Urteil Recherche ist kein Spam
Die Double-Opt-In-Richtlinie der EU schützt uns alle vor einem totalen Übermaß an Werbemüll: Wer jemanden mit E-Mails beschicken will, braucht dessen Einverständnis, sonst kann man sich wehren. Nicht allerdings gegen journalistische Rechercheanfragen, entschied das Landgericht München.
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Der massenhafte Versand journalistischer Recherche-Anfragen per E-Mail fällt nach einem Gerichtsurteil nicht unter unerlaubte Spam-Mails. Das Landgericht München I habe eine entsprechende Klage gegen das Wirtschaftsmagazin "Focus Money" abgewiesen, teilte der Focus-Magazin-Verlag am Montag mit.
Das Magazin hatte nach eigenen Angaben rund 9.000 Steuerberatungskanzleien per E-Mail einen Fragekatalog für ein Rankingliste zugeschickt. Eine Kanzlei habe daraufhin auf Unterlassung geklagt. Das Gericht entschied den Angaben zufolge nach einer Interessenabwägung, dass das Recht der Presse auf Informationsbeschaffung gegenüber einer möglichen Belästigung des Klägers überwiege. Das Urteil sei noch nicht rechtsfähig.
pat/AP