Netzwelt-Ticker Freie Bahn für Pornobildchen
"Klicke hier und fang dir ein Virus" - Hunderte klicken
Das Wissen um das Klickverhalten von Internetsurfern ist um ein weiteres, merkwürdiges Detail bereichert worden: Didier Stevens, Angestellter einer IT-Beratungsfirma, schaltete für sechs Monate eine Google-Ads-Anzeige, in der er die Infektion des PC mit einem Virus durch nur einen Klick anbot: "Ist Ihr PC virenfrei? Bekommen Sie hier Ihre Infektion!".
Tatsächlich klickten 409 von 250.000 Betrachtern dieses Angebot an und produzierten so die für Google-Ads übliche Klickrate von 0,16 Prozent, wie eweek.com berichtet . Natürlich war Stevens' Angebot harmlos und die Betroffenen fingen sich keine Malware ein, aber die Frage bleibt bestehen, warum in aller Welt Menschen in dieser Form reagieren?
Google darf Thumbnails von Pornobildern zeigen
Das Urheberrecht ist streng und kennt keine Ausnahmen, das gilt auch für die Pornobranche. Die ist natürlich auch im Internet mächtig aktiv und stellt die Vorzüge ihrer Angebote gerne und freizügig ins Netz, für deren Nutzung der geneigte Kunde allerdings kräftig zahlen soll. Googles Suchmaschine indiziert auch die in den Werbeseiten enthaltenen schwülen Bilder und listet sie bei entsprechender Bildersuche auf der Ergebnisseite auf.
Das ärgerte einen amerikanischen Anbieter von gedruckten und Online-Sexmagazinen, der Google bereits 2004 wegen Urheberrechtsverletzung verklagte. Nun meldet die "Washington Post", dass ein US-Bundesgericht in San Francisco entschieden hat, es lägen keinerlei Rechtsverletzungen vor, womit das Urteil einer untergeordneten Instanz aufgehoben wurde, das die Darstellung ebendieser Thumbnails untersagt hatte. Das Copyright sei durch die Minibildchen nicht verletzt, weil sie vor allem Teil des an sich positiv zu wertenden Suchprozesses seien und damit eine andere Funktion erfüllten als die originalen Fotos selbst.
Ganz aus dem Schneider ist Google allerdings nicht: die Richter verwiesen den Fall insoweit wieder an die niedrigere Instanz zurück, als die Beteiligung Googles an Urheberechtsverletzungen Dritter berührt sei. Denn, so die Richter, "es steht außer Frage, dass Google Webseiten beim weltweiten Vertrieb von ungesetzlichem Bildmaterial unterstützt und einem weltweiten Publikum Zugang zu geschütztem Material ermöglicht". Bisher ist es nämlich nicht strafbar, dass die Google-Bildsuche auf Seiten verlinkt, die Bildmaterial unter Bruch der Copyrightbestimmungen zeigen.
Online-Wetten in Bayern wieder zulässig?
Seit langem schwelt der Konflikt über die Zulässigkeit von Online-Wetten durch private Anbieter. Die Behörden, besorgt ums Bürgerwohl und nicht etwa im Gedanken ans staatliche Geschäft mit der Zockerei, wollen das nicht und so verboten die Bundesländer im letzten Dezember alle entsprechenden Dienste. Im März erklärte die EU-Kommission das Verbot für unzulässig, nun hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Verbot aufgehoben, das den Sportwettenanbieter bwin am entsprechenden Online-Service hinderte, wie futurezone meldet . Die Begründung beruht nicht auf besonderen rechtsphilosophischen Erwägungen, ein Verbot sei ganz einfach technisch nicht umzusetzen und daher schlicht rechtswidrig.
Ich glotz TV: PS3 mit Video on demand
Sony beginnt demnächst, das konzerneigene Film- und Musikangebot auch auf der Playstation zu vermarkten. Noch in diesem Jahr soll das PS3-Nutzern über das Playstation-Netzwerk eine breite Palette von Musiktiteln, Kinofilmen und TV-Serien offeriert werden, weiß Golem zu berichten . Der Video-on-demand-Service wird im Herbst 2007 in Europa den Betrieb aufnehmen, zunächst in Deutschland, Frankreich und England.
Ob damit allerdings die Absatzkrise der Fernostkonsolen beendet wird, darf bezweifelt werden. Die Zahlen, die die "New York Times" heute verkündete , sprechen nämlich eine deutliche Sprache: Nintendos Wii-Konsole verkauft sich immer noch wie geschnitten Brot, 360.000 Geräte wurden im April in den USA verkauft. Dagegen sehen 174.000 Xbox-Konsolen oder 82.000 PS3 ziemlich blass aus.
