USA: Funkzellenauswertung ohne Richtervorbehalt - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Strafverfolgung US-Gericht erlaubt Funkzellenauswertung ohne Richtervorbehalt

Um die Bewegungsprofile von Handynutzern auswerten zu können, brauchen US-Ermittler nach einem aktuellen Gerichtsurteil keinen richterlichen Beschluss. Schließlich seien die Daten kein Privatbesitz.
Frau mit Mobiltelefon (Symbolfoto): US-Ermittler können Bewegungsdaten einsehen
Frau mit Mobiltelefon (Symbolfoto): US-Ermittler können Bewegungsdaten einsehen

Frau mit Mobiltelefon (Symbolfoto): US-Ermittler können Bewegungsdaten einsehen

Foto: Arno Burgi/ dpa
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Das Berufungsgericht für den elften US-Gerichtsbezirk hat am 5. Mai entschieden, dass zur Handyortung von Tatverdächtigen keine richterliche Genehmigung erforderlich ist. Die Richter führten aus , bei den zur Funkzellenortung benötigten Daten handele es sich um Geschäftsunterlagen von dritter Seite. Daher seien sie nicht vom vierten Verfassungszusatz geschützt, der US-Bürger unter anderem vor willkürlicher Durchsuchung schützt und entsprechende Maßnahmen unter einen Richtervorbehalt stellt. Ermittler können solche Daten in den USA also immer dann einfordern, wenn sie es als ermittlungsrelevant betrachten.

Damit, so das Technikmagazin "Ars Technica", schließt sich das Berufungsgericht vier weiteren Berufungsgerichten an, die in dieser Frage zugunsten der Behörden entschieden hätten. Von den insgesamt 13 Berufungsgerichten in den USA hätte noch keines die staatlichen Überwachungsmaßnahmen bei der Handyortung eingeschränkt. Es sei deshalb nicht zu erwarten, dass sich der Oberste Gerichtshof der USA in absehbarer Zeit mit dieser Frage auseinandersetze .

Der Gerichtsentscheid bestätige zudem die bei Strafverfolgern gängige Praxis, die Funkzellendaten Verdächtiger ohne richterliche Vollmacht auszuwerten. Diese Art der Verfolgung ist seit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs, der 2012 einen Richtervorbehalt für GPS-Ortungen vorschrieb, zur bevorzugten Methode der Polizei geworden.

In ihrer Begründung führten die Richter im aktuellen Fall eines zu lebenslänglicher Haft verurteilten Straftäters aus, dieser könne weder Eigentum noch Besitz an den umstrittenen Geschäftsunterlagen anführen. Die Funkzellendaten würden keinerlei private Kommunikation enthalten. Mit dem Beschluss stießen die Richter ihr eigenes Urteil vom Vorjahr um.

Im Juni 2014 war noch entschieden worden, für die Handyortung durch die Analyse von Funkzellendaten sei eine richterliche Genehmigung erforderlich .

meu