Sammelklage gegen Googles Buchscanning - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Netzwelt-Ticker Buchautoren klagen gegen Google Books

Darf ein Unternehmen Buchbestände ohne Rücksprache mit den Autoren digitalisieren? Eine neue Klage rückt die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Google Books wieder in den Fokus. Außerdem im Überblick: Facebooks Anti-Spam-Maßnahmen und Hilfe beim Googlen in China.
Von Carolin Neumann
Google Books (Screenshot): Die "unglücklichen Autoren" dürfen gemeinsam klagen
Google Books (Screenshot): Die "unglücklichen Autoren" dürfen gemeinsam klagen

Google Books (Screenshot): Die "unglücklichen Autoren" dürfen gemeinsam klagen

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Es kommt Bewegung in den seit Jahren schwelenden Streit zwischen Urhebern und dem Internetkonzern Google wegen dessen Massendigitalisierung von Büchern. Ein Bundesrichter in den USA hat in dieser Woche entschieden, eine Sammelklage von Autoren und Fotografen gegen Google Books  zuzulassen.

Die Parteien, darunter im Namen der Urheber der Interessenverband Authors' Guild, streiten sich bereits seit 2005 darüber, ob Google Bibliotheksbestände weltweit für sein Books-Angebot digitalisieren  darf. Eine vor einigen Jahren getroffene außergerichtliche Vereinbarung  wurde später gekippt, die Autoren-Vereinigung nahm den Kampf folglich wieder auf.

Der Konzern selbst gibt sich nach wie vor selbstbewusst, bei seiner anhaltenden Digitalisierung amerikanischem Urheberrecht zu folgen. Nach dem jetzigen Urteil ist der Weg frei für einen Prozess, der dieser Frage neuerlich nachgehen soll. Google hatte sich zuletzt gegen eine Sammelklage gewehrt und argumentiert, die Authors' Guild könne nicht für alle ihre Mitglieder sprechen, wenn doch mehr als die Hälfte bekanntermaßen für eine Verbreitung ihrer Werke per Google Books sei. Doch das Gericht schmetterte auch diese Einwände ab: Die "unglücklichen Autoren" hätten trotzdem das Recht, sich zusammenzuschließen. Es wäre überdies unfair, von Urhebern zu verlangen, allein gegen Google vorzugehen.

Facebook führt Zeitverzögerung ein, lässt Beiträge im Vorhinein programmieren

Facebooks Entwicklerblog zeigt:  Neue Regelungen sollen den Nutzern im Zeitalter des "frictionless sharing", des automatischen Teilens, ein bisschen Kontrolle zurückgeben. Die Änderungen beziehen sich auf Applikationen, die Nutzer mit ihrem Konto verknüpfen und ihnen - oft unbedacht - die Genehmigung erteilen, ohne erneute Nachfrage Aktivitäten über ihre Timeline zu teilen. Unter anderem sollen nun Nachrichten wie "X hat Y gelesen" (oder geschaut) erst von den Apps veröffentlicht werden dürfen, wenn ein Nutzer den Inhalt mindestens zehn Sekunden angeschaut hat; Videos, die unter zehn Sekunden lang sind, müssen komplett gesehen werden.

Mit einer weiteren Neuerung macht es Facebook Betreibern von Fanseiten leicht: Beiträge können jetzt auch im Voraus geplant, also mit einem Datum für eine spätere Veröffentlichung  versehen werden.

Mehr Nutzerfreundlichkeit für chinesische Googler

Google möchte seine Nutzer in China künftig warnen, bevor es zu Problemen mit der Suche kommen könnte. Denn Google-Nutzer auf dem chinesischen Festland kämpfen offenbar seit Jahren mit gelegentlichen Ausfällen der Suchmaschine, wenn sie nach bestimmten Begriffen suchen.

Im offiziellen Google-Such-Blog berichtet Senior Vice President Alan Eustace  von Beschwerden, die Suche sei unbeständig und unzuverlässig. Er beschreibt Fälle, in denen Suchanfragen nicht nur zu Fehlern führen, sondern den Nutzer für eine Minute oder länger von Google ausschließen. Laut Blog-Eintrag führen ganz alltägliche chinesische Zeichen, die in einem bestimmten Kontext eine andere Bedeutung haben können, zu den Fehlermeldungen. Als Beispiel wird unter anderem das Zeichen Jiang genannt, was gleichzeitig "Fluss" bedeute und ein üblicher Nachname sei. Dass zum Beispiel der ehemalige Präsident Jiang Zemin auch diesen Namen trägt, wird nicht erwähnt.

Nun bekommt ein chinesischer Internetnutzer beim Suchen möglicherweise problematischer Zeichen eine farbige Warnung unter dem Suchfenster angezeigt. Dort steht, dass die eingetippte Anfrage dazu führen könnte, dass die Verbindung zu Google vorübergehend unterbrochen wird. Daraufhin haben User die Wahl, lieber nach anderen Begriffen zu suchen - oder das Risiko einzugehen mit der Option "search anyway".

Auch das noch: