Sexuelle Belästigung: MySpace-Klage abgewiesen - DER SPIEGEL
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Sexuelle Belästigung MySpace-Klage abgewiesen

In einem Prozess wegen sexueller Belästigung hat der Richter zugunsten der Community-Website MySpace entschieden: Für das Treiben seiner Anwender könne ein Dienstanbieter nicht verantwortlich gemacht werden.
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Ein Richter am Bezirksgericht von Austin im US-Bundesstaat Texas hat eine Klage gegen die Community-Website MySpace abgewiesen. Ein damals 13-jähriges Mädchen hatte behauptet, von einem 19-jährigen Mann, den sie online kennengelernt habe, sexuell belästigt worden zu sein.

Die Familie des Mädchens forderte daraufhin ein Schmerzensgeld in Höhe von 30 Millionen US-Dollar (22,9 Millionen Euro) von dem Unternehmen. Der Vorwurf der Kläger lautete, die Website habe keine geeigneten Maßnahmen zum Schutz Jugendlicher gegen sexuelle Übergriffe durch Online-Bekanntschaften getroffen.

Richter Sam Sparks begründete seine Entscheidung damit, dass MySpace in derartigen Fällen vom sogenannten Communications Decency Act geschützt werde. Man könne dem Unternehmen nicht zumuten, das Alter jedes Mitglieds der MySpace-Community zu verifizieren, da ansonsten "das Geschäft von MySpace zum erliegen käme", so Sparks.

Der Communications Decency Act wurde 1996 mit dem Ziel beschlossen, die Redefreiheit im Internet zu stützen. Zu seinen wichtigsten Eckpunkten zählt, dass er eine Haftung von Diensteanbietern für die Äußerungen ihrer Kunden ausschließt. Ohne diese Immunität, so schreibt Richter Sparks in seiner Begründung, "würde die Geschäftsfähigkeit von Firmen wie MySpace durch eine Vielzahl von Prozessen verkrüppelt."

Der Anwalt der klagenden Familie kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.

"Auf diese Weise werden Firmen wie MySpace von der Verantwortung entbunden, das Internet für Kinder sicher zu machen," sagte Anwalt Jason Itkin. Die Betreiber von MySpace wüssten sehr wohl, dass ihre Website ein Tummelplatz für Sexualstraftäter sei, so Itkin. "Deshalb sollte MySpace zumindest einige grundlegende Sicherheitsmaßnahmen ergreifen", sagte der Anwalt.

In einem Statement reagierte MySpace zufrieden auf das Urteil des Richters. Man könne die Betreiber einer Website nicht für die Taten ihrer Besucher verantwortlich machen, heißt es darin.

Schon mehrmals geriet MySpace in die Kritik, weil Sexualstraftäter sich die Website zunutze machten, um offensichtlich unerfahrene Jugendliche zu Treffen zu animieren. Das mit diesem Urteil tatsächlich ein Schlussstrich unter die seit langem andauernde Diskussion über fehlende Schutzmaßnahmen innerhalb der MySpace-Community gezogen wird, darf bezweifelt werden.

mak/AP

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