Überwachung am Arbeitsplatz: Verwirrende Statistiken - DER SPIEGEL
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Überwachung am Arbeitsplatz Verwirrende Statistiken

Die Überwachung der Internetnutzung am Arbeitsplatz ist ein sensibles Thema. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in den USA dazu auch bereits Statistiken. Doch die Zahlen verwirren eher, als dass sie Aufklärung über das tatsächliche Ausmaß der Schnüffelei bieten.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Washington - Dann und wann rückt das Thema Internetüberwachung am Arbeitsplatz ins Licht der Öffentlichkeit. Das passiert vor allem, wenn mehrere Mitarbeiter einer bestimmten Firma wegen ihrer Netz-Aktivitäten entlassen werden. Mal müssen beim Computerhersteller Xerox 40 Angestellte wegen "unangemessener" Nutzung des Internets gehen, mal werden bei der "New York Times" 23 Mitarbeiter aus dem gleichen Grund gefeuert. Doch das sei nur die Spitze des Eisbergs, sagen Kritiker. Vor allem in den USA werde am Arbeitsplatz flächendeckend geschnüffelt, zum Nachteil der Arbeitnehmer.

Eine aktuelle Studie der American Management Association  (AMA), die im Mai vorgestellt wurde, scheint diese Horrorvision zu bestätigen. Demnach spionieren mittlerweile acht von zehn Unternehmen die Kommunikation ihrer Mitarbeiter aus. Für jede dritte Firma waren aufgedeckte Verstöße sogar schon Grund genug, die betreffenden Angestellten zu entlassen. Bedrohlich dabei scheint, dass die Zahlen in der jährlich veröffentlichten AMA-Aufstellung beständig zunehmen.

Kritik an den Zahlen der AMA übt die private Datenschutzgruppe Privacy Foundation, die ihrerseits in dieser Woche neue Zahlen zur Überwachung im Büro  vorgelegt hat, die deutlich unter denen der Industrieorganisation liegen. Die Privacy Foundation stellt nur bei etwa jedem dritten Arbeitnehmer mit Netzzugang überhaupt eine Überwachung von E-Mail und Internet fest. Eigentlich ist das eine abstruse Situation: Private Datenschutz-Lobbyisten werfen der Industrie vor, zu selbstkritisch zu sein? Doch so einfach liegen die Dinge nicht.

Frust über "aufgeblasene" Zahlen

Der Privacy Foundation ging es nach eigenem Bekunden vor allem darum, eine sicherere Argumentationsgrundlage im Kampf gegen die Schnüffelei zu bekommen. "Ich war frustriert darüber, ständig irgendwelche Artikel zur Internetüberwachung am Arbeitsplatz zu lesen, in denen Zahlen vorkamen, die mir viel zu hoch erschienen", sagt Forscher Andrew Schulman im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. "Ich glaube nicht, dass es dem Kampf um mehr Privatsphäre irgendwem nützt, wenn wir mit aufgeblasenen Zahlen argumentieren."

Um realistischere Werte zu erhalten, entschied sich Schulman für eine andere Methodik als die AMA. Während bei der Industrieorganisation bereits eine Firma, die nur selten Stichproben in der Kommunikation vornimmt, mitgezählt wurde, betrachtete er anhand der Absatzzahlen von Schnüffelprogrammen nur die dauerhafte Überwachung. Dadurch sinkt die Anzahl der Betroffenen rapide. Aus 47 Prozent Überwachung des Mailaufkommens werden 15 Prozent, aus 63 Prozent Überwachung des Internetverkehrs werden 19 Prozent. "Diese Zahlen liegen niedriger, aber sie sind realistischer", sagt Schulman.

Insgesamt, schlussfolgert der Datenschutz-Aktivist, wird damit jeder dritte Arbeitnehmer in den USA bei der Internetnutzung am Arbeitsplatz überwacht. Immerhin sind das mehr als 14 Millionen Menschen. "Die AMA-Studie war nicht falsch, sie hatte nur eine zu breite Definition des Begriffes Überwachung", erklärt Schulman das Verwirrspiel um die Zahlen.

Die Situation in Deutschland: Kaum Fakten

In Deutschland ist die Lage noch weit unklarer als in den USA. Genaue Statistiken zur Überwachung sind Mangelware. Eine Schnüffelboom gibt es offensichtlich (noch) nicht. "Die Internetüberwachung am Arbeitsplatz ist für uns ein wichtiges Thema.", sagt Andreas Schellenberger, Mitarbeiter beim Niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz."In letzter Zeit gibt es vermehrt Anfragen von Betriebsräten und Beschäftigten an uns deswegen." Schellenberger schränkt aber ein, dass bei den konkreten Beschwerden kein Anstieg zu bemerken sei.

Anders als in den USA, wo die Überwachung von Internet und E-Mail rechtlich einwandfrei gedeckt ist, gibt es in Deutschland eine komplizierte Rechtslage. "Telekommunikations-, Teledienste- und Medien-, Arbeits- und Datenschutzrecht spielen eine Rolle", sagt Schellenberger. Grundsätzlich gilt, wenn ein Arbeitgeber den Netzzugang nur zu betrieblichen Zwecken erlaubt, darf er ihn auch kontrollieren. Allerdings ist eine Verhaltens- und Leistungskontrolle verboten.

Um diese und andere rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen, fordern Datenschützer und Gewerkschaften schon seit einiger Zeit ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz. Für das zuständige Arbeitsministerium hat dieses Vorhaben aber offenbar keine Priorität. Nachdem ein Referatsleiter im vergangenen Jahr in einer Fachzeitschrift entsprechende Vorschläge gemacht hatte, wurde sein Vorstoß umgehend als "private Meinungsäußerung" abgetan.