Netzwelt-Ticker Apple verklagt Mac-Kloner
Schon seit April geht das in Florida beheimatete Elektronikunternehmen Psystar mit einem Billig-Mac hausieren - auf dem "OpenMac" getauften Klon-Computer läuft Apples Betriebssystem OS X tadellos. Die IT-Welt rätselte, wie lange Apple sich das tatenlos ansehen würde. Nun ist die Antwort da: nicht länger.
Denn nun hat Apple die Mac-Kloner wegen Urheberrechtsverletzung verklagt . Psystar hatte am ursprünglichen Mac OS X einige Veränderungen vorgenommen und diese ohne Lizenzierung zu Geld gemacht. Die von Psystar verwendete Mac-OS-X-Version sei lediglich zum Upgrade gedacht, aber keineswegs als Vollversion, die auf Neugeräten installiert werden könne.
Die Klage scheint bereits am 3. Juli vor einem kalifornischen Gericht erhoben worden zu sein. Ziel der Aktion ist der Rückruf sämtlicher bisher von Psystar verkauften Systeme, außerdem möchte Apple die Hand auf die entgangenen Gewinne legen und sich für die entgangen Mac-Verkäufer entschädigen lassen.
Abmahnung gegen Klingelton-Anbieter
Harte Zeiten für Klingelton-Anbieter: nicht nur die EU-Kommission will gegen betrügerische Abo-Angebote vorgehen, auch die deutschen Verbraucherschützer gehen die Düdelbranche an. Einige Anbieter kassierten wegen angeblicher Rechtsverstöße bei ihren Webauftritten saftige Abmahnungen . Zwei Drittel der 30 untersuchten Webseiten enthielten laut Verbraucherschützern Verstöße wie irreführende Preis- oder Leistungsangaben. Die Verbraucherschützer, die auch das Bundesamt für Verbraucherschutz mit im Boot haben, wollen gegen diese "dubiose Machenschaften notfalls auch vor Gericht ziehen".
Gericht: Kinderporno-Razzia "Aktion Himmel" rechtswidrig
Ende vorigen Jahres hoben Ermittler laut eigener Darstellung einen riesigen Tauschring für Kinderpornografie mit mehr als 12.000 Beteiligten aus. Die im Rahmen der "Aktion Himmel" sichergestellten und durchsuchten Computer hätten gar nicht beschlagnahmt werden dürfen , urteilte nun das Landgericht Aachen. Denn für eine solch schwerwiegende Maßnahme sei in den allermeisten Fällen überhaupt kein entsprechender Anfangsverdacht vorhanden gewesen.
Daher hob das Gericht einen Durchsuchungsbeschluss der Vorinstanz wieder auf und wies die Behörden an, die konfiszierten Rechner zurückzugeben. Im entsprechenden Beschluss erteilten die Richter der Polizei außerdem dahingehend Nachhilfeunterricht, dass nicht jedes Nacktbild auch zwingend kinderpornografisch sei. Dazu habe im konkreten Fall der Beschuldigte lediglich über eine Dauer von 45 Sekunden Verbindung zu dem vorgeblich mit kinderpornografischem Material bestückten Webserver unterhalten. Das spräche für eine zufällige, durch externe Links zustandegekommene Verbindung. Das rechtfertige keinen Anfangsverdacht auf gezieltes Herunterladen von rechtswidrigem Material.
AZ 68 Qs 56/08
Zoff um britisches Ärzte-Bewertungsportal
Britische Ärzte mucken gegen die Webseite iWantGreatCare.org auf, weil hier Patienten die Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit von Medizinern auf einer Skala von eins bis 100 bewerten können. Drei Fragen zum Arzt sollen zu einer angemessenen Einschätzung führen :
- "Vertrauen Sie dem Arzt?"
- "Hat er Ihnen zugehört?"
- "Würden Sie ihn weiterempfehlen?"
Die Betreiber des Bewertungsportals verteidigen ihr Angebot so: Da im Web die Bewertung von Restaurants, Filmen oder Büchern längst gängig sei, könne man die Öffentlichkeit nicht hindern, bei Ärzten dasselbe zu tun. Zwar sollen Missbrauch und Rachefeldzüge durch die Pflicht zur Bestätigung von Bewertungen und Kommentaren verhindert werden, trotzdem erheben Ärztefunktionäre Bedenken - ganz ähnlich wie ihre deutschen Kollegen in vergleichbaren Fällen.
Der zweite Vorsitzende der britischen Ärztevereinigung BMA Richard Vautrey zeigte sich sehr besorgt. "Es gibt hier eine hohe Wahrscheinlichkeit für Missbrauch. Am Ende werden wir Ärzte unter extremen Stress und Druck haben, die völlig wehrlos gegenüber Leuten auf einem Rachefeldzug sind."
EU: Gema-Monopol vor dem Aus
Gestern noch war die Rede von der Quasi-Verdopplung des Urheberschutzes für Künstler durch die EU-Kommission, die damit zum Beispiel alternden Musikern eine Art Altersrente durch Lizenzeinnahmen sichern will. Nun legt Brüssel nach und kündigt auch gleich das Ende des Gema-Monopols zur Verwertung von Musikrechten an. Die EU-Kommission plant, die nationalen Vorrechte der jeweiligen Verwertungsgesellschaften aufzuheben und sie stattdessen in einen europaweiten Wettbewerb treten zu lassen.
Eine ganze Reihe von Künstlern ist jedoch besorgt, dass diese paneuropäische Lösung zu niedrigeren Tantiemen führen könnte. 220 Musiker und Komponisten, darunter Robin Gibb, Charles Aznavour, David Gilmour, und Mark Knopfler, haben eine Petition unterschrieben, die warnt, die neue Regelung könne "Kreativität ersticken".
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