P2P-Prozess in Australien Kazaa strampelt
Die Schadenfreude war groß bei der Konkurrenz, als das Hauptquartier von Kazaa-Betreiber Sharman Networks Anfang Februar durchsucht wurde. Berge von Akten und anderem Beweismaterial nahmen die Fahnder mit, für einige Beobachter der Anfang vom Ende der Tauschbörse. Michael Weiss von StreamCast Networks, dem Unternehmen hinter Morpheus wurde von der International Data Group mit folgenden Worten zitiert: "Ich glaube, das wird eine Menge Fragen darüber beantworten, welche Art von Kontrolle Kazaa über sein Netzwerk hat und welche Art von Information es über seine Benutzer speichert".
Eine Kernfrage ist, ob das Tauschnetz tatsächlich nur dezentral von User zu User besteht, oder ob Kazaa in irgendeiner Form zentral Kontrolle ausüben kann. Wäre das der Fall, könnte das Unternehmen, ähnlich wie seinerzeit Napster, in die Copyright-Bredoullie geraten.
Durchgeführt wurde die Durchsuchung von Music Industry Piracy Investigations (MIPI), dem Piraterie-Wachhund der Australian Recording Industry Association (ARIA). Auch in Australien ist eine Durchsuchung im Zusammenhang mit einer Zivilklage die Ausnahme, in diesem Fall gestattete das Gericht sie aufgrund einer vermuteten Copyright-Verletzung durch Kazaa beziehungsweise Sharman Networks.
Die ARIA setzt alles daran, Kazaa in Australien ein für alle mal dicht zu machen - was das Unternehmen insgesamt vor große Probleme stellen würde. Zwar ist Sharman Networks offiziell nicht in Australien sondern auf der südpazifischen Inselgruppe Vanuatu registriert - eine Briefkastenfirma. Büros und Organisationsstruktur befinden sich aber großenteils in Sydney.
Jetzt unternimmt Sharman eine vielleicht letzte Anstrengung, das drohende Unheil noch vom Unternehmen abzuwenden. Man will verhindern, dass die beschlagnahmten Unterlagen für den Versuch benutzt werden, Kazaa den Hahn abzudrehen. "In diesem Einspruch geht es darum, für das einzustehen, woran wir glauben", sagte Kazaa-Chefin Nicola Hemming etwas pathetisch, "nämlich dass peer-to-peer Technologie die Berechtigung hat, als legitimes Modell für digitalen Datenaustausch zu bestehen".
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Erst vergangene Woche hatte Murray Wilcox, der zuständige Richter, einen Antrag der Sharman-Anwälte abgelehnt, das Verfahren auf Eis zu legen, weil in den USA gerade ein ähnliches anhängig ist. Wilcox verfügte aber auch, dass die australische Plattenindustrie keinen uneingeschränkten Zugang zu den bei Sharman sichergestellten Daten haben soll. MIPI und Kazaa sollten sich einigen, meinte der Richter - ein eher unwahrscheinlicher Ausgang. Erst wenn der Einigungsversuch gescheitert sei, so Wilcox, werde er sich erneut äußern. Einen Termin für die Entscheidung über Kazaas Einspruch gibt es bislang noch nicht.
Wenn es der Plattenindustrie gelingen sollte, Kazaa nachzuweisen, dass es gegen Copyrightverletzungen nichts unternommen hat, obwohl das möglich gewesen wäre, dürfte es für die Tauschbörse in Australien ungemütlich werden. Vielleicht müssen die Sharman-Mitarbeiter demnächst auf Vanuatu ihre Zelte aufschlagen - neben dem einsamen Firmen-Briefkasten.
Christian Stöcker