Verbraucherschutz im Internet Vorsicht beim Online-Kauf
MP3-Player: Bei Online-Kauf oft Beschwerden der Verbraucher
Foto: Joerg Sarbach/ APIm Rahmen einer europaweiten Kontrollaktion wurden in Deutschland die Web-Seiten von 29 Elektronikanbietern überprüft. Dabei handelt es sich nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) um Anbieter, die leicht über Suchmaschinen gefunden oder von Verbrauchern häufig genutzt werden. Gleichzeitig wurden auch Shops überprüft, die in der Vergangenheit bereits durch Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften aufgefallen waren. Elektronikprodukte wie Spielkonsolen, MP3-Player und Computer mit Zubehör gehören zu den am häufigsten im Internet gekauften Waren. Gleichzeitig führen diese Online-Käufe aber auch oft zu Beschwerden der Verbraucher.
Untersucht wurde zum einen das Angebot bestimmter Produkte, zum anderen wurden typische rechtliche Problembereiche beleuchtet, denen sich Verbraucher auf dem wachsenden Online-Markt gegenüber sehen. 21 Webseiten oder zwei Drittel aller kontrollierten Anbieter sind laut BVL verdächtig, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Allein 14 Seiten hätten Mängel bei der gesetzlich geforderten Widerrufsbelehrung aufgewiesen. Das Widerrufsrecht ermöglicht es Verbrauchern, eine Kaufentscheidung noch einmal zu überdenken. Die mangelnde Preistransparenz der Internetangebote bildet die zweitgrößte Gruppe von verbraucherunfreundlichen und möglicherweise rechtswidrigen Angeboten. Hier seien bei neun Online-Anbietern mögliche Verstöße entdeckt worden. Bei einigen Internet-Anbietern sei auch die Identität nicht erkennbar, bemängelte das Bundesamt.
Europaweit wurden 369 Websites kontrolliert
Das BVL ist Deutschlands Zentrale Verbindungsstelle für die europäische Zusammenarbeit im Verbraucherschutz. Auf europäischer Ebene wird die Kontrolle von der EU-Kommission koordiniert. Insgesamt wurde die Aktion in 26 EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt, wobei sich 369 Websites, die Unterhaltungselektronik vertreiben, der Prüfung unterziehen mussten. Im nächsten Schritt folgt die Rechtsdurchsetzung. Konkret bedeutet das für die nationalen Behörden, dass sie die betroffenen Händler auffordern, ihre Websites regelkonform umzugestalten. Ändert sich nichts, können Geldbußen oder sogar behördliche Sperrungen der Online-Shops folgen.