Telekom-Gesetz: Regierung riskiert Streit mit der EU - DER SPIEGEL
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Telekom-Gesetz Regierung riskiert Streit mit der EU

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der einerseits Verbraucher schützen soll und andererseits die Deutsche Telekom. Die EU-Kommission kritisierte den Entwurf als protektionistisch. Kommissarin Viviane Reding kündigte ein Verfahren gegen Deutschland an.
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Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor Abzocke durch Telefonfirmen schützen. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU), der geltende Vorschriften ergänzen soll. Jugendliche Handy-Benutzer sollen beispielsweise davor bewahrt werden, unwissend Unsummen für das Herunterladen von Klingeltönen auszugeben. Während Verbraucherschützer den Entwurf grundsätzlich lobten, kritisierte die Branche die geplanten Neuregelungen als zu weitgehend.

Die Regierung stärkte zudem mit einem weiteren Beschluss die Deutsche Telekom im Hochgeschwindigkeitsnetz. Der Vorlage zufolge soll das VDSL-Netz der Telekom für eine befristete Zeit nicht der Regulierung durch die Bundesnetzagentur unterliegen. Wettbewerber könnten das neue Netz dann mehrere Jahre nicht mitnutzen. Die EU-Kommission ist von der Entscheidung alles andere als begeistert: Sie kündigte rechtliche Schritte gegen die Bundesregierung an.

Deutschland begebe sich auf "einen gefährlichen, wettbewerbsfeindlichen Sonderweg", warnte die Kommission. Dieser schaffe Rechtsunsicherheit und gefährde langfristig Investitionen in der Branche. "Sollte der deutsche Gesetzgeber dem Vorschlag der Bundesregierung folgen, bin ich fest entschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten", sagte EU-Medienkommissarin Viviane Reding in Brüssel.

Europa könne es sich nicht leisten, aus kurzfristiger politischer Opportunität neue Monopole zu fördern. Ein Brüsseler Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags kann in letzter Konsequenz zu einer Klage der EU-Kommission gegen die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen.

Seehofer: "Guter Kompromiss"

Zum Verbraucherschutz sieht das neue Telekom-Gesetz unter anderem vor, dass bestimmte Telefon-Abonnements jederzeit gekündigt werden können. Zudem muss dem Nutzer kostenlos eine warnende SMS zugeschickt werden, wenn er einen Rechnungsbetrag von 20 Euro im Monat für bestimmte Dienste erreicht. Außerdem müssen die Anbieter schon in der Werbung die Preise klarer machen. Bei Abruf von Klingeltönen muss vor Abschluss des Vertrags der Gesamtpreis angezeigt werden, sobald er zwei Euro oder mehr erreicht. Bei Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst muss ebenfalls der Preis angesagt werden.

Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) zeigte sich zufrieden mit dem Entwurf. Es sei ein "guter Kompromiss" zwischen Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen, erklärte er. Dem Gesetz muss neben dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmen. Es soll nach den Plänen der Regierung Ende des Jahres in Kraft treten. Ein ähnlicher Entwurf von Rot-Grün war vor der letzten Bundestagswahl unter anderem am Widerstand der Union im Bundesrat gescheitert.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) forderte, die "paradiesischen Zustände für unseriöse Anbieter" nun schnellstmöglich zu beenden. Dabei sei jeder Schritt in Richtung mehr Transparenz hilfreich. Die Warnschwelle für teure Downloads müsse aber weiter auf einen Euro abgesenkt werden. Der vzbv kritisiert auch das Fehlen einer Verpflichtung zur Preisansage für Call-by-Call-Diensteanbieter.

Der Branchenverband Bitkom kritisierte die geplanten Änderungen. Wer beispielsweise regelmäßig Börsen- oder Staumeldungen aufs Handy bekomme, werde künftig zu oft mit der Frage "Wollen Sie das wirklich?" belästigt. Das Sonderkündigungsrecht für Abonnement-Verträge sei zudem ein "schwerer Eingriff in das deutsche Vertragssystem", kritisierte der Hauptgeschäftsführer der Verbandes, Bernhard Rohleder. Die technischen Pflichten würden die Telekom-Unternehmen zudem viel Geld kosten.

Neues Monopol?

Beim Aufbau des neuen Hochgeschwindigkeits-Glasfasernetzes VDSL soll die Deutsche Telekom nach dem Willen der Regierung keinem freien Wettbewerb unterworfen werden. Der verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dieses Netz als "neuen Markt" zu betrachten und "zurückhaltend" zu regulieren. Die Telekom verlangt dagegen, in dem neuen Glasfasernetz gar nicht reguliert zu werden. Entsprechend unzufrieden reagierte der Bonner Konzern: "Der Gesetzentwurf weist zwar in die richtige Richtung, er bringt aber bei weitem nicht die notwendige Klarheit und Verbindlichkeit für Investitionen", sagte ein Sprecher. Dies müsse nun im Laufe der Gesetzgebung geschehen.

Scharfe Kritik an dem Kabinettsbeschluss kam vom Branchenverband VATM. "Damit ermöglicht die Bundesregierung der Deutschen Telekom, zumindest zeitweise ein neues Monopol aufzubauen", erklärte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Auch die Verbraucherschützer kritisierten, dass die Bundesregierung nun "schon wieder Sonderregeln für einen Monopolisten schaffen will".

Die Deutsche Telekom will drei Milliarden Euro in das Hochgeschwindigkeitsnetz mit Übertragungsraten von bis zu 50 Megabit pro Sekunde investieren und fordert Investitionssicherheit. Am Ende sollen 50 Großstädte an dem schnellen Netz hängen, das Triple-Play ermöglichen sollen: integrierte Telefonie-, Internet- und TV-Inhalte aus einem Kabel.

cis/AFP/dpa/rtr