Von Terroristen entführt Sony wirbt mit Todesangst
Eine makaberer Werbebrief bescherte dem Sony-Konzern nun eine Abmahnung durch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Sendung bestand aus einem bräunlichen Umschlag mit einem Stempel "US Army Postal Service" und enthielt einen Stoff-Fetzen in Tarnfarbe mit der Aufschrift "Wir stecken in der Scheisse - hol uns hier raus".
Betroffene Bürger vermuteten hinter dieser Zusendung, die keinen Hinweis auf den eigentlichen Absender enthielt, den Hilferuf eines in einem Krisengebiet stationierten Freundes oder Verwandten, erklärten die Wettbewerbshüter. Tatsächlich wirbt Sony damit jedoch für sein neues Computerspiel "Socom II". Die Aufgabe des Spiels besteht darin, in Krisengebieten von Terroristen gekidnappte US-Bürger zu befreien.
Sony bestätigte gegenüber SPIEGEL ONLINE, dass ein solcher Brief an 15.000 Gamer verschickt wurde. "Das Mailing ging nur an registrierte User über 16 Jahren", betonte Sprecher Guido Alt. Anders als von der Wettbewerbszentrale behauptet, habe es sich keinesfalls um einen blutgetränkten Stoff-Fetzen gehandelt sondern um einen "im Army-Style bedrucktes rechteckiges Stück Stoff".
Die Wettbewerbhüter beanstandeten die Mailingaktion als "grobe Form der Tarnung von Werbung". Die Identität des Werbenden werde verschleiert, außerdem werde unzulässig Werbung mit Angstgefühlen betrieben. "Bei dieser Werbung geht es nicht allein um Fragen des guten Geschmacks, sondern vielmehr um die Täuschung des Verbrauchers über den Charakter der Zusendung", so Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale.
"Es ist auch wettbewerbsrechtlich nicht hinnehmbar, aufgrund einer solchen Irreführung mit der Angst und Besorgnis von Bürgern über das Schicksal in Krisengebieten eingesetzter nahe stehender Personen zu spielen", so Schönheit weiter.
Die Wettbewerbszentrale hat nach eigenen Angaben zahlreiche Beschwerden erhalten. Man habe Sony in der Abmahnung aufgefordert, die Werbung einzustellen und sich zur Unterlassung zu verpflichten. Sonst will die Zentrale eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen, die mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro verbunden ist.
Sony-Sprecher Alt erklärte hingegen, dass es in der Zielgruppe keine Probleme gegeben habe. Lediglich 15 Empfänger hätten sich über die Werbeaktion beschwert. Man wolle persönlich Kontakt zu diesen Leuten aufnehmen und ihnen zusichern, dass sich derartiges nicht noch einmal wiederholen werde.
Holger Dambeck