Wie schwer sich Sony mit seiner neuen Konsole tut, wird auch am anhaltenden Erfolg des Vorgängermodells PS2 deutlich, davon gingen im April immer noch knapp 200.000 Stück über den Ladentisch. Einer der Gründe für das geringe Kundeninteresse am neuen Sonygerät mag der stolze Preis sein. Die Wii-Konsole ist bereits für 245 US-Dollar zu bekommen, die PS3 schlägt - je nach Ausstattung - mit happigen 499 bis 599 US-Dollar zu Buche.
New Yorker Börse migriert auf Linux
Auch die New Yorker Börse muss sparen und tut das bei der technischen Ausstattung. Bisher wurden die ca. 1,6 Mrd. Rechenvorgänge, die in jeder Sekunde des Börsengeschehens anfallen, von einem IBM Großrechner erledigt. Nun wird auf ein System migriert, das auf der Basis von Linux läuft . Ein Technikverantwortlicher der Börse bezifferte das Einsparpotential auf die Hälfte der Kosten, die die Transaktionen bislang versacht hätten.
Vista vollständig gecrackt, OpenNet Initiative veröffentlicht Web-Zensurbericht - und ein Richter, der Sprachprobleme bei Worten wie "Webseite" beklagt
Piraten entern Vista
Knapp zwei Monate ist Windows Vista nun auf dem Markt für Privatanwender, nun berichtet der Inquirer von einer vollständig gecrackten Installation . Und "vollständig" meint hier nicht das Herumspielen am Timer, der die Aktivierung bis ultimo verschiebt, sondern es scheint sich hier um eine Version zu handeln, die bereits aktiviert erscheint und nicht einmal die lästige Eingabe von Keys erforderlich macht. Was bedeutet, dass bei der Installation keine Unterschiede mehr zu einer legalen Version zu bemerken sind. Inwieweit Microsoft jetzt reagieren wird, vielleicht im Rahme des Windows Update, steht bislang in den Sternen.
Die Spitze des Zensurbergs
Die OpenNet Initiative, eie Kooperation mehrerer Institute der Universitäten Oxford, Harvard, Cambridge und Toronto, hat eine aktuelle Studie zur Zensur des Internet durch staatliche Stellen vorgelegt. Die Studie wirft nicht mehr als ein Schlaglicht auf eine sich offenbar verschlimmernde Situation: Gerade einmal 40 Staaten nahmen die Forscher gezielt unter die Lupe, in 25 fanden sie mehr oder weniger weit gefasste Web-Inhalte-Zensur.
Einige der größten bekannten Zensoren ließen sie dabei auch noch außen vor: Auf Stichproben in Nordkorea und Kuba verzichteten sie, weil sie Repressalien gegen die für die Durchführung der Tests nötigen Helfer vor Ort fürchteten. Auf der Sünderliste finden sich neben den üblichen Verdächtigen wie China und Iran vor allem asiatische und arabische Staaten von Vietnam über Syrien, Tunesien, Südkorea, Saudi Arabien, Jemen bis zu Sudan und den vereinigten Arabischen Emiraten.
Mit Ausnahme von Saudi Arabien, Oman und den Emiraten bot keiner der zensierenden Staaten Möglichkeiten, sich über irrtümliche oder zu weit gehende Zensur zu beschweren. Als völlig Zensurfrei erwiesen sich übrigens Russland, Israel und die Palästinensergebiete, "trotz der dortigen politischen Konflikte", berichtet die Nachrichtenagentur AP.
Britischer Richter: "Was ist eine Webseite?"
Drei jungen Männern wird vorgeworfen, sie hätten islamistische Terrorpropaganda im Internet veröffentlicht, neben gewaltverherrlichendem Material sollen sich auch Anleitungen zum Bombenbau darunter befunden haben. Der Fall wird vor dem Woolwich Crown Court in East London verhandelt, allerdings nur sehr holprig. Denn Peter Openshaw, der vorsitzende Richter, hat keine Ahnung, was das Internet überhaupt ist.
"Das Problem ist, dass ich die Sprache nicht verstehe. Ich verstehe wirklich nicht, was eine Webseite ist", wird der 59jährige Jurist von Wired.com zitiert . Woraufhin der Staatsanwalt die Befragung der Angeklagten unterbrach, um dem Richter zu erklären, was es mit einer "Webseite" oder einem "Forum" auf sich habe. Offensichtlich vergeblich, denn anschließend bekannte Openshaw: "Ich habe das Konzept noch nicht richtig begriffen."