Netzwelt-Ticker: Nasa webt das Weltraum-Web - DER SPIEGEL
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Netzwelt-Ticker Nasa webt das Weltraum-Web

Die Nasa funkt mit einem neuen Protokoll Daten zwischen All und Erde, YouTube gewinnt beinahe einen Prozess, und eine Werbeagentur will Surfer etwas gegen Kinderpornografie tun lassen, was Juristen als riskante Strategie kritisieren. Das und mehr im Überblick.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Die amerikanische Weltraumagentur Nasa hat dieser Tage die Datenübertragung zur internationalen Raumstation ISS modernisiert. Bisher war die Verbindung zum Kontrollzentrum eine bessere Telefonleitung, die verschiedenen Teams mussten sogar feste Termine absprechen, wann wer welche Daten senden oder empfangen konnte.

Das neu installierte System soll hingegen mehr Bedienkomfort bringen, wie Web-Surfer ihn aus dem Internet kennen. In naher Zukunft soll damit ein reger Datenaustausch zwischen der Erde, dem Raumfahrzeug und Astronauten möglich sein und vielleicht einmal so eine Art interplanetares Netzwerk (IPN) geschaffen werden . Damit kommt ein Traum seiner Erfüllung näher, den Internet-Pionier Vint Cerf schon seit Jahren pflegt. Der Erfinder des TCP/IP-Protokolls und einstige Icann-Chef arbeitet derzeit als Googles Chef-Evangelist, wenn er nicht gerade gemeinsam mit der Nasa am IPN arbeitet.

Das Ende Mai an Bord der ISS installierte System hat bereits die ersten Daten übertragen. Schon jetzt, vor der Feinabstimmung ist die Datendurchsatzrate viermal höher als zuvor. Während TCP/IP weit voneinander entfernten Rechnern ermöglicht, über Datenleitungen zu kommunizieren, verwendet das ISS-System eine verzögerungstolerante Technik.

Die ist aufgrund der großen Distanzen im All nötig und kommt besonders dann zum Tragen, wenn sich ein Raumfahrzeug in seiner Umlaufbahn hinter einem Mond oder Planeten befindet oder einen Energieausfall erleidet. Das DTN (delay-tolerant networking) genannte System soll bis Ende 2011 ausgereift sein und nach den Testläufen auf der ISS auch bei anderen Weltraummissionen eingesetzt werden.

1:0 für YouTube gegen britischen Fußball

Googles Video-Abspielplattform YouTube hat einen der zahllosen Copyright-Prozesse gewonnen. Beinahe jedenfalls. Ein US-Richter lehnte jetzt Schadensersatzansprüche wegen Copyrightverletzung ab , ließ aber entsprechende Klagen von Rechteinhabern zu, wenn sie außerhalb der USA sitzen. Im konkreten Fall ging es um die Ausstrahlung von Fußballspielen der britischen Premier League, die auf YouTube aufgetaucht waren. Der Klage hatten sich neben Musikproduzenten insgesamt 15 weitere Kläger angeschlossen. Bezirksrichter Louis Stanton entschied nun, dass Schadensersatzforderungen nicht für Werke erhoben werden könnten, die nicht in den USA registriert worden seien. Allerdings gebe es für Live-Ausstrahlungen eine Ausnahme.

Kino-Premiere wegen Bittorrent geplatzt?

Alle Jahre dasselbe: Ein neuer Blockbuster kommt in die Kinos, und augenblicklich werden die üblichen Tauschbörsen mit mehr oder weniger wacklig abgefilmten Raubkopien des Streifens überschwemmt. Das macht die Filmindustrie nicht glücklich, aber immerhin gehen viele Leute trotzdem ins Kino. Es sei denn, die Bild- und Tonqualität des geklauten Materials ist so gut, dass dessen Verbreitung stärker als sonst ausfällt. Das scheinen die Macher des neuen Actionreißers "Streets of Blood" zu befürchten, sogar lange bevor der Film mit 50 Cent, Val Kilmer und Sharon Stone veröffentlicht worden wäre.

