Per Gerichtsentscheid: AOL sackt Aimster.com ein - DER SPIEGEL
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Per Gerichtsentscheid AOL sackt Aimster.com ein

Johnny Deep, Chef des P2P-Unternehmens Aimster, hat ein Problem. Laut Urteil eines Domain-Schiedsgerichtes soll die Internetadresse von Aimster an AOL gehen: Aimster, meinten die Richter, sei nicht mehr als ein Cybersquatter.
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Als der Niedergang von Napster begann, waren die Erben des populärsten P2P-Dienstes schnell ausgemacht. Neben Gnutella ist da vor allem Aimster zu nennen, ein P2P-Dienst, der in den letzten Monaten einen kräftigen Boom erlebte.

Aimster hat seinen Usern so einiges zu bieten. Sein größter Pluspunkt: Die "Huckepack"-Anbindung an den AOL Instant Messenger Service, den Aimster als Kommunikationstool für den Tausch von Daten zwischen seinen Usern nutzt. Das, argumentierte Aimster Anfang des Monats in einer Art präventiven Klage gegen die Musikindustrie, unterscheide die Aimster-User ganz erheblich von allen anderen P2P-Nutzern: Bei Aimster ginge es nicht um den Austausch copyrightgeschützten Materials in einem anonymen Netzwerk, sondern um Tauschaktionen zwischen Freunden ("Buddies").

Das ist keck - und muss AOL, aufs engste verbandelt mit Time Warner, einem Konzern, der seine Profite unter anderem mit Musik macht, ziemlich missfallen haben.

AOL strengte ein Schiedsgerichtverfahren an, das gestern einen für Aimster unglücklichen Ausgang nahm: Unter dem Strich, urteilten die Richter in einer 2-zu-1-Entscheidung, sei Aimster nichts anderes als ein Cybersquatter. Jemand, der sich eine Internetadresse, die ihm nicht zustehe, unter den Nagel gerissen habe.

Die Richter folgten damit der Argumentation von AOL.

Das Unternehmen geht davon aus, dass der Namensfindungsprozess von Aimster eine Menge mit dem AOL Instant Messenger Service zu tun habe. Zum einen nutzte der P2P-Dienst ja den AOL-Service, um sein Netzwerk zu stricken. Zum anderen sei das "AIM" ein gebräuchliches Kürzel für den Messenger. Unbedarfte User könnten nun auf die Idee kommen, dass alles, was irgendwie mit "AIM" beginnt, letztlich mit AOL zu tun habe - den Richtern leuchtete das ein.

Madeline, genannt "Aimee"

Mehr jedenfalls als Johnny Deeps Argumentation, "Aimster" sei eine Verballhornung des Namens seiner Tochter Aimee, die als "Covergirl" von Aimster fungiert. Das wäre eine weitaus glaubwürdigere Argumentation, wenn "Aimee" nicht auf den Namen Madeline getauft wäre. Das ist sie aber, obwohl - wie Johnny Deep versichert - "Aimee" ihr Spitzname sei, seit "sie ein ganz kleines Mädchen war". Eine Erklärung, die den Richtern nur sehr kurzzeitig Denkfalten auf die Stirn zauberte und ihre Entscheidung nicht wirklich beeinflussen konnte.

Der nächste Schritt steht nun unmittelbar bevor: AOL wird sich an die Icann wenden und auf der Herausgabe der Adresse bestehen. Aimster wird das, aller Wahrscheinlichkeit nach, durch eine Einstweilige Verfügung zu verhindern suchen. Deep kündigte bereits an, dass er "rechtliche Schritte" einleiten und gegen das Urteil vorgehen werde. Das wird er schnell erledigen müssen, denn Zeit hat er nur bis zum 1. Juni. Hat er bis dahin nicht reagiert, fällt Aimster.com an AOL.

Das könnte einen Prozess einleiten, der sich durchaus hinziehen könnte und durch die Anrufung eines der Icann zugeordneten Schiedsgerichtes eigentlich vermieden werden sollte. Ein kluger Schachzug von AOL, denen nun selbst Gegner keine finanziellen Ambitionen im Fall Aimster werden unterschieben können. Schiedsgerichtsentscheide sollen Streitfälle schlichten, und das - völlig ungewöhnlich im Prozess-besessenen Amerika - unter völliger Vermeidung finanzieller Wiedergutmachungen oder anderer Strafen.

Wievile Chancen Johnny Deep tatsächlich hat, die Domain zu behalten, das sehen Branchenexperten höchst unterschiedlich. Zu durchsichtig seine auf einer informell umgetauften Tochter basierende Argumentation, zu groß seine Abhängigkeit vom AOL Messenger: Da liegt es nahe, dass Aimster die "Verwechslungsgefahr" mit dem AOL-Dienst durchaus billigend in Kauf nahm.

"Indem es sich auf dieses Moment der Verwirrung verlässt", stand in der Urteilsbegründung zu lesen, "beabsichtigt Deeps Unternehmen zu seinem eigenen kommerziellen Vorteil Internet-Nutzer anzuziehen, die davon ausgehen, einen von AOL zur Verfügung gestellten Service zu nutzen".

Doch der ganze Vorgang ist mehr als eine Anekdote der Cyberwelt: Er erweitert das bisherige Verständnis von "Cybersquatting" ganz erheblich - und das dürfte für Deeps Artgumentation vor einem ordentlichen Gericht weitaus wichtiger werden, als die fadenscheinige Argumentation über den angeblichen Spitznamen seiner Tochter.

Bisher wurden Domain-Inhabern ihre Adressen dann entzogen, wenn die betreffenden URLs den Namen klagender Firmen entweder gleichlautend oder doch zumindest phonetisch sehr ähnlich waren. Die Verbindung zwischen "Aimster" und "AOL Instant Messenger Service" ist jedoch rein assoziativ. Zudem hat es AOL versäumt, "AIM" als Marke schützen zu lassen.

Das dürfte vor Gericht einiges Gewicht besitzen und Aimster zudem die Unterstützung von Gruppen einbringen, die versuchen werden, eine prinzipielle Erweiterung der Auslegung des Begriffes "Cybersquatting" zu verhindern.

Doch selbst im schlimmsten aller Fälle ist das Happy Ende vorprogrammiert: Eine neue "Marke" würde Johnny Deep nicht aufbauen müssen. Um sich gegen Cybersquatter zu schützen, die den Effekt der "Buchstabentauscher" für sich nutzen, hatte er selbst auch Domains wie "A1mster.com" für sich reservieren lassen. Ein "Umzug", der ihm gelingen sollte und Glück für die liebe Tochter: "Aimee" ist ja tatsächlich ein weit hübscherer Name als "Madeline".

Frank Patalong

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