Netzwelt-Ticker: Schöner einbrechen mit Facebook - DER SPIEGEL
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Netzwelt-Ticker Schöner einbrechen mit Facebook

Einbrecher nutzen eine Statusmitteilung auf Facebook zum Fischzug, "Safe Harbor" ist kein sicherer Hafen, und ein US-Gericht untersagt den Verkauf gebrauchter Software. Das und mehr im Überblick.
Facebook: Top-Service auch für Menschen, die ihre Freunde zu Hause verpassen wollen?
Facebook: Top-Service auch für Menschen, die ihre Freunde zu Hause verpassen wollen?

Facebook: Top-Service auch für Menschen, die ihre Freunde zu Hause verpassen wollen?

Foto: LOIC VENANCE/ AFP
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Wer sich und seine Lebensgewohnheiten online ausgiebig ausbreitet, läuft Gefahr, ins Visier aufmerksamer Zeitgenossen mit unerfreulichen Absichten zu geraten. Davon ist dann nicht nur die Datenexistenz samt Passwörtern, Kontonummern oder peinlichen Fotos vom letzten Saufgelage betroffen. Auch im richtigen Leben kann der Netz-Exhibitionismus schmerzliche Folgen zeitigen.

Schlaue Zeitgenossen verkneifen es sich daher, die mehr oder weniger interessierte Umwelt via Foursquare oder Twitter ständig darüber auf dem Laufenden zu halten, wo sie sich gerade aufhalten. Doch wenn man auf einer geschlossenen Plattform wie Facebook seinen Freunden via Statusmeldung mitteilt, wohin man gerade unterwegs ist, wird schon nichts passieren.

Das dachte sich ein reisefreudiger Facebook-Nutzer in Nashua im US-Bundesstaat Massachusetts. Er ließ seine Lieben über den Ortungsdienst Places wissen, dass er zu einer bestimmten Zeit nicht zu Hause sei. Dabei hatte der gute Mann allerdings versäumt, den Leserkreis seiner Statusmeldungen einzuschränken. Also bekamen auch ein paar Einbrecher beim Lesen dieser Nachricht von der günstigen Gelegenheit Wind und stiegen prompt in die leere Wohnung ein. Immerhin konnte die Polizei die drei Langfinger auf frischer Tat ertappen und festnehmen.

Alles nur ein Einzelfall, beeilte sich Facebook festzustellen, einer der Einbrecher habe das Einbruchsopfer auf seiner Freundesliste gehabt und die Sache habe mit Places nichts zu tun. Auch die Polizei habe bestätigt, andere Einbrüche in der Gegend stünden in keiner Verbindung zu Facebook.

Das mag schon sein, trotzdem ist Vorsicht geboten, findet "Mashable". Diesmal hätten die Täter nur ein Opfer über die Netzwerkplattform ausgeguckt. Trotzdem zeige die Angelegenheit, wie vorsichtig Facebook-Nutzer mit ihren Privatsphäre-Einstellungen und mit der Frage umgehen müssten, wen sie in den engeren Kreis ihrer Social-Media-Aktivitäten einbeziehen .

Safe-Harbor-Abkommen laut Datenschützern wirkungslos

Im langwährenden Gezerre um die genauen Regelungen für das Swift-Abkommen zum Bankdatenaustausch zwischen der EU und den USA ist eine andere Vereinbarung zwischen den Nationen der öffentlichen Aufmerksamkeit entgangen. Schon vor zehn Jahren, im Sommer 2000, trat ein Vertrag namens "Safe Harbor" (sicherer Hafen) in Kraft, wie heute.de vom ZDF erinnert . Es sollte die Bestimmungen festlegen, aufgrund derer amerikanische Unternehmen Daten europäischer Kunden nach Hause weiterleiten und dort verwalten dürfen. Was bedeutet, dass Unternehmen wie Amazon, Ebay, Facebook oder Google mit den in Europa gewonnen Informationen nach Maßgabe des europäischen Datenschutzes verfahren müssen.

Eigentlich. In Wirklichkeit halte sich von den betroffenen Firmen fast keines an die Vorschriften, so der australische Datenschutzexperte Chris Connolly, der sich mit der Umsetzung der Safe-Harbor-Richtlinien in den USA beschäftigt. Sein ernüchterndes Fazit: Nur ein Unternehmen von 30 orientiere sich an den Datenschutzvorgaben, zudem würden die wenigsten ihre Kunden über Verbraucherrechte informieren. Und nicht nur das, auch die US-Behörden seien an der Durchsetzung der Richtlinien wenig interessiert.

Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) zieht man den Schluss, nachdem "das Safe-Harbor-Abkommen ... zu einer Art Freibrief für die Amerikaner geworden" sei, müsse es "sofort" gekündigt und neu verhandelt werden, zitiert das ZDF. Und merkt an, das reiche keinesfalls aus: "Denn große Internetunternehmen wie Google oder Amazon besitzen Rechenzentren überall auf der Welt. So speichert Google seine Daten nicht nur in den USA und der EU, sondern auch in Russland, Brasilien, Japan oder China ab." Dort aber gibt es keinen sicheren Hafen.

US-Gericht verbietet Verkauf gebrauchter Software

Sehr aktiv zeigen sich amerikanische Stellen hingegen, wenn es um den Schutz des Urheberrechts geht. Zu dessen Gewährleistung hat jetzt ein Bundesgericht geurteilt, Software-Hersteller dürften ihre Kunden am Weiterverkauf gebrauchter Software hindern.

Ein Online-Händler hatte eine Architektursoftware bei Ebay angeboten und war vom Hersteller wegen Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen verklagt worden. Die würden nämlich lediglich die Nutzung des Programms erlauben, nicht aber dessen Weiterverkauf.

Das Gericht bestätigte diese Sichtweise in seinem Urteil (PDF)  und lehnte die Argumentation des Beklagten ab. Der hatte sich auf ein Gesetz von 1909 bezogen, dass es Besitzern geschützter Werke erlaubt, diese weiterzuveräußern. Dies finde aber keine Anwendung, denn der Händler verfüge lediglich über die Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes, als Lizenznehmer besitze er es jedoch nicht.

Ist bald Schluss mit Garmins Nüviphone?

Die Hoffnungen, die Navigationsgerätehersteller Garmin mit dem Nüviphone verbunden hatte, haben sich nicht erfüllt. Man habe mit dem Smartphone im zweiten Quartal 2010 nur 27 Millionen Dollar umgesetzt, damit seien die Erwartungen verfehlt worden. Nun müsse man den "Misserfolg bewerten und die beste Entscheidung für unser Geschäft treffen", so Finanzvorstand Kevin Rauckmann gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters.  Innerhalb der kommenden Quartale werde sich herausstellen, ob sein Unternehmen weiter in die Smartphone-Sparte investieren oder sich aus diesem Marktsegment zurückziehen wolle.

Ein mögliches Hindernis für den Verkaufserfolg des Nüviphone könnte in der verspäteten Marktreife der Garmin-Handys liegen, mutmaßt "Golem".  Als die Geräte 2010 endlich auch in Deutschland herauskamen, war der ursprüngliche Wettbewerbsvorteil durch die vorinstallierten Navigationsfunktionen dahin. Mittlerweile gibt es genügend Software-Angebote, die aus handelsüblichen Smartphones im Handumdrehen ein Navi machen.

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