Denn schon letzte Woche erlebte der Film seine illegale Premiere bei Bittorrent, wo die Filmdatei seither von an die 500.000 Interessenten heruntergeladen wurde . Nun kocht die Gerüchteküche. Man will in Erfahrung gebracht haben, dass die düpierten Filmemacher die eigentlich für den 13. Juli vorgesehene Kinopremiere ersatzlos streichen und direkt in den DVD-Verkauf gehen wollen . Dass es sich dabei um mehr als nur vage Vermutungen handeln könnte, wird durch dem Umstand begründet, dass der Verkaufsstart bereits für den 28. Juli vorgesehen ist .

Alle schreiben über Jackson

Beim letzten Weg von Pop-Ikone Michael Jackson hingen nicht nur Millionen Menschen vor den Fernsehgeräten, sondern auch vor ihren Computern, wo sie den Livestreams von Anbietern wie CNN folgten. Das große Interesse an der Zeremonie brachte die Internet-Leitungen zeitweise bis an ihre Kapazitätsgrenzen. Wie groß der Zuspruch war, verdeutlicht "Mashable" am Beispiel einiger Facebook-Zahlen. Demnach erlebte das soziale Netzwerk den größten Live-Event seiner Geschichte, mit 500.000 Status-Aktualisierungen in 30 Minuten , 300.000 bei CNN angemeldeten Nutzern. Die durchschnittliche Zahl von 6000 Status-Aktualisierungen pro Minute war doppelt so hoch wie der entsprechende Wert bei der Amtseinführung von Präsident Obama.

Dell veröffentlicht digitalen Erkennungsdienst für die Polizei

Computerhersteller Dell macht jetzt auch in Polizeiarbeit und stellte einen digitalen Erkennungsdienst vor, der die Überführung von Straftätern erleichtern soll . Das Paket, das aus einem Bündel von Hardware, Programmen und Dienstleistungen besteht, soll die Behörden darin unterstützen, die Masse von aufgelaufenen Fällen aufzulösen. Der Rückstau beträgt mancherorts mittlerweile bis zu zwei Jahre. Indem nun mit digitaler Unterstützung mehrere Analyseaufgaben gleichzeitig vorgenommen werden könnten, könnte effizient gearbeitet und die jeweilige Beweiskette dennoch gesichert werden, hofft man bei Dell.

No Kids - bitte nicht, Kinder

Der Trick ist alt: die Film- und Musikindustrie versucht, Fans von Raubkopien den Spaß zu verderben, indem sie diverse Tauschbörsen mit Dummy-Dateien überschwemmt. Die hatten zwar den gleichen Namen wie begehrte Filme oder Songs, waren aber tatsächlich leer.

Mit demselben Verfahren wollte jetzt eine Hamburger Werbeagentur P2P-Netzwerke mit vermeintlichen Kinderporno-Dateien versorgen. Womit den Freunden des kriminellen Materials die Lust genommen werden sollte, wie Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem "Lawblog" berichtet . Dazu sollten hilfsbereite User von der Seite No-kids.org und unter ihrer eigenen IP-Adresse das Material einspeisen.

Der Haken an der Sache: Für Außenstehende (also auch Ermittlungsbehörden) sind lediglich ein verdächtiger Dateiname und die IP-Adresse des Anbieters sichtbar. Vom guten Zweck oder dem No-kids-Zugang ist nichts zu sehen. Wer sich also an diesem Programm beteiligt, hat gute Chancen, demnächst zu allzu früher Tageszeit Besuch von der Polizei zu bekommen.

Natürlich würde sich in einem solchen Szenario irgendwann, nach genaueren Überprüfungen, der Zweck des Unterfangens ebenso herausstellen wie die Tatsache, dass in Wahrheit niemals kriminelles Material in Umlauf gebracht worden ist. "Aber das kann bekanntlich dauern", schreibt Vetter weiter. "Für die sozialen und juristischen Folgen eines Ermittlungsverfahrens übernehmen die Betreiber keine Haftung - obwohl sie ihr Projekt als völlig unbedenklich verkaufen."

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