FAMILIEN Allein oder doppelt
Der kleine Jasper ist ein Unikum. Im juristischen Sinne gibt es ihn nur halb, denn er hat zwar seinen schönen Vornamen - friesisch für Kaspar -, aber keinen Nachnamen. »Das Kind Jasper wurde geboren«, hat der Standesbeamte ins Geburtsregister eingetragen, mehr nicht.
Seine Eltern Herma Klar und Reinhard Winter wollten Jasper, 2, einen doppelten Nachnamen geben: Klar-Winter. So heißt auch Jaspers ältere Schwester Vera, 6. Doch was behördlich erlaubt war, als Vera zur Welt kam, galt schon nicht mehr, als Bruder Jasper geboren wurde.
Mittlerweile hatte sich die Bonner Regierung ein neues Namensrecht ausgedacht: keine Doppelnamen als Kombination der beiden Elternnamen mehr, die Kinder sollten entweder den Namen des Vaters oder den der Mutter bekommen.
Jaspers Mutter, eine Tübinger Museumsdirektorin, wollte sich keinesfalls damit abfinden, daß ihr Sohn anders als ihre Tochter heißen sollte. Sie machte sich juristisch kundig und legte einen Aktenordner an. Dann gründete sie die »Interessengemeinschaft für ein familienfreundliches Namensrecht«. Andere ebenso aufgebrachte Eltern zogen vor Gericht, um ihre Wünsche durchzusetzen.
Das Namensrecht haben die Regierung und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in nur sechs Jahren gleich dreimal geändert. Von 1991 an war der Doppelname erlaubt; deshalb darf Vera auch Klar-Winter heißen. Drei Jahre später, 1994, kam die Revision, die aus Jasper und aus rund 1000 seiner Altersgenossen nachnamenlose Kinder machte, weil ihre Eltern sich mit dem Gesetz nicht abfinden mochten.
Um den Konflikt zu bereinigen, ersannen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im vorigen Herbst einen Kompromiß, der zumindest das Ehepaar Klar/Winter zufriedenstellen wird. Denn vom 1. Juli 1998 an, dem Zeitpunkt, da die revidierte Revision des Namensrechts Gesetz wird, darf Jasper wie Schwester Vera den Familiennamen Klar-Winter tragen.
Jasper hat es fortan besser als andere nachnamenlose Kinder, deren Eltern gegen soviel Unrecht vor Gericht gezogen und unterlegen sind. Denn für deren Sprößlinge gilt die Ausnahme von der Regel nicht. In solchen Fällen müssen sich die Eltern endgültig auf einen Namen festlegen. Können sich Vater und Mutter nicht einigen, welchen ihrer Namen Sohn oder Tochter führen sollen, fällt das Vormundschaftsgericht die Entscheidung.
In den meisten europäischen Ländern geht es nicht weniger kompliziert zu als in Deutschland. Die Griechin Helene Krokos lebt mit ihren beiden Töchtern in Brüssel. Joanna und Maria besitzen je zwei Pässe: In Belgien, wo sie geboren wurden, müssen sie den Familiennamen ihres Vaters tragen, der Avernitis heißt, in Griechenland aber bekamen sie den Namen der Mutter.
Für das Ehepaar Krokos/Avernitis empfiehlt es sich, auf Reisen durch Belgien die richtigen Kinderpässe dabeizuhaben. Nach der Serie von Sexualverbrechen kontrolliert die Polizei vorzugsweise Erwachsene, die mit Kindern unterwegs sind. Wer auