Umstrittene Schulden-Eintreibung in Ahlen Mops Edda hätte nicht gepfändet werden dürfen
Mops Edda
Foto: Mikko Schümmelfeder/ dpaDer Fall um den gepfändeten Mops Edda in Ahlen wird immer mehr zum Politikum. Nach der umstrittenen Pfändung des Hundes hat sich jetzt das Innenministerium zu dem ungewöhnlichen Vorgang geäußert.
Eine Sprecherin des Ministeriums sagte der "Rheinischen Post": "Um Geldforderungen einzutreiben, können zwar auch Tiere gepfändet werden, Haustiere jedoch grundsätzlich nicht." Nur in Ausnahmefällen könnte ein Vollstreckungsgericht auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers eine Pfändung des Haustieres zulassen.
Mops Edda war gepfändet worden, weil die betroffene Familie nach Angaben der Stadt bei der Kommune hohe Schulden hat. Ein städtischer Mitarbeiter hatte den Hund über seinen privaten Ebay-Account verkauft und diesen als gesund und "mit Stammbaum" für 750 Euro angepriesen. Das Thema sorgt seit Tagen - auch international - für Schlagzeilen.
Offenbar hätte der Hund auch nicht auf dem privaten Ebay-Account angeboten werden dürfen. "Gepfändete Sachen sind auf schriftliche Anordnung der kommunalen Vollstreckungsbehörde öffentlich zu versteigern", sagte die Sprecherin der Zeitung. Dafür gebe es bestimmte Formalien wie Fristen, öffentliche Bekanntmachung und Mindestgebote. Das Anbieten eines gepfändeten Tieres auf einem privaten Ebay-Account erfülle diese Voraussetzungen nicht.