Netzwelt-Ticker: Google bleibt lieber online - DER SPIEGEL
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Netzwelt-Ticker Google bleibt lieber online

Das Geschäft mit Print-Anzeigen war wohl ein Irrweg - und wird von Google wieder beendet. Tauschbörsennutzer haben einen sicheren Hafen weniger und gegen Kinderpornografie läuft erneut eine Großrazzia. Das und mehr im Überblick.
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Auch in dieser Woche verrichtet der Rotstift beim Suchmaschinenbetreiber Google sein grausames Werk. Aktuelles Opfer: die Anzeigenvermarktung für Printmedien. Bislang konnten Kunden nach Belieben online Anzeigen in Zeitungen einkaufen. Dabei standen über 800 Titel wie "New York Times" und "Washington Post" zur Wahl. Jedoch lief das Geschäft zunehmend schleppend, der Zusammenbruch der Anzeigenmärkte machte auch vor Googles Service nicht halt .

Der werde nun wegen mangelnden Erfolges beendet, so das Unternehmen in einer Mitteilung. Noch bis Ende Februar können Anzeigen geschaltet werden, längerfristige, bereits gebuchte Kampagnen werden noch bis zum 31. März fortgeführt. Die Beerdigung des Printprojekts markiert nur einen Rückzug mehr, nachdem Google zuletzt einige Frontbegradigungen vornahm und eine Reihe seiner Online-Angebote wie Google Notebook oder Jaiku schloss.

Bundesweite Razzia gegen Kinderpornografie

Seit Dienstag holen Polizei und Staatsanwaltschaft erneut zu einem Schlag gegen Kinderpornografie aus. Die Wohnungen von insgesamt 470 Beschuldigten wurden und werden durchsucht, teilte die Staatsanwaltschaft Kassel am Mittwoch mit. Die Polizeiaktion dauerte am Mittwoch noch an.

Ausgangspunkt Der Groß-Razzia ist ein 33-jähriger Mann aus dem nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis. Er stehe im Verdacht der Beschaffung, des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischem Material, teilten die Staatsanwälte mit. Im Zuge ihrer Ermittlungen stießen die Ermittler auf fast 500 weitere Tatverdächtige in ganz Deutschland.

Medienberichten zufolge sollen die Tatverdächtigen Kinderpornos per Handy getauscht haben. Allein in Nordrhein-Westfalen sollen bei 75 Beschuldigten Computer, Speichermedien und Handys beschlagnahmt worden sein. Die Staatsanwaltschaft wollte am Mittwoch zu diesen Angaben nicht Stellung nehmen. Über Ergebnisse der Massendurchsuchungsaktion wollen die Ermittler am Freitag in einer Pressekonferenz berichten.

mak/AP

Kinderpornografiesperren angeblich juristisch problematisch

Staatliche Kinderschützer werfen sich derzeit gern in die breite Brust und propagieren die Sperre von einschlägigen Webseiten, um die Verbreitung des verbrecherischen Schmuddelkrams zu unterbinden. Gegenüber diesem Vorhaben von Familienministerin von der Leyen erheben sich neben technischen auch juristische Bedenken.

Allzu leicht könne man mit Kanonen auf Spatzen schießen und mit der Schließung eines einzelnen Angebotes gleich auch mehrere andere harmlose Seiten vom Netz nehmen, so ein Rechtsgutachten vom Bundesverband Digitale Wirtschaft . Damit seien Grundrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt. Überdies könne es den Zugangsprovidern in der Regel nicht auferlegt werden, für Sperren von inländischen Seiten zu sorgen, das sei vielmehr Sache des jeweiligen Webhosters. Letzteres allerdings plant von der Leyen auch gar nicht - inländische Seiten, die gegen geltendes Recht verstoßen dürften auch weiterhin schlicht ein Fall für den Staatsanwalt sein.

Dänischer Provider sperrt Pirate Bay aus

Einen sicheren Hafen weniger haben die Betreiber der Tauschbörsen-Hilfsseite The Pirate Bay . Im juristischen Hickhack um den freien Zugang zur Seite hat mit TDC ein weiterer dänischer Provider freiwillig die Sperrung verfügt. Noch vor zwei Monaten wurde ein anderer Provider, Tele2, per Gerichtsurteil gezwungen, seinen Kunden den Zugang zu der umstrittenen Seite zu verwehren.

Die Maßnahme stellt einen erneuten Sieg für die Musiklobby-Organisation Ifpi dar, deren Argumentation, der Zugang zu Pirate Bay sei Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung, offensichtlich auf fruchtbaren Boden fällt.

Bedeutsam ist der Schritt auch deshalb, weil TDC der größte dänische Provider ist und Wettbewerber von der Entscheidung nicht unbeeinflusst bleiben dürften. Problematisch ist hier eine Entwicklung, die Internetprovider zunehmend dafür in Haftung nimmt, was deren Kunden an Inhalten durch die Leitungen laufen lassen. Davon aber dürfen die Internet-Anbieter streng genommen gar keine Kenntnis haben. Jedenfalls nicht, wenn die EU-weit geltenden Regeln zum Datenschutz und zum Fernmeldegeheimnis angewendet werden.

Außerdem:

· Vorratsdatenspeicherung soll aufs Surfverhalten erweitert werden - sagt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung 
· Eröffnungsreden im Vergleich: Die Wort-Wolken von Obama, Bush, Lincoln & Co. 

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