"Sasser"-Prozess: Virenschreiber legt Geständnis ab - DER SPIEGEL
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"Sasser"-Prozess Virenschreiber legt Geständnis ab

Der verheerende Internet-Wurm "Sasser" hat vor einem Jahr weltweit Millionen Computer lahmgelegt und große Schäden verursacht. Nun muss sich der 19-jährige Programmierer vor Gericht verantworten und legte ein umfassendes Geständnis ab.
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Der Programmierer des verheerenden Computervirus "Sasser" hat vor dem Landgericht Verden ein umfassendes Geständnis abgelegt.

"Er hat die Tatvorwürfe in allen Einzelheiten eingeräumt", sagte Gerichtssprecherin Katharina Krützfeld am ersten Prozesstag gegen den 19-Jährigen. Sven J. aus dem niedersächsischen Rotenburg an der Wümme ist wegen Datenveränderung, Computersabotage und Störung öffentlicher Betriebe angeklagt. "Sasser" hatte vor einem Jahr weltweit Millionen Computer lahm gelegt und große Schäden verursacht.

Zuschauer sind vom Prozess ausgeschlossen, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war. "Der Angeklagte sagte zunächst umfassend zu seiner Person aus, berichtete über Lebenslauf und Ausbildung", sagte die Gerichtssprecherin, die an der Verhandlung teilgenommen hatte. Danach habe er das Geständnis abgelegt.

"Sasser" hatte im Frühjahr 2004 Millionen Windows-Nutzer zu Verzweiflung getrieben. Befallene Rechner starteten sich immer wieder selbst und waren nicht zu benutzen. Das Besondere an "Sasser" war, dass er sich nur über eine klaffende Sicherheitslücke im Betriebssystem verbreiten konnte, ohne dass der PC-Nutzer das Virus zum Beispiel durch anklicken eines E-Mail-Anhangs aktivieren musste. Die Rechner wurden oft nach wenigen Minuten infiziert, nur dadurch, dass sie mit dem Internet verbunden waren. Die Verbreitung des Virus zwang den Softwarehersteller Microsoft, die zu diesem Zeitpunkt bereits seit längerem bekannte "LSass"-Sicherheitslücke mittels eines umfangreichen Software-Updates zu schließen ("Service Pack 2").

Für den Prozess in Verden hat das Gericht die Fälle von 142 befallenen Computeranlagen ausgewählt, an denen ein Schaden von 130.000 Euro entstanden war. Die tatsächlichen Schäden waren weit größer. Im Falle eines Schuldspruches könnten die Firmen versuchen, von J. Schadenersatz zu bekommen.

Die Sasser-Attacke ist aber nach deutschem Recht auch strafrechtlich relevant. Die Höchststrafe für die angeklagten Taten beträgt fünf Jahre Haft. "Der Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts gilt aber nicht, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig war", machte die Gerichtssprecherin klar.

Sven J. drohe nur dann Haft, wenn das Gericht bei ihm "schädliche Neigungen oder eine besondere Schwere der Schuld" feststelle. Der Angeklagte betrat das Gericht durch einen Nebeneingang, um sich nicht den Fragen der Reporter stellen zu müssen. Für den Prozess sind zunächst drei Verhandlungstage bis Donnerstag vorgesehen, es sind sechs Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

Der Angeklagte war Fachmann: Er besuchte eine Berufsfachschule für Informatik und seine Eltern betreiben ein Computergeschäft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch gegen fünf mutmaßliche Komplizen aus dem schulischen Umfeld von J., will aber das Ergebnis des ersten Prozesses abwarten.

Sven J. war aufgeflogen, nachdem sich der US-Softwaregigant Microsoft, der Windows herstellt, eine Belohnung von 250.000 Euro ausgesetzt hatte. Daraufhin verriet ein Bekannter aus der Informatik-Schule den mutmaßlichen Urheber. Die Polizei ertappte J. bei der Arbeit an seinem Computer.

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