Russland: Bekanntem Blogger droht Straflager - DER SPIEGEL
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Gerichtsverhandlung in Moskau Bekanntem Blogger droht Straflager

Der russische Geheimdienst hält ihn für einen Extremisten: Der Blogger Anton Nossik kämpft gegen die massive Zensur im Internet. Doch diesmal könnte er zu weit gegangen sein.
Anton Nossik
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Anton Nossik

Foto: Ivan Sekretarev/ AP
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Zwei Jahre Straflager hat der Staatsanwalt für Anton Nossik gefordert. Straflager in Russland, das weckt Bilder von Baracken im Nirgendwo, abgeriegelt von hohen Zäunen, Stacheldraht und Wachtürmen. Kremlkritiker Michail Chodorkowski saß in einer solchen Haftkolonie ein, die Pussy-Riot-Aktivistinnen ebenfalls. Russlands Regime sperrte seine Gegner oft für Jahre weg.

Nun könnte es auch Anton Nossik treffen, einen der populärsten Blogger des Landes. Der 50-Jährige gilt als einer der Väter des Runet, des russischen Internets. Er war Redakteur, Herausgeber und Initiator der größten russischen Onlinezeitungen Lenta.ru, Gazeta.ru und Newsru.com, Gründer der Suchmaschine rambler.ru. und der Spendenseite Pomogi.org . "Pomogij!" heißt auf Deutsch "Hilf!"

Seit Jahrzehnten bloggt  Nossik: Fast täglich meldet er sich mit kritischen und provokanten Einwürfen zu Wort, viele wenden sich gegen den Kreml. Lange ging das gut, doch jetzt steht er wegen eines Posts über die russischen Bombardements in Syrien vor einem Moskauer Gericht. Am Montag will die Richter das Urteil sprechen.

Nossik befürwortet die Bombardements der russischen Armee

"Macht Syrien dem Erdboden gleich", forderte Nossik Anfang Oktober vergangenen Jahres auf seinem Blog.  Er befürwortete damit die Bombardements der russischen Armee, die sich offiziell gegen Islamisten richten, aber auch immer wieder Rebellen und Zivilisten treffen. Nossik argumentiert ausführlich, dass die vielen Toten grausam seien, aber ein akzeptabler Preis für die Vernichtung des Landes, welches er mit Nazi-Deutschland vergleicht.

Seine Meinung wiederholte er am selben Tag in einer Sendung des oppositionellen Radiosenders Echo Moskwy. Über die Opfer sagte er unter anderem: "Sie sind Syrer. Sie sind eine Bedrohung für Israel." Seine Äußerungen wurden heftig diskutiert, der FSB stufte sie später als "Extremismus" ein. Ein Vorwurf, den Nossik bestreitet.

Was also will er mit seinen radikalen Vergleichen bewirken? Immerhin ist Russland Syriens Schutzmacht.

"Ich hasse Heuchelei"

Der Blogger, dunkelblaue Brille, T-Shirt, Jeans, Davidstern-Kette um den Hals, läuft barfuß im Wohnzimmer seiner Wohnung auf und ab, zieht immer wieder an einer Zigarette: Es gebe zwei Möglichkeiten: Entweder man schütze die syrischen Kinder und Frauen vor den russischen Bomben oder man übernehme die Verantwortung für ihren Tod. "Die Menschen machen sich etwas vor. Ich hasse Heuchelei." Nossik sagt, er wolle den Menschen den Spiegel vorhalten, auch wenn er dabei an Grenzen gehe.

Anton Nossik

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Foto: SPIEGEL ONLINE

Vor Gericht hat er Medien zufolge zugegeben, möglicherweise dieses Mal zu weit gegangen zu sein. Die Aussage bestätigt er, um dann aber nach und nach darzulegen, wie Syrien Nazi-Verbrechern wie Alois Brunner Unterschlupf gewährte und Israel mehrmals angriff.

Nossik spricht ruhig, wählt seine Worte genau. Er klingt wie ein Dozent: Sein Gegenüber soll genau verstehen, was ihn umtreibt. Mehrere Jahre lang hat Nossik in Israel gelebt, er besitzt auch einen Pass des Landes. In der Öffentlichkeit zeigt sich der gebürtige Moskauer stets mit Kippa.

Er glaubt, die Behörden wollten an ihm ein Exempel statuieren - es gehe dem Kreml um Einschüchterung: Wer sich vorwage mit seiner Meinung, werde verfolgt. Bis zu 1,5 Millionen Menschen würden die Einträge in seinem Blog und in den sozialen Medien im Monat verfolgen. In einem Land, in dem nur noch wenige unabhängige Medien mit geringer Reichweite arbeiten können, ist das eine Menge.

Der Blogger vermutet politische Zensur

Angeklagt ist Nossik nach Paragraf 282 des russischen Strafrechts. Ein Paragraf, der sich ursprünglich gegen jede Art der Diskriminierung richtete, der das Schüren von Hass und Feindschaft, die Erniedrigung von Individuen oder Gruppen ahndet. In der Vergangenheit wurden vor allem Extremisten, Nationalisten und Islamisten, verurteilt.

Menschenrechtsorganisationen wie Agora und Sowa kritisieren aber, in den vergangenen Jahren sei der Paragraf für politische Zensur insbesondere im Internet missbraucht worden. Sowa zufolge stiegen die Verurteilungen rapide an: Waren es 2007 noch 27, lag die Zahl 2015 bei 232 Urteilen. Darunter auch Fälle, in denen die Verurteilten nur Posts geteilt oder positiv bewertetet hatten.

So wie ein Familienvater aus Twer, der ein Bild auf VKontakte, dem russischen Facebook, teilte: Es zeigt eine Hand, die eine Zahnpastatube umklammert, aus der eine weiß-blau-rote Paste herausquillt. "Quetsch Russland aus dir heraus", steht daneben. Die Überschrift des dazugehörigen Artikels: "Die Krim gehört zur Ukraine."

Oder eine alleinerziehende Mutter aus Jekaterinburg, die sich auf VKontakte kritisch über die Ukraine-Politik Russlands äußerte und zwei Karikaturen veröffentlichte. Sie musste ihren Laptop und ihre Computermaus zerstören, 320 Sozialstunden ableisten.

"Putin ist die einzige Person, die betroffen ist"

Alexander Verkhowsky, Leiter von Sowa, glaubt, dass die Behörden den Paragrafen 282 nutzten, um ihre Aufklärungsstatistik zu verbessern. Es sei einfacher, Terrorismus im Netz zu verfolgen, als auf der Straße. "Die Behörden nutzen das Internet für ihre Zwecke." Nossik nennt das "Willkür" und "Zensur", die Gründe für die Anklagen seien oft "lächerlich".

Sein Anwalt Sergej Badamschin verweist darauf, dass nach drei Prozessmonaten nicht klar sei, für welchen seiner Sätze Nossik nun genau angeklagt sei. Angeschoben hatte das Verfahren der als Kreml-nah geltende Jurist Ilja Remeslo. Er wolle den sozialen Frieden wahren, begründete dieser sein Vorgehen.

Badamschin betont, sein Mandant habe niemandem geschadet. Im gesamten Verfahren sei kein einziger Syrer angehört worden. "Putin ist die einzige Person, die betroffen ist, er ist verantwortlich für die Soldaten, die sich in Syrien in die Bomber setzen", so Badamschin.

Russland verlassen will Nossik nicht, auch wenn er das könnte. Viele haben ihm dazu geraten. Er will sich den Mund nicht verbieten lassen, zeigen, wie schnell in Russland die Meinungsfreiheit inzwischen endet. Das Urteil wird er nicht anerkennen, außerdem vor das Verfassungsgericht ziehen.

Es ist ein Kampf, der für den Blogger im Straflager enden könnte.


Zusammengefasst: Anton Nossik steht wegen Äußerungen über die russischen Bombardements in Syrien vor Gericht. Die Behörden werfen ihm "Extremismus" vor. Es drohen dem 50-Jährigen zwei Jahre Straflager. Grund ist ein Paragraf, der laut Menschenrechtsorganisationen missbraucht wird, um politische Meinungen unter Strafe zu stellen. Das Urteil wird Montag erwartet.

Mitarbeit: Makar Butkow