Telefondaten-Speicherung: Nur Kosten bremsen die Sammelwut - DER SPIEGEL
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Telefondaten-Speicherung Nur Kosten bremsen die Sammelwut

Wie viele Telefon-Verbindungsdaten künftig wie lange gespeichert werden müssen, ist unter den Innenministern der EU weiter umstritten, trotz grundsätzlicher Einigkeit in der Sache. Während Datenschützer vor Gefahren warnen, graut den Ministern allenfalls vor den Kosten.
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Der Streit der Regierungen und Institutionen in der EU über eine massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten für die Terrorismusbekämpfung geht weiter. Bei den Beratungen der EU-Justiz- und Innenminister in Newcastle blieben auch am Donnerstag viele Details offen. "Wir hatten nicht die Erwartung, einen Konsens zu erzielen," räumte der britische Innenminister Charles Clarke nach der Debatte ein.

Während EU-Kommissar Franco Frattini seine Forderung nach einem gemeinsamen Beschluss von EU-Ministerrat und EU-Parlament wiederholte, lehnte dies die deutsche Delegation klar ab. Branchenvertreter forderten eine Entschädigung für die erwarteten Mehrkosten.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ging nicht davon aus, dass der vom britischen Ratsvorsitz geplante Rahmenbeschluss bis Ende Oktober gefasst werden kann. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in vier Wochen verabschiedungsreif ist", sagte sie am Rande des Treffens. In der Debatte der Minister mit Vertretern der Betreibergesellschaften sei klar geworden, dass es um Mehrkosten im dreistelligen Millionen-Bereich gehe. Notwendig sei eine Abwägung zwischen dem "Mehrwert an Sicherheit" durch die Erfassung zusätzlicher Daten und dem Kostenaufwand.

Zypries plädierte für einen Mindeststandard der zu speichernden Daten, der für alle EU-Staaten gelten solle. Nur dann sei es möglich, die erfassten Daten zwischen den Ländern auszutauschen.

Schily und Zypries: Zwei Minister, zwei Stimmen

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) unterstützte den britischen Vorschlag, die Daten für ein ganzes Jahr zu speichern, allerdings solle es davon Ausnahmen geben können. Dagegen lehnte Schily mit Verweis auf die Kosten die Forderung ab, auch Daten von nicht zustandegekommenen Telefongesprächen einzubeziehen.

Zypries stellte sich auf die Seite des Bundestags, der einstimmig einen "engen Verhältnismäßigkeitsbegriff" vorgegeben habe: "Nicht länger als sechs Monate und möglichst wenig", sagte Zypries, "das bindet uns natürlich auch hier". Vertreter der Telefon- und Internetbranche bezogen in Newcastle klar Stellung gegen die Pläne der Präsidentschaft. Die Vorschläge stellten einen radikalen Wandel der derzeitigen Praxis dar, hieß es einer gemeinsamen Erklärung von fünf europäischen Verbänden.

Die Strafverfolgungsbehörden hätten keinen Beleg für die konkrete Notwendigkeit für die geforderten Änderungen präsentiert, die auf jeden Fall zu Mehrkosten sowohl für die Branche als auch für die Verbraucher führen würden. Sollten die Regierungen eine Datenspeicherung über die bisherige Praxis hinaus vorschreiben, erwarteten die Betreibergesellschaften eine klare Zusage, dass alle Mehrkosten übernommen würden.

Datenschützer: Präventivüberwachung Unschuldiger?

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sprach sich gegen eine Ausdehnung der Speicherung aus. Dadurch würden Millionen von Datensätzen völlig unschuldiger und unverdächtiger Nutzer von Telekommunikationsdiensten quasi "auf Vorrat" überwacht, sagte Schaar am Donnerstag in Bonn. Auch in Zeiten des Terrorismus' müsse die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben, sagte Schaar, der auch Vorsitzender der Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten ist. Frattini, dessen Behörde Ende des Monats einen konkurrierenden Entwurf zur Beteiligung des EU-Parlaments vorlegen will, zeigte Kompromissbereitschaft. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Europaabgeordneten die zur Terrorismusbekämpfung gedachten Vorschläge der Regierungen ablehnen würden. Allerdings müsse der Öffentlichkeit die Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen erklärt werden. Dafür müssten die Vorschriften eine angemessene Balance zwischen den allgemeinen Grundrechten und dem aller ersten Grundrecht darstellen: "Das Recht auf Leben und Sicherheit."

afp