Schweden: Datenschützer verbieten Nutzung von Google Apps - DER SPIEGEL
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Online-Office Aufsicht verbietet schwedischer Gemeinde Google-Dienste

Die schwedische Gemeinde Salem hat Ärger mit der Datenschutzaufsicht: Die Verwaltung wollte das Online-Office "Google Apps" nutzen. Das verbietet die Aufsicht wegen Datenschutzbedenken, der Vertrag mit Salem erlaube Google zu viel Datenauswertung.
"Google Apps": Privatsphäre-Bedenken der schwedischen Datenschützer
"Google Apps": Privatsphäre-Bedenken der schwedischen Datenschützer

"Google Apps": Privatsphäre-Bedenken der schwedischen Datenschützer

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Schwedens Datenschutzbehörde hat dem Gemeinderat von Salem vorerst verboten, den Cloudservice "Google Apps" zu nutzen - der Dienst ist ihrer Ansicht nach nicht mit den schwedischen Datenschutzgesetzen vereinbar. Laut einer Pressemitteilung der Behörde  lässt der bisherige Vertrag Google zu viel Raum, um personenbezogene Daten für eigene Zwecke zu nutzen. Unklar sei zudem, was mit den Daten passiert, wenn der Vertrag endet.

Salem soll nun die Wahl haben, einen neuen Vertrag auszuhandeln oder auf einen anderen Dienstanbieter umzusteigen. Es war bereits der zweite Vereinbarung zwischen Salem und Google, die die Datenschutzbehörde untersucht hatte. Bereits 2011 war die Gemeinde, zu der knapp 16.000 Einwohner gehören, von der Behörde wegen des Apps-Vertrags kritisiert worden.

ZDNet zitierte Salems IT-Chef  Tony Söderlund vergangenen Freitag mit den Worten, man habe nicht vor, auf den Dienst zu verzichten. Von Google, das sein Angebot als "cloud-basierte Produktivitätssuite" bewirbt , veröffentlicht die Website folgendes Statement: "Wir glauben, dass Google Apps schwedischem Recht entspricht und wir werden weiter mit allen beteiligten Gruppen zusammenarbeiten."

Mögliche Folgen für andere Gemeinden

Mit Bezug auf die Juristin Ingela Alverfors schreibt ZDNet , das Urteil zu Salems Vertrag würde nicht automatisch allen Gemeinden verbieten, Google Apps zu nutzen. Würde anderswo aber derselbe Vertrag genutzt, würden die Datenschützer genauso urteilen.

Die Entscheidung steht in keinem Zusammenhang mit der Debatte zur NSA-Abhöraktivität. Das Urteil der Datenschutzbehörde ist auf den 31. Mai datiert, hier liegt es in schwedischer Sprache als PDF vor .

mbö