Netzwelt-Ticker: Apple scheitert vor Gericht gegen Samsung - DER SPIEGEL
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Neustart gegen Apple: Samsung Galaxy Tab 10.1N

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Netzwelt-Ticker Apple scheitert vor Gericht gegen Samsung

Samsung darf sein modifiziertes Galaxy Tab weiter verkaufen, urteilt ein Gericht gegen Apple. US-Verbraucherschützer wollen Googles umstrittene Nutzerdatenpläne durchkreuzen, und Hacker veröffentlichen geheime Foxconn-Daten. Das und mehr im Überblick.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Erfolg für Samsung: Der koreanische Elektronikkonzern darf seinen iPad-Rivalen Galaxy Tab 10.1N in Deutschland weiterhin verkaufen. Das Düsseldorfer Landgericht lehnte am Donnerstag Apples Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, mit der Apple den Vertrieb des Geräts in der Bundesrepublik verbieten lassen wollte.

Das im Vergleich zum Vorgängermodell Galaxy Tab 10.1, dessen Vertrieb bereits per einstweiliger Verfügung untersagt ist, abgeänderte Design unterscheide sich ausreichend von Apples iPad, auch wenn es sich an dessen Gestaltung anlehne, befand das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag. Durch die Änderungen der Koreaner bestehe keine Verwechslungsgefahr mehr. Das Modell 10.1N sei eine eigenständige Weiterentwicklung. Die Gefahr einer Rufausbeutung des iPad bestehe nicht mehr. Die Prozesse in Düsseldorf sind Teil eines weltweiten Konflikts der Konzerne. (mak/dapd/dpa)

US-Verbraucherschützer gegen Google

Das amerikanische Electronic Privacy Information Center (Epic) hat vor einem Washingtoner Gericht Klage gegen die amerikanische Handelskommission FTC  eingereicht, damit die sich gegen einen angeblichen Bruch einer Google-FTC-Vereinbarung für mehr Datenschutz zur Wehr setzt. Googles scharf kritisierte Pläne, alle Nutzerdaten der vielen Google-Angebote zu verknüpfen, verstießen gegen diese Vereinbarung, die im Streit um einen möglichen Missbrauch von Nutzerdaten bei Googles abgeschaltetem sozialen Netzwerk Buzz getroffen wurde. Google müsse demnach eigentlich die Einwilligung der Nutzer einholen, statt Änderungen einfach einzuführen.

Die FTC, so Epic, habe die Macht, sich gegen Googles Pläne zur Wehr zu setzen und müsse diese Macht auch einsetzen - eine zusätzliche richterliche Intervention bei Google soll das Epic-Ansinnen unterstützen.

Google hat bereits auf die Klage reagiert. In einer Stellungnahme erklärt das Unternehmen: "Wir nehmen Datenschutz sehr ernst. Wir freuen uns über konstruktive Unterhaltungen über unsere neuen Datenschutzrichtlinien, aber Epic liegt bei den Fakten und den Gesetzen falsch."

Mutmaßlicher Nasa-Hacker steht vor Gericht

Einem 25-jährigen Mann, der in die Klimaforscherrechner des Jet Propulsion Laboratory (JPL) der Nasa in Pasadena eingebrochen sein soll, wird in Los Angeles der Prozess  gemacht. Der Mann habe 2010 in Computern des Programms "Atmospheric Infrared Sounder" (Airs)  einen Schadcode platziert. Die Wiederherstellung der Rechner habe zwei Monate in Anspruch genommen, während derer sie nicht für die Klimaforschung und Wettervorhersage benutzt werden konnten.

Zwar wollte das JPL nicht zu Details des Angriffs Stellung beziehen, erklärte aber der Nachrichtenagentur Associated Press, dass der Hacker nicht bis zum Airs-Satelliten vordringen konnte. Den Schaden bezifferte das Forschungsinstitut auf 500.000 Dollar (376.000 Euro).

Brisant: Der Hacker rumänischer Staatsbürgerschaft wurde bereits von einem rumänischen Gericht zu drei Jahren Haft verurteilt - und dann im Rahmen eines Auslieferungsverfahrens dem amerikanischen Gericht übergeben. Sollten die US-Richter zum gleichen Urteil gelangen, wie ihre rumänischen Kollegen, droht dem angeblichen Hacker eine Gefängnisstrafe von zehn Jahren.

Was am Donnerstag sonst noch wichtig war

  • Der neue Chrome-Browser ist da:  Versionsnummer 17 hat ein paar Schwachstellen weniger und eine ehemalige Stärke. Weil die automatische Selbstreinigung von vertrauensunwürdigen SSL-Zertifikaten im Zweifelsfall unwirksam bleibt und dann falsche Sicherheit vorgaukelt, schalteten die Chrome-Entwickler diese vermeintliche Sicherheitsfunktion einfach wieder ab.
  • Die Code-Sperre des iPhones hindert Finder/Diebe/Lebenspartner nicht daran, auf die Videotelefonie-Software FaceTime und Kontaktlisten des iPhone-Besitzers zuzugreifen. Schuld daran ist eine Schlamperei bei der Sprachsteuerung des iPhones - die allerdings aktiviert sein muss. 
  • Der Massenzulieferer Foxconn, die Weltwerkstatt der Elektronikanbieter, ist Opfer eines ideologisch motivierten Hack-Angriffs geworden. Ihre Datenbeute veröffentlichten die Angreifer via Pirate Bay - und legten einen interessanten Bekennerbrief  bei: Uns geht es nicht um den Spaß oder Hacktivismus, uns geht es um die Aktion, die Hoffnung auf eine Änderung, egal welche. Vielleicht haben die Hacker ja Gabriella Colemans hochinteressante Einlassungen zum Thema Anonymous gelesen? 
  • Adobes Flash-Player ist eines der größten Einfalltore für Schadcodes. Jetzt geht Adobe aber einen guten Schritt in Richtung mehr Sicherheit voran: Zukünftige Flash-Versionen werden im sogenannten Sandkasten-Modus laufen  - damit trennt Adobe das Flash-Plug-in durch eine Sicherheitsschicht von der Computer-Außenwelt. Wie das funktioniert und wie man das schon heute aktivieren kann, erklärt  das Adobe-Sicherheitsteam.
  • Oh, Urheberrecht. Ist die Hash-Funktion einer Hash-Funktion eines Torrents eines Torrents eigentlich urheberrechtlich geschützt? Um nichts anderes gehe es beim neuesten Schachzug des (ehemaligen) Torrent-Verzeichnisses The Pirate Bay, erklärt "Techcrunch" .

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