Netzwelt-Ticker: Biegsame Batterie - DER SPIEGEL
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Netzwelt-Ticker Biegsame Batterie

Eine Batterie lässt sich falten und schneiden wie Papier, das Netz wird immer mehr zum Lese-Medium, Kinder wissen, was online illegal ist - und wie man drankommt. Das und mehr im täglichen Überblick.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Eine Batterie, die aussieht wie ein Stück Papier. Die man biegen und drehen, mit einer Schere zurechtschneiden oder in jede beliebige Form schmelzen kann - Forscher vom Rensselaer Polytechnic Institute haben so einen Prototypen entwickelt und setzen jetzt nach Angaben der Nachrichtenagentur AP große Erwartungen in ihn .

Doch für was braucht man eine biegsame Batterie? Natürlich um Taschenlampen zu bauen, mit denen man um die Ecke leuchten kann! Vielleicht sachlicher: als kleinere und leichtere Energiequelle, die man den Bedürfnissen anpassen kann. Denn der Clou des Batterie-Prototyps ist nicht nur seine Dicke – er ist deshalb besonders interessant, weil er aus einem Stück besteht und nicht aus der Kombination einzelner Teile. Letztlich ein Papier, das mit einem Elektrolyt und Kohlenstoff-Nanoröhrchen getränkt ist. Die bilden die Elektroden, das Papier ist der Separator, das Elektrolyt ermöglicht den Stromfluss.

Doch wer jetzt auf geladene Schulhefte, singende Bücher und anderen Firlefanz mit elektrifiziertem Papier hofft, sollte alle Erwartungen fahren lassen: Die Papierbatterien sind noch viel zu teuer. Pro Kilogramm dürften sie mehrere hundert Euro kosten, schätzt Nano-Entwickler Haron Erismis, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Nanomaterialien und Applikationsentwicklungen des Fraunhofer-Instituts TEG. Auch dürften die Nanoröhrchen-Batterien normalem Papier nur wenig gleichen: Sie mögen dünn und biegsam sein, aber sie sind eben auch graphitgrau bis schwarz.

Das Internet: Ein Netz im Wandel

Die Leute lesen im Internet, was das Zeug hält. Mehr als je zuvor. Zu diesem Schluss kommen die Online Publishers Association und die Marktforscher von Nielsen/NetRatings mit ihrem Internet Activity Index (IAI), der über vier Jahre das Verhalten von Surfern untersucht hat.  2003 verwendete Otto Normalsurfer rund ein Drittel seiner Zeit auf das Lesen von Internetinhalten – fast die Hälfte der Zeit chattete oder mailte er. Vier Jahre später hat sich die Lage ziemlich exakt umgekehrt. 47 Prozent der Onlinezeit verwendet der Nutzer nun fürs Lesen von Inhalten, gegenüber 33 Prozent für Kommunikation. Reden ist Silber, lesen ist Gold.

Doch wie kommt's? Die Marktforscher gehen davon aus, dass viele Aktivitäten aus der übrigen Welt ins Netz verschoben werden: Zeitung lesen, durchs Fernsehangebot zappen, Wettervorhersage anschauen. Natürlich nehmen auch Videoseiten und soziale Netzwerke die Zeit des Nutzers ordentlich in Anspruch. Wobei zu diskutieren wäre, ob letztere nun "Content" oder "Communication" sind ...

Die Kinder und das Internet

Eigentlich muss man von einer Erfolgsmeldung sprechen, wenn es um eine EU-Studie vom Mai geht . Diese untersuchte Kinder aus 29 europäischen Ländern auf ihr Können und ihre Gewohnheiten im Netz. Das Ergebnis sollte Eltern mit Stolz erfüllen: Die Kleinen wissen über Viren, Hacker und die Probleme mit Porno- und Gewaltseiten bestens Bescheid, nutzen Virenscanner und haben ein gutes Gespür dafür, was legal und illegal im Netz ist. Sie wissen auch - wenig beeindruckt davon - wie man das alles herunterladen kann. Zur Rede gestellt, sind ihre Erklärungen Legion: Mama macht das auch so; alle machen das so; Künstler verdienen eh genug Geld. Die Studie fasst zusammen: Am Ende schreckt die Angst vor einem Virus mehr vom (illegalen) Download ab als die rechtlichen Konsequenzen.

Aber Eltern: aufatmen! Gerade für eure Jüngsten seid ihr Ansprechpartner Nummer eins . Mit einigem Abstand folgen Freunde – und völlig abgeschlagen: Lehrer, die praktisch nie um Rat in Sachen Internet gebeten werden.

Videodienst Veoh wehrt sich (vorzeitig)

Angriff ist die beste Verteidigung, muss sich der Videohoster Veoh gedacht haben. Bevor das Unternehmen wie Konkurrent YouTube von Urheberrechtsinhabern verklagt wird, klagt es vorsorglich gegen die möglichen Kläger von morgen. Als erstes ist die Universal Music Group dran, die lvergangenes Jahr mit Googles YouTube abmachte, auf eine Klage zu verzichten, wenn die Videoseite eine Software implementiert, die Urheberrechtsverstöße erkennt und unterbindet. Gegen eventuell drohende Klagen des Musikriesen reichte Veoh nun eine sogenannte negative Feststellungsklage ein - eine Form der Klage, mit der das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festgestellt werden soll. Salopp gesagt so etwas wie ein vorweggenommener Freispruch auf noch gar nicht erfolgte Klagen.

Veoh bietet in der Tat auch jede Menge urheberrechtlich zumindest fragwürdiges Material an – wähnt sich aber unanfechtbar, weil es nie zum unlizenzierten Kopieren auffordert und Urheberrechtsverletzungen überwacht. The Register meint jedoch, nicht sonderlich gut . Die Verhandlung soll nun sicherstellen, dass Firmen wie UMG erst gar keine Handlungsbasis für eine Klage haben. Es darf jedoch angenommen werden, dass Veoh mit diesem Ansinnen scheitert, zumal die Seite längst als Top-Adresse bei Cineasten und TV-Freaks im Web gilt, weil man dort so gut wie alles zu sehen bekommt - manchmal sogar, bevor Filme im Kino zu sehen sind.

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