Zoll-Gut Business unusual
Anders als früher vermeldet der Zoll nicht mehr nur Zugriffe auf Mitmenschen, die mit den Zollbestimmungen in Konflikt geraten sind, sondern vor allem auf seine Internetseite www.zoll-auktion.de.
Hier bietet die deutsche Zollverwaltung ein ständig breites und manchmal sogar kurioses Angebot beschlagnahmter und gepfändeter Waren. Dazu zählen sichergestellte Antiquitäten, Musikinstrumente, Autos, Textilien, Schmuck und Kunstgegenstände ebenso wie ausrangierte Gebrauchsgegenstände der Zollverwaltung, häufig Personalcomputer, Laptops und Handys.
Zuständig für den zentralen Verkauf über das Internet ist das hessische Zollamt in Bad Hersfeld. Anders als bei herkömmlichen Versteigerungen vor Ort kann dank des Internets eine wesentlich größere Käuferschicht angesprochen werden. Insgesamt wird so auch ein besserer Preis erzielt. Daneben berichtet Michael Heeg von der Redaktion "Zoll online 2005" aber auch von eingesparten Anzeigen in regionalen und überregionalen Tageszeitungen sowie einer erheblichen Personalkostenreduzierung für die Durchführung von Versteigerungen.
Der überwiegende Teil der Einnahmen, im letzten Jahr immerhin 950.000 Euro, fließt in den Bundeshaushalt. Doch von den höheren Erlösen profitiert nicht nur Bundesfinanzminister Hans Eichel. Bei den Schuldnern muss jetzt weniger gepfändet werden, weil aus geringeren Pfändungen höhere Erlöse erzielt werden. Andererseits können die Schuldner nicht mehr sicher sein, dass ihnen die Vollziehungsbeamten bestimmte Sachen lassen, weil sie als unverkäuflich gelten. "Fast alles findet dank des Internets einen Käufer", weiß Michael Heeg aus Erfahrung.
"In einer der ersten Internetauktionen wurde eine Zugmaschine angeboten", blickt Zollhauptsekretär Wolfgang Bolender auf den Anfang zurück. "Ich hätte nie gedacht, dass wir diese an den Mann bringen würden." Ging aber doch. Zolloberinspektorin Ulrike Röder denkt noch immer an einen "Diamantring, der laut Gutachten einen Wert von über 10.000 Euro hatte und für die Hälfte in der Online-Auktion angeboten wurde." Und verkauft.
"Das Ungewöhnlichste, was bisher versteigert werden konnte, war ein mit Zement beladener Güterzug. Und ziemlich kurios war die Versteigerung einer ganzen Ladung Dudelsäcke", erinnert sich Stefan Berk, der zuständige Sachbearbeiter für die Zoll-Auktionen.
Nicht alles kommt unter den Hammer
Grundsätzlich nicht versteigert werden beschlagnahmte Zigaretten ohne Steuerbanderole oder ohne Inhaltsangaben und Hinweise auf den Nikotin- und Teergehalt sowie gefälschte Markenartikel und exotische Tiere und Tierpräparate, soweit sie dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterliegen. Lebend beschlagnahmte Tiere werden an Zoos vermittelt, präparierte Tiere an Museen, Schulen und andere öffentliche Einrichtungen.
Wer mitbieten will, muss sich wie bei anderen Auktionshäusern zunächst auf der Seite registrieren. Die von den Beamten eingestellten Mindestangebote sind durchweg günstig, Personalcomputer beginnen oft bei 20 Euro, Handys gibt es auch schon mal im 3er- oder 5er-Pack für weniger als 20 Euro. Der Käufer muss die Ware allerdings grundsätzlich selbst beim Zoll abholen, nur in Absprache mit der jeweiligen Zollstelle wird davon eine Ausnahme gemacht. Beim Abholen besonderer Waren schauen die Beamten auch etwas genauer hin. Wer eine Waffe über das Internet erworben hat, muss einen Waffen- beziehungsweise Jagdschein vorweisen können, und wer bei Spirituosen den Zuschlag erhalten hat, muss den Altersnachweis durch Vorlage seines Personalausweises erbringen.