Netzwelt-Ticker Telekom klagt gegen Spitzelzwang
Nachdem die Telekom wiederholt durch unfeine Schnüffelaktionen gegen eigene Mitarbeiter, aber auch Gewerkschaftler und Journalisten ins Gerede kam, scheinen sich die Verantwortlichen um positive Presse zu sorgen. Jedenfalls gibt der rosa Riese nun den Streiter für mehr Kundenrechte und geht gegen eine Weisung der Bundesnetzagentur vor.
Die verpflichtet die Telekom, Verkehrsdaten ihrer Kunden selbst dann "unverzüglich" an Strafverfolgungsbehörden herauszugeben, wenn diese dafür keine richterliche Verfügung besitzen. Wie die "taz" berichtet, sieht der Telko darin einen Bruch des Fernmeldegeheimnisses und hat daher beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag auf Aussetzung dieser Regelung gestellt .
Man wolle dabei niemanden verklagen, wird das Bonner Unternehmen zitiert, aber "die Rechtslage muss unbedingt geklärt werden". Die Netzagentur besteht auf ihrem Ansinnen, schließlich sei mit den jeweiligen Bestandsdaten allein keine eindeutige Identifizierung eines Verdächtigen möglich, dazu bedürfe es auch der zeitlichen Angaben zum Surfverhalten. Die Frage nach den rechtlichen Voraussetzungen der Weitergabe der Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internet-Surfern ist bis heute Gegenstand von juristischen Auseinandersetzungen.
Urteil: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter
Währenddessen gibt es schlechte Nachrichten für Betreiber und Nutzer von Tauschbörsen - und möglicherweise nicht nur die. Der in der Schweiz beheimatete Webhoster Rapidshare haftet nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des OLG Hamburg vom 2. Juli 2008 im Rahmen der sogenannten Störerhaftung in vollem Umfang für Urheberrechtsverletzungen , die durch Dritte begangen worden sind.
Zu gut deutsch: Wer einen Film oder ein Musikalbum unerlaubt beim Dienst hochlädt und damit gegen geltende Copyright-Regelungen verstößt, kann Rapidshare damit zu einem teuren Knöllchen in Form einer Abmahnung verhelfen. Damit müssen sich jetzt aber auch die Betreiber von Social Networks wie StudiVz und Co. Gedanken machen, denn deren Nutzer laden jeden Tag hunderttausendfach urheberrechtlich geschütztes Material auf ihre Profilseiten - was die Umsatzrendite mittelfristig schmerzlich senken könnte (Az: 5 U 73/07).
Datenklau auf britischer Luftwaffenbasis
Großbritannien liegt im Wettbewerb um den Weltmeistertitel im Datenverschlampen uneinholbar in Führung. Jüngster Fall: eine Luftwaffenbasis im britischen Westen, aus deren Hochsicherheitsbereich vergangenen Mittwoch drei mobile Festplatten mit den Daten Tausender aktiver und pensionierter Mitarbeiter gestohlen wurden. Die auf der Basis beheimatete Personalbehörde verwaltet den Datenbestand für insgesamt 900.000 Luftwaffenangehörige.
Biometrische Ausweise: Kritik an mangelnder Funktionalität
Während britische Regierungsstellen derzeit also alles tun, um das Vertrauen der Bevölkerung in den sorgfältigen Umgang mit Daten zu erschüttern, steht mit dem biometrischen Ausweis auch ein anderes Sicherheitsprojekt in der Kritik. Bislang waren Ausweisdokumente auf den Britischen Inseln nicht verpflichtend, doch nun plant die Regierung, landesweit eine "National ID Card" einzuführen, die auch eine Reihe biometrischer Daten des jeweiligen Besitzers enthalten soll.
Ein früheres Mitglied einer für biometrische Sicherheit zuständigen Abteilung im Innenministerium wandte sich mit Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Systems an die Öffentlichkeit. Die Fehlerquote beim Datenabgleich sei immer noch viel zu hoch, so der Biometrie-Experte John Daugman . Fingerabdrücke und Gesichtserkennung seien viel zu fehleranfällig, um 45 Millionen erwachsene ausweispflichtige Briten verlässlich auseinanderhalten zu können und damit zu verhindern, dass sich jemand mehrere Identitäten zulege.
Einzig ein System auf der Basis des Irisscans arbeite sicher genug. Hinweise, von denen man beim Innenministerium nichts wissen will. Zwar gebe es Probleme mit der Erkennung von Fingerabdrücken, zum Beispiel bei älteren Menschen mit trockener Haut, das stelle aber keine Bedrohung für die Effizienz des Ausweisvorhabens dar.
Kfz-Überwachung könnte australische Personalausweise überflüssig machen
Die Untertanen Ihrer Majestät am anderen Ende der Welt, in Australien, sind da schon weiter. Auch Downunder trug man sich zwischenzeitlich mit Plänen zur Einführung obligatorischer Ausweisdokumente. Aber dieses Vorhaben, das sich ohnehin keiner großen Zustimmung im Lande erfreut, könnte demnächst zugunsten einer Rundumverkehrsüberwachung beerdigt werden.
Eine australische Behörde für digitale Lösungen zur Strafverfolgung finanziert derzeit eine millionenschwere Studie über ein Fahrzeugerkennungssystem . Dabei sollen nicht nur Autos anhand ihrer Nummernschilder identifiziert, auch die Fahrzeuginsassen sollen durch ein dichtes Kameranetz aufgenommen und in einer zentralen Datenbank erfasst werden. Die Fotos sind dabei so hochauflösend, dass sie zur sicheren Identifizierung herangezogen werden können.
Auch der geplante Zeitraum der Speicherung setzt auf Nummer sicher: Satte fünf Jahre verbleiben die produzierten Daten im System - mindestens.
Apple verkauft "freie" iPhones 3G - in Hongkong
Apple beschenkt seine Jünger mit einem freien iPhone, das ohne Vertragsbindung daherkommt. Naja, genau genommen ist es natürlich nicht gratis, es kostet immer noch Geld. Für die 8-GByte-Version sind 480 Euro fällig, die 16-GByte-Variante schlägt mit 550 Euro zu Buche. Außerdem kann man das kultige Telefon auch nicht im Laden um die Ecke kaufen, sondern in Apples Online-Shop für Hongkong .
Als Mitbringsel vom Asien-Trip ist das Frei-Phone daher kaum geeignet. Schließlich addieren gesetzestreue Bürger zum Kaufpreis noch Einfuhrumsatzsteuer und Zoll hinzu und landen so schnell bei einem Gesamtpreis von deutlich über 600 Euro. Da dürfte es günstiger und kurzweiliger sein, sich das Apple-Handy in einem der europäischen Nachbarstaaten zu beschaffen, wo es ebenfalls iPhones ohne Netzsperre gibt - allerdings nicht wie in Hongkong direkt von Apple, sondern von den jeweiligen Mobilfunkanbietern. Aber möglicherweise werden ganz Geduldige bald sowieso nur noch ums Eck fahren müssen. Gerüchte, T-Mobile werde bald selbst ein freies iPhone anbieten, kursieren schon seit Wochen.
Amazon-Filme gratis herunterladen
Soll keiner behaupten, es seien immer nur einzelne Nutzer von P2P-Netzen, die für die unerlaubte Verbreitung von geschütztem Material verantwortlich sind. Manchmal übernehmen das Firmen auch gleich selbst. So im Falle einer Sicherheitslücke in Adobe-Programmen, die es Nutzern von Amazons Video-Streaming-Dienst ermöglicht, diese Daten ohne weiteres zu kopieren und auch abzuspeichern.
Denn dummerweise (für Amazon) gibt es nicht nur die ersten zwei Minuten eines Clips zur freien Betrachtung, bevor der Kunde dann über den Kauf des Films entscheiden muss. Wer sich den Streifen allerdings mit dem Replay Media Catcher von Applian Technologies ansieht, der auf Adobe-Technologie basiert, erlebt zu seinem Erstaunen, dass der Clip zwar ordnungsgemäß nach zwei Minuten anhält. Im Hintergrund aber lädt der komplette Film - und kann dann auch abgespeichert werden.