode überprüfbar. Der Patentschutz dürfe, so die Autoren, dies nicht verhindern. Quelltext-offene Computerprogramme müssten deshalb patentrechtlich privilegiert werden: Generell sollen künftig nur gewerbliche Anwender für den Gebrauch eines Patents die Zustimmung des Patentinhabers einholen müssen. Sowohl Entwickler, als auch nichtgewerbliche Anwender sollen die Programme frei nutzen können.

Keine Softwarepatente als solche

Die Autoren sprechen sich überdies dafür aus, keine Unterscheidung zwischen herkömmlichen Patenten und Softwarepatenten vorzunehmen. Sie lehnen damit den Vorschlag der Gesellschaft für Informatik ab, die eine fünfjährige Laufzeit für Softwarepatente gefordert hatte. Grund: In der Praxis können zum Beispiel Erfindungen für Telefone oder Datenverschlüsselungsgeräte sowohl als reine Hardwareausführung, aber auch mit Softwarekomponenten gebaut werden.

Wenn man nun ein Patent in eine bestimmte Kategorie einordnen müsste, entstünde deshalb große Rechtsunsicherheit.

Kollektivlizenzen

Wer Privatkopien von Softwareprogrammen auf CD-Rom brennt, steht heute unter dem Verdacht, Raubkopien zu produzieren. Ob dies tatsächlich so ist, kann aber der Staat nur bei einer großen Einschränkung der Privatsphäre kontrollieren. Mit der kollektiven Lizenzierung von Patenten wäre das Problem jedoch gelöst.

Mit der Kollektivlizenz würde im Patentrecht dasselbe wie im Urheberrecht eingeführt werden. Im Umgang mit Texten oder Musikstücken nehmen heute Verwertungsgesellschaften die Rechte der Urheber kollektiv war. Da auch Software ohne erhebliche Kosten und nahezu unbegrenzt vervielfältigt werden kann, könnte, so die Autoren, eine Patentlizenz das Problem der Raubkopien lösen.

Für Aufsehen in Industriekreisen dürfte auch die Forderung führen, die Dekompilation, also das "Reverse Engineering" von Software zuzulassen.

Derzeit ist diese Offenlegung von Quelltext, verboten. Wer es trotzdem tut, wird wie es jüngst im DeCCS-Fall geschah, von der Industrie als Hacker bezeichnet. Dabei verhindert die Geheimhaltung der Industrie die wirksame Sicherheitsprüfung von Software.

Auch die von der Studie geforderte Neuheitsschonfrist von zwölf Monaten geht gegen die derzeitige Geheimhaltungskultur an. Sie ist im Sinne der Open-Source-Entwickler, die in offenen Arbeitsgruppen arbeiten. Um ihnen überhaupt eine Chance zu geben, müssen sie ihre Erfindungen patentieren können, ohne gleich in geschlossene Arbeitszirkel abtauchen zu müssen.

Die Autoren fordern schließlich auch eine kostenlose Bereitstellung von Offenlegungs- und Patentschriften seitens des Deutschen Patent- und Markenamtes. Die hohen Informationsbeschaffungskosten benachteiligen ihrer Ansicht nach kleine und mittlere Unternehmen. Patentanmelder hätten jedoch mit den beim Patentamt entrichteten Gebühren bereits ein Entgelt für die Veröffentlichung ihrer Anmeldungen und Patenschriften entrichtet.

Das Bundeswirtschaftsministerium vergab vor wenigen Tagen ein zweites Gutachten an das Fraunhofer Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung ISI in Karlsruhe. Dabei geht es um die ökonomischen Folgen von Softwarepatenten. Mitte nächsten Jahres soll es veröffentlicht werden.