Streit vor Gericht: Die Krügers und ihre Flagge
Absurder Flaggenstreit Chemnitzer Totentanz
Hamburg - Angefangen hat der ganze Ärger mit einem Kindergeburtstag. Ein Freund schenkte Anett Krügers Tochter eine große, schwarze Piratenflagge aus einem Ein-Euro-Shop, mit einem grinsenden Totenschädel darauf. Das Mädchen liebte den Seeräuberfilm "Fluch der Karibik".
Das war vor fünf Jahren und zunächst blieb alles friedlich. Der Bruder schnappte sich die Fahne, hängte sie in sein Fenster im ersten Stock des renovierten Mietshauses mit Gründerzeitfassade, genau über den Eingang, so dass sie von der Straße aus gut zu sehen war.
Ein Schandfleck, befand Anfang 2010 der Vermieter, die bayerische Kester-Häusler-Stiftung. Ihr Vorstandschef Volker Thieler, Jurist und Autor mehrerer Mietrechtsratgeber, forderte Anett Krüger auf, die Piratenflagge abzuhängen, doch die weigerte sich. Im März 2010 klagte die Stiftung auf Unterlassung und Entfernung - und das Amtsgericht Chemnitz gab ihr recht.
Die Flagge beeinträchtige die Ästhetik der Wohngegend, entschied die Richterin. Die Geschäftsinteressen des Eigentümers seien in diesem Fall höher zu werten als das Persönlichkeitsrecht der Mieterin. Und wenn es stimme, dass Wohnungsinteressenten aufgrund des Totenkopfs abgesprungen seien - was die Stiftung anführte - stehe ihr gar Schadensersatz zu. Die genaue Höhe wurde damals nicht beziffert, nur ein Streitwert von 8000 Euro festgelegt.
Anett Krüger und ihre Kinder, die heute 16 und 22 Jahre alt sind, mussten die Totenkopfflagge Ende des vergangenen Jahres abhängen - und gingen in Berufung. Deshalb trafen sich an diesem Donnerstag ein Richter des Landgerichts Chemnitz und die gegnerischen Parteien zur sogenannten Ortsbegehung im Stadtteil Kaßberg, einem gut bürgerlichen Viertel von Chemnitz mit vielen renovierten Gründerzeitbauten.
"Kinderpiratenflaggenverbietervermietermieterin"
Anett Krüger hofft, dass alle betroffenen Parteien nun in Augenschein nehmen können, worum es tatsächlich geht und wie es vor Ort aussieht. "Ich bezweifle, dass Richter und Vermieter das Haus bislang kannten", sagt sie. "Von wegen Gesamtästhetik, hier bröckelt der Putz von der Decke und das Wasser steht im Keller."
Für eine knappe halbe Stunde durfte die Fahne wieder im Fenster hängen, zu Demonstrationszwecken. Der Richter sagte, die Flagge wirke "durchaus dominant". Anders als auf den Fotos, die ihm bislang vorlagen, sei jedoch deutlich zu sehen, dass es sich um eine Kinderfahne handle.
Ob Kinderfahne oder nicht: Es gehe darum, dass Totenkopf-Symbole negativ besetzt seien, sagt Andreas Möckel, Rechtsanwalt aus Plauen, der die Stiftung vertritt. In den Wohnungen stehe es den Mietern frei, derartige Bilder aufzuhängen und die Räume nach dem eigenen Geschmack zu gestalten - aber bitte nicht für die Öffentlichkeit einsehbar. "Ich bin sehr zuversichtlich, dass das Landgericht auch in zweiter Instanz wie das Amtsgericht entscheiden wird", so Möckel.
Der Fall sorgt für Wirbel in dem bürgerlichen Viertel der Stadt. Anett Krüger hat sich ein schwarzes T-Shirt mit dem umstrittenen Totenkopf drucken lassen. Darüber steht: Kinderpiratenflaggenverbietervermietermieterin.
Nachbarn aus dem Haus und der Umgebung haben sich ebenfalls eins gekauft - eine zweite Solidaritätsbekundung, nachdem eine Unterschriftenliste nichts bewirkt hatte. "Dass all diese Leute nichts Schlimmes an der Kinderfahne finden, interessierte einfach niemanden", so Anett Krüger.
"Es verletzt mein Persönlichkeitsrecht"
Richter Thomas Mrodzinsky, Sprecher am Landgericht Chemnitz, erklärt sich den Streit so: "Es kommt aufs städtische Umfeld an. In Hamburg-St. Pauli würde so eine Flagge gar nicht auffallen."
Ausgelöst, sagt Anett Krüger, habe sie den Streit selbst - unabsichtlich. Vier Jahre lang hing der Totenkopf im Zimmer des Sohnes, ohne dass es Beschwerden gegeben habe, erzählt sie. Dann gab es einen Hausverwalterwechsel, den die zweifache Mutter nutzen wollte, um auf sämtliche Mängel im Haus aufmerksam zu machen. Sie erstellte eine mehrere Seiten lange Liste - und kassierte die Klage. So lautet ihre Version.
"Für mich ist das Verbot ein tiefer Eingriff in meine Privatsphäre - und das wegen einer Ein-Euro-Kinderfahne!", sagt Anett Krüger. "Es verletzt mein Persönlichkeitsrecht." Sie sei zuversichtlich, in zweiter Instanz recht zu bekommen - selbst, wenn tatsächlich zwei Mietinteressenten wegen der Flagge im Fenster abgesagt hätten. Denn: Eine alleinerziehende Mutter sei mit ihren beiden Kindern gerade wegen des Totenkopfs eingezogen. "Die hielt die Hausgemeinschaft deshalb für kinderfreundlich und sympathisch", so Krüger.
Die Frau wohne seither mit den Krügers im Haus. Auch sie habe sich ein T-Shirt drucken lassen.