Weitergabe von Rezeptdaten "Die geübte Praxis war in der Branche üblich"
Apotheke, Rezept: 150.000 Euro Strafe für illegale Datenweitergabe
Foto: pa/ obs/ ABDA Bundesvgg. Dt. ApothekerverbändeJahrelang übertrug Deutschlands größtes Apothekenrechenzentrum VSA in München streng vertrauliche Verschreibungsdaten von gesetzlich Versicherten aus weiten Teilen Deutschlands zu Marktforschungszwecken an ein Tochterunternehmen. Das belegen Unterlagen, die SPIEGEL ONLINE vorliegen. Betroffen ist rund ein Drittel aller gesetzlich Versicherten. Offenbar ging es um eine Strafe von insgesamt 150.000 Euro gegen das Apothekenrechenzentrum VSA und die Tochterfirma.
Der Entwurf eines Bußgeldbescheides des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) von 2013 belegt detailliert, wie gravierend der Fall unerlaubter Datenübermittlung war.
Die "unbefugte Weitergabe personenbezogener Daten" des Apothekenrechenzentrums VSA an eine Tochterfirma lief laut Entwurf des Bußgeldbescheids im Zeitraum von 1998 bis 2010 "monatlich in unverschlüsselter elektronischer Form". Die Strafe allerdings bezieht sich nur auf einen Zeitraum von 11 Monaten, der Rest galt als verjährt.
"Von sich aus das Gespräch mit der Aufsichtsbehörde gesucht"
Das Apothekenrechenzentrum VSA lässt dazu auf Anfrage mitteilen: "Hierbei handelte es sich um einen internen Prozess. Keineswegs wurden Daten unverschlüsselt an Dritte (zum Beispiel Pharmaunternehmen) weitergegeben und von diesen verwendet." Außerdem würden die Patientendaten heutzutage vor der Weitergabe zur anonymisierten Auswertung durch Fremdfirmen besser geschützt, unter anderem mit einer sogenannten Kryptobox. Die Tochterfirma beteuert, man habe "von sich aus das Gespräch mit der Aufsichtsbehörde gesucht". Und die habe "keine datenschutzrechtlichen Verstöße seit 2010 festgestellt." Gegen Mutter und Tochterfirma wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt 150.000 Euro verhängt, der obige Ausriss bezieht sich auf die Tochterfirma.
Ganz so unproblematisch erschien der illegale Rezeptdatenweitergabe der zuständigen Behörde allerdings wohl nicht, sonst hätte sie kaum eine Gesamtstrafe von 150.000 Euro verhängt. "Im bundesweiten Vergleich ist das eine erstaunlich hohe Summe", sagt Niko Härting, ein Berliner Juraprofessor und Rechtsanwalt, der auf Datenschutz spezialisiert ist.
Das Apotheken-Rechenzentrum VSA bekommt seine Daten von Apotheken, für die sie eigentlich nur die Abrechnung mit der Krankenkasse abwickeln soll. Das Gesetz erlaubt allerdings auch eine Nutzung zu anderen Zwecken, wenn die Daten anonymisiert sind.
Rund ein Drittel aller gesetzlich Versicherten Deutschen sind von einer Auswertung ihrer Rezeptdaten durch die VSA betroffen:Wenn sie in einer Apotheke ein Rezept einlösen, werden in München ihre Daten erfasst - und dann für Zwecke der Marktforschung ausgewertet. Über zwölf Jahre lang geschah die Übermittlung der Daten an das damit befasste Tochterunternehmen der VSA ohne geeignete Anonymisierung. Die Rezeptdaten seien von der Tochterfirma für "Zielgruppenbestimmungen zur Einordnung von Ärzten anhand von Klassifikationsalgorithmen im Auftrag von Arzneimittelherstellern" genutzt worden, so heißt es im Entwurf des Bußgeldbescheids.
Die unzulässig übermittelten Daten eröffneten laut Bescheid die Möglichkeit, unter Hinzunahme von Zusatzwissen genau zu verfolgen, was Ärzte so verschreiben - und ihr Verschreibungsverhalten etwa durch Vertreterbesuche zu beeinflussen. Dabei sei es bei Vorliegen von entsprechendem weiteren Zusatzwissen "auch nicht auszuschließen gewesen, dass einzelne Versicherte hätten identifiziert werden können", so der Bußgeldbescheid weiter. Dafür, dass das wirklich geschehen ist, konnten die Datenschützer aber keine Anhaltspunkte finden.
Zwölf Jahre andauernde illegale Weitergabe von Rezeptdaten
"Patientendaten sind lebenslänglich", erläutert dazu Klaus Müller, Leiter des Verbraucherzentrale Bundesverband, die besondere Brisanz beim Verkauf von Rezeptdaten: "Wenn mir eine Kreditkarte geklaut wird, bekomme ich eine neue, mit einer neuen Nummer. Wenn dagegen meine Patientendaten geklaut wurden, kann ich meine Versichertennummer nicht so einfach ändern."
Trotz der Höhe des Bußgeldes erwähnte der bayerische Landesdatenschützer Thomas Kranig in seinem Jahresbericht weder die Höhe der Strafe noch die Details der illegalen Rezeptdaten-Weitergabe. Die betroffenen Patienten, Ärzte und Apotheken wurden nicht über das Ausmaß der zwölf Jahre andauernden illegalen Weitergabe von Rezeptdaten informiert.
Besonders aufhorchen lässt insbesondere ein Satz im Bußgeldbescheid. Er ist entlastend gemeint, wirkt aber alarmierend:"Zu ihren Gunsten ist zu berücksichtigen, dass die geübte Praxis in der Branche üblich war."
Schuld an der Hilflosigkeit gegenüber der weit verbreiteten Rezeptdatenweitergabe sei schlichtweg die Überforderung nicht nur des bayerischen Datenschutzbeauftragten, sagt der Berliner Anwalt und Professor Niko Härting, spezialisiert auf Datenrecht: "Wir brauchen dringend eine starke bundeseinheitliche Datenschutzaufsicht, die Zersplitterung in Länder ist anachronistisch. Gleichzeitig braucht der Datenschutz dringend eine höhere IT-Kompetenz." Bislang säßen dort vor allem Juristen. "Und die sind oft heillos überfordert von Big Data."
Das Problem ließe sich einfach lösen. Der Verkauf von Rezeptdaten ist derzeit legal , allerdings unter einer Bedingung: Laut Sozialgesetzbuch (SGBV, § 300, (2) müssen die Daten vor der Weitergabe an Dritte anonymisiert werden. Das scheint nicht immer zu klappen. Die Abgeordneten könnten die informationelle Selbstbestimmung der Versicherten schützen, indem sie einfach den einen Halbsatz im Sozialgesetzbuch streichen, der die Verwendung von Rezeptdaten "für andere Zwecke" erlaubt.