Urteil Gauck.de für Gauck
Joachim Gauck, bis vor zwei Wochen Bundesbeauftragter für die Stasi-Akten, ist wieder Herr über seinen eigenen Namen - zumindest im Netz.
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Berlin - Die 27. Zivilkammer des Landgerichtes Berlin gab dem 60-Jährigen im Streit mit einem vehementen Gegner Recht. Gaucks Kontrahent hatte im Internet unter Gauck.de, Gauck.net und Gauck.com Polemik gegen den früheren Pfarrer verbreitet. Ihm ist es nun verboten, den Namen Joachim Gauck in jeglicher Kombination als Internetadresse zu benutzen.
"Gauck ist kein Freiwild", freut sich dessen Anwalt Johannes Weberling über das Urteil. Nur in einem Fall will der Ex-Behördenchef gegen die Verwendung seines Namens nicht vorgehen: im Fall der Gauck-Behörde, die auch unter der neuen Chefin, Marianne Birthler, so bezeichnet wird.