UMTS Gema will Gebühren für Handys
München - Mit den neuen UMTS-Handys könnten Verbraucher ganze Musikstücke oder Filmausschnitte empfangen. Deshalb müssten, so Hans-Herwig Geyer von der Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und Mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema), entweder die Gerätehersteller oder die Multimedia-Anbieter eine Urheberrechtsabgabe zahlen.
Die Höhe der Gema-Gebühr sei noch unklar. "Das hängt von der Häufigkeit der Nutzung und der finanziellen Dimension des UMTS-Marktes ab", sagte Geyer. Vorstellbar sei eine ähnliche Regelung, wie es sie derzeit bei der Nutzung von Handy-Klingeltönen gibt.
Bei einigen auf dem Markt befindlichen Handys ist es möglich, kleine Melodien als Klingeltöne einzustellen. Die Verbraucher können sich diese Töne über das Internet auf das Handy laden. Laut Geyer nutzen gerade junge Leute dieses Angebot.
Bei jedem Abruf einer urheberrechtlich geschützten Melodie werde dann eine Vergütungshöhe von zwölf Prozent auf den Netto-Endverbraucherpreis fällig, die dann die Klingeltöne-Anbieter an die Gema zu entrichten haben.
Diese Regelung könnte auch ein Modell für die Urheberrechtsabgabe bei UMTS-Handys sein. Letztendlich würden die neuen Kosten wahrscheinlich auf den Verbraucher umgelegt.