Weiter in Haft: Mutmaßlicher britischer Hacker soll Autist sein - DER SPIEGEL
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Weiter in Haft Mutmaßlicher britischer Hacker soll Autist sein

Er soll für Cyber-Angriffe in Großbritannien verantwortlich gewesen sein - und sitzt nun länger in Haft als erwartet: Der Hacker Ryan Cleary wird laut der Londoner Staatsanwaltschaft frühestens Montag gegen eine Kaution freigelassen. Ein Fehler, sagt der Anwalt des 19-Jährigen, sein Mandant sei autistisch.
Mutmaßlicher Hacker Cleary: Mitglied der Gruppe LulzSec?
Mutmaßlicher Hacker Cleary: Mitglied der Gruppe LulzSec?

Mutmaßlicher Hacker Cleary: Mitglied der Gruppe LulzSec?

Foto: Warren Allott/ AFP
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London - Ein 19-Jähriger mutmaßlicher britischer Hacker bleibt vorerst bis Montag in Haft. Ryan Cleary sollte eigentlich am Samstag nach einem Gerichtsentscheid auf Kaution entlassen werden - doch die Staatsanwaltschaft in London legte gegen die Entscheidung Beschwerde ein. Sie war der Meinung, dass der Verdächtige weiter im Gefängnis bleiben muss.

Der 19-Jährige soll für eine Reihe von Cyber-Angriffen im vergangenen Jahr verantwortlich sein. Erst kürzlich soll Cleary die Web-Seite der britischen Polizeibehörde zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens (SOCA) angegriffen haben. Am Montag soll erneut über eine Freilassung auf Kaution entschieden werden. Sollte der Jugendliche dann entlassen werden, würde dies unter der Bedingung geschehen, dass er keinen Zugang zum Internet hat.

Der Anwalt von Cleary erklärte, sein Mandant sei autistisch und müsste deshalb freigelassen werden. Bei dem 19-Jährigen sei das Asperger-Syndrom diagnostiziert worden. Zudem leide er unter Agoraphobie, Angstzuständen an bestimmten Orten.

Ähnlicher Fall nach dem 11. September 2001

Die Diagnosen wecken Erinnerungen an den Fall eines anderen britischen Hackers, Gary McKinnon, der nach dem 11. September 2001 in US-Militärcomputer eingedrungen war. Eine Auslieferung an die USA hat sich wegen der Debatte über seinen Gesundheitszustand verzögert.

Bislang werden Cleary nur Hackerangriffe in Großbritannien zur Last gelegt. Weitere Klagen sind nach Angaben eines Richters aber möglich. So wird spekuliert, dass er Mitglied der Hackergruppe Lulz Security ( LulzSec) ist. Das hat die Gruppe selbst zurückgewiesen. Inzwischen will sich die Gruppe ohnehin aufgelöst haben, wie sie am Sonntag im Internet mitgeteilt hatte.

yes/dapd

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