Zwangsgeschrumpft BGH verbietet T-Online-Werbung
AOL, da gibt es keine Frage, ist deutlich mehr "Europa" als T-Online. In Skandinavien und Großbritannien zum Beispiel, dröselten die Richter am Bundesgerichtshof in ihrer Entscheidung am Donnerstag haarklein auf, sei T-Online gar nicht vertreten. Da erwecke die T-Online-Werbung einen falschen Eindruck. Nicht nur darum könne das mit der Behauptung "Europas größter Onlinedienst" nicht stimmen, denn so präsent sei T-Online in Europa ja gar nicht.
Vor Gericht und in der Werbung herrschen eben andere Gesetze. Bereits in zweiter Instanz nahmen die Richter am BGH die T-Online-Werbung von 1999 wörtlich, nach der der Online-Ableger des Rosa Riese nicht nur Europas größter Onlinedienst, sondern auch Internet-Provider sei. Bereits im Jahr 2000 hatte dagegen die AOL Deutschland GmbH auf Unterlassung geklagt und gewonnen.
T-Online wollte das nicht auf sich sitzen lassen und ging in die Revision. Jetzt, knapp vier Jahre nach Ende der umstrittenen Werbekampagne, ist die Sache klar: T-Online darf so etwas in seiner Werbung nicht mehr behaupten, weil die Aussage von einem "durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Adressaten" nicht eindeutig zu verstehen sei. Sollte das nun heißen, dass T-Online nur die meisten Kunden habe, die über seine Leitungen ins Web surften? Oder sollte es auch heißen, dass es der am häufigsten und umfangreichsten benutzte Dienst sei?
Aus dem Werbespruch gehe das alles nicht klar hervor und das gehe ja nun wohl nicht, weil der meistgenutzte Dienst dann doch AOL gewesen wäre, und dazu noch ein bisschen europäischer. Der 1. Zivilsenat bestätigte damit im Wesentlichen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg.
Die Entscheidung liegt im Trend der Zeit. Auf EU-Ebene versucht gerade Verbraucherschutz-Kommissar David Byrne, die Nahrungsmittelwerbung zur Ehrlichkeit zu verpflichten. Botschaften wie "stärkt die Widerstandskraft", "macht mobil" oder "hält jung" sollen völlig verboten werden. EU-Richtlinien sollen festlegen, wann sich ein Produkt "fettarm", "zuckerfrei", "reich an Ballaststoffen" oder "kalorienarm" nennen darf.
Die Werbewirtschaft geht dagegen auf die Barrikaden, im April wurde die Entscheidung über den Vorschlag zunächst vertagt. Mittelfristig ist eine Werbewelt, in der Werbesprüche die Realitäten präziser abbilden und die jeweilige Aussage belegbar sein müssen, wahrscheinlich. Und "Schmeckt vielen Leuten" oder "Kundenreichster Internet-Provider in Europa mit Ausnahme von Skandinavien und Großbritannien" wären - für eine Weile - ja auch ähnlich lustige Werbeaussagen wie "Größter Onlinedienst, bei dem die zahlende Kundschaft automatisch als Leser gezählt wird, wenn sie sich einloggt".
Frank Patalong