"Webspace": Patentamt verfügt Löschung - DER SPIEGEL
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"Webspace" Patentamt verfügt Löschung

Erst wurde er als Marke eingetragen, jetzt soll "Webspace" wieder aus dem Register gestrichen werden. Doch noch ist keine endgültige Entscheidung gefallen: Der Markeninhaber hat bereits Beschwerde beim Patentgericht angekündigt.
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München - Nur knapp drei Stunden hat die Sitzung gedauert, dann fiel die Entscheidung: Das Deutsche Patent- und Markenamt hat am Donnerstag die Löschung der eingetragenen Marke "Webspace" verfügt. Damit wurde einem bereits im Juli 1999 eingereichten Löschungsantrag in vollem Umfang stattgegeben.

Die Marke sei, so argumentieren Kritiker, lediglich zu dem Zweck geschützt worden, um die Betreiber von Webseiten abzumahnen. In der Tat sind in den vergangenen Monaten zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen ein Münchner Rechtsanwalt im Auftrag des Markeninhabers Unterlassungserklärungen und Abmahnungen verschickt haben soll. Im Netz hatten sich daraufhin mehrere Initiativen gegen "Markengrabbing " gebildet, die eine Löschung der Marke "Webspace" erreichen wollten.

Die Begründung des Patent- und Markenamtes steht noch aus. Die Markenabteilung entschied allerdings, dass jede der beiden Streitparteien ihre eigenen Kosten zu tragen habe. Boris Hoeller , einer der Rechtsanwälte, die die Löschung angestrengt haben, geht daher davon aus, dass sich die Entscheidung auf "absolute Schutzhindernisse" stützt.

Demnach dürfen, so das Markengesetz "Zeichen oder Angaben [...], die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind", nicht geschützt werden.

Wie Hoeller auf seinen Internet-Seiten berichtet, hätten viele Abgemahnte sofort nach der Entscheidung ein Fax des Markeninhabers bekommen. Darin schreibt dessen Rechtsanwalt, dass "auf Grund der Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes die Ansprüche aus der Abmahnung nicht weiter verfolgt" würden. Gleichzeitig kündigte er Beschwerde beim Bundespatentgericht an.

Die Münchner Entscheidung kann daher nur als Etappensieg der "Webspace"-Gegner betrachtet werden. Denn sollte der Markeninhaber tatsächlich Beschwerde einlegen, wird die Marke, so Hoeller, wohl vorerst nicht aus dem Register gelöscht.