Symicron versus Speedlink: Das Explorer-Abmahngerüst zeigt weitere Risse - DER SPIEGEL
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Symicron versus Speedlink Das Explorer-Abmahngerüst zeigt weitere Risse

Vorhang auf für einen weiteren Akt der deutschen Hyperlink-Posse: Symicron klagt in München gegen Speedlink und Speedlink in Berlin gegen Symicron. Wie kürzlich in Düsseldorf musste der Symicron-Anwalt Freiherr von Gravenreuth nun auch in Berlin eine Schlappe hinnehmen.
Von Mario Gongolsky
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Streitfrage hier wie dort: Stellt ein Hyperlink von einer deutschen Webseite zur US-Software "FTP-Explorer" einen markenrechtlichen Verstoß gegen die Interessen der Firma Symicron aus Ratingen und deren Software "Explorer" dar? Ungeachtet des noch anhängigen Verfahrens in München fühlte sich das Berliner Landgericht sehr wohl zuständig.

Die negative Feststellungsklage wurde vom Internetdienstleister Speedlink angestrengt. Das Unternehmen wollte einer Abmahnung wegen eines Links zu der US-Software "FTP-Explorer" durch den Anwalt der Firma Symicron, Freiherr von Gravenreuth, nicht nachgeben.

Der Berliner Richter Scholz klassifizierte den Markennamen "Explorer" als nur "schwach kennzeichungskräftig" und den Zusatz "FTP" für "hinreichend differenzierend". Somit stellen Hyperlinks zum "FTP-Explorer" nach Auffassung des Berliner Gerichtes keine Markenrechtsverletzung dar. Die schriftliche Urteilsbegründung wird in der kommenden Woche erwartet.

Zusätzlich wird das Objekt der markenrechtlichen Auseinandersetzung, nämlich die Explorer-Software der Firma Symicron, von Symicron-Gegnern per öffentlicher Auslobung im Internet gesucht. Besitzer, Käufer und Benutzer dieser Software werden aufgefordert, sich mit dem Team der Satireseite "Advograf - und der User zahlt sofort" in Verbindung zu setzen. Für sachliche Hinweise, die zum Beweis der Existenz dieses viel bestrittenen Softwareproduktes führen, ist eine Belohnung von derzeit 1625 Mark ausgesetzt.

Beobachter hegen den Verdacht, dass die Explorer-Software des Düsseldorfer Unternehmens Symicron nur das Instrument für systematische Abmahnungen und Lizenzrechtsverfahren sein könnte.