Prozessbeginn Internet-Apotheke vor Gericht
Frankfurt am Main - Ob die niederländische Apotheke DocMorris in Deutschland weiterhin verbilligte Arzneimittel vertreiben darf, soll am 9. November vor dem Landgericht Frankfurt entschieden werden.
Der Deutsche Apothekerverband klagt auf eine einstweilige Verfügung und will damit erreichen, dass die Vertriebsform über das Internet als unzulässiger, grenzüberschreitender Versandhandel mit Arzneimitteln untersagt wird.
Medikamente, die in Deutschland verkauft würden, müssten hier auch zugelassen sein, argumentierte Claudius Dechamps, Rechtsanwalt des Apothekerverbandes. Diese Regelung werde aber durch den Weg über das Internet umgangen. Da die Zulassung und die Vertriebswege von Arzneimitteln nationalen Gesetzen und Beschränkungen unterlägen, könne auch das Argument des freien Warenverkehrs innerhalb von Europa nicht greifen, hieß es von der Klägerseite.
Weiterhin wurde die Klage vor allem mit einer zu befürchtenden "Gefährdung der Volksgesundheit" durch den weitgehend anonymisierten Bezug von Medikamenten über das Internet begründet.
Die Anwälte des niederländischen Unternehmens hielten dagegen, dass es den deutschen Apothekern nicht um den Schutz der Volksgesundheit ginge, sondern ums Geld. Denn der Vorteil sei, dass die Verbraucher 10 bis 20 Prozent sparen könnten und keine Rezeptgebühren zahlen müssten. Zudem will das Unternehmen Rezepte direkt mit den Krankenkassen abrechnen, so dass die Patienten beim Internet-Kauf kein Geld vorstrecken müssten. Bis auf die Betriebskrankenkasse der Post erstatten die gesetzlichen Kassen diese Kosten auf Grund der unklaren Rechtslage jedoch nicht.
Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne)hatte vor kurzem signalisiert, dass sie sich eine Aufhebung des Verbotes vorstellen könne, wenn für die Internet-Apotheken dieselben Sicherheitsstandards gälten wie für den üblichen Handel.