Online-Publishing: ARD dient Verlegern Shareware an - DER SPIEGEL
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Online-Publishing ARD dient Verlegern Shareware an

Medienpartnerschaft royal? Die ARD will mit den Zeitungsverlegern im Internet kooperieren und ihnen Audio- und Videomaterial liefern. Was genau man verschenken will und zu welchen Bedingungen, wird aber nicht verraten. Die Verleger knurren, die ARD will kuscheln.
Von Helmut Merschmann
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

In Sachen Internet standen sich öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und Zeitungsverlage bislang unversöhnlich gegenüber. Noch während der Internationalen Funkausstellung Ende August, als die ARD ihre "Online-Mediathek" vorstellte, fielen Kampfbegriffe. Von "rechtswidrigen Praktiken" war die Rede. Denn die ARD will ab Januar Sendungen, die bereits in Fernsehen und Hörfunk liefen, im Internet zweitverwerten. Für ARD-Intendant Fritz Raff "die natürlichste Sache der Welt". Für die Zeitungsverleger eine bedrohliche Marktverzerrung: gebührenfinanzierte Konkurrenz im Netz.

Urplötzlich ist von Konkurrenz nichts mehr zu hören - zumindest von Seiten der Öffentlich-Rechtlichen. Während "FAZ"-Mitherausgeber Frank Schirrmacher in einer Rede am vergangenen Wochenende noch vor der potentiellen Macht der gebührenfinanzierten Web-Konkurrenz warnte , will die ARD künftig stärker auf Vernetzung setzen und nach der jungen Klientel fischen. Schon vor zwei Wochen hatte die Intendantin des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Monika Piel, in einem Interview mit dem Branchenfachblatt "epd Medien"  "eine Kooperation im Sinne der publizistischen Inhalte" angeregt: "Zum Beispiel auf WDR.de eine tägliche Presseschau mit Stimmen aus Zeitungen Nordrhein-Westfalens."

Gibst du mir, so geb' ich dir?

Gestern war Ähnliches von Peter Boudgoust, dem Intendanten des Südwestrundfunks (SWR), in der "Süddeutschen Zeitung" zu lesen: "Statt uns medienpolitisch zu bekriegen, sollten wir uns eher miteinander vernetzen, zum Beispiel könnte die ARD Nachrichten- und Magazinbeiträge für die Online-Angebote der Zeitungen zur Verfügung stellen." Der eingeschlagene Schmusekurs ist nun die offizielle Linie, wie die ARD-Pressestelle auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE bestätigt.

Bei einem unlängst stattgefundenen Spitzentreffen zwischen den Intendanten der ARD-Anstalten und dem Bund Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) kursierte diesbezüglich der Begriff "Shareware". Gibst du mir, so geb' ich dir.

Angesichts dieser Medienpartnerschaft royal reibt man sich verdutzt die Augen. Klingt ja auch zu schön, um wahr zu sein. Doch tatsächlich herrscht längst nicht in allen Punkten Einvernehmlichkeit. Zwar empfinden sich beide Parteien als "Qualitätsmedien", von denen das Internet nur profitieren kann. Doch "eine Konkurrenzsituation bleibt bestehen", insistiert Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV, mit Blick auf die sogenannten Telemedien. Darunter fallen Chatrooms, Blogs, Podcasts und Informationsdienste wie Wettervorhersagen oder Verkehrshinweise, die es auf öffentlich-rechtlichen Portalen zuhauf gibt – in direkter Konkurrenz mit den Privatanbietern. Ganz generell hat der BDZV mit dem Probleme, was die Öffentlich-Rechtlichen online eben auch anbieten, was die Verleger aber als ihre ureigenste Domäne betrachten: Texte.

Beredtes Schweigen aus der ARD-Pressestelle

Augenblicklich gelangen noch nicht viele Auskünfte über den ins Auge gefassten Schulterschluss an die Öffentlichkeit. Ist es denkbar, dass die Rundfunkanstalten Video- und Audiomaterial – "mit deutlichem Quellenverweis", schon klar - aus ihren Händen geben und auf den Webseiten großer Zeitungsportale platzieren? Wollen die Verleger denn überhaupt Abspielstation für fertige ARD-Beiträge werden? Dem Vernehmen nach sind nicht bloß Provinzblätter, sondern auch überregionale Verlage an einer Kooperation interessiert.

Oder wird es nur einen Ziellink zurück auf die ARD-Portale geben, um diesen mehr Publikum zu bescheren? Und zu welchem Zeitpunkt soll das passieren? Ereignisaktuell oder nachdem das Material bereits auf den Fernsehkanälen der Öffentlich-Rechtlichen ausgewertet worden ist? Auf solche Fragen gibt es aus der ARD-Pressestelle keine Antworten.

Schon jetzt zeichnen sich jedenfalls Schwierigkeiten ab. Durch ein hohes Video-Aufkommen auf ihren Webseiten könnten die Zeitungsverleger womöglich riskieren, unter das Rundfunkrecht zu fallen und seinen schärferen Bestimmungen zu unterliegen. Bislang sind Telemedien zulassungsfrei. Gelten sie erst einmal als "Rundfunk", müssen bei den Landesmedienanstalten Lizenzen eingeholt werden, und zwar in jedem Bundesland gesondert. Über eine Definition von Rundfunk im Zeitalter seiner Digitalisierung streiten unterdessen Juristen und Medienregulierer. Als entscheidend gilt, inwiefern Meinungsbildung und Programmvielfalt betroffen sind.

Darüber hinaus "hat man schnell ein kartellrechtliches Problem", erläutert Bernd Holznagel, Professor für Medienrecht an der Uni Münster, wenn es zwischen Rundfunkanstalten in einem Bundesland und auflagenstarken regionalen Zeitungsverlagen zu Tauschhandel und "publizistischen Absprachen kommt, die den Markt abriegeln".