Web-Apotheken Erlaubnis mit Auflagen?
Der Runde Tisch zur Gesundheitspolitik empfahl am Montag nach Angaben von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), dass der elektronische Handel via Internet in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden sollte. Dabei müssten Arzneimittel- und Versorgungssicherheit, Verbraucherschutz und faire Wettbewerbsbedingungen sicher gestellt sein. Unter anderem müsse dem Patienten "zeit- und ortsnah das volle Sortiment der Arzneimittel zur Verfügung stehen".
Dies zielt nach Angaben einer Sprecherin Schmidts vor allem auf ausländische Arzneimittel-Händler, die im Internet nur ein begrenztes Sortiment teurer Medikamente mit großen Gewinnspannen anbieten. Die Freigabe des Versandhandels sei für die nächste Legislaturperiode im Zuge der nächsten Gesundheitsreform geplant. Die Apotheken lehnen dies vehement ab, da sie Umsatzeinbußen befürchten. Im Internet werden verschiedene Medikamente zum Teil deutlich billiger angeboten.
An den Beratungen des Runden Tischs sind Krankenkassen, Ärzte, Apotheker, Pharmaindustrie wie auch Verbraucherschützer und die Bundesregierung beteiligt. Als weitere Anforderungen an den Versandhandel empfahl der Runde Tisch Schmidt zufolge volle und verständliche Patienteninformationen in deutscher Sprache, die Sicherung der Patientenrechte entsprechend deutschem Arzneimittel- und Apothekenrecht sowie die Verkehrsfähigkeit. Die Apotheken müssten ihrem gesetzlichen Auftrag der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung nachkommen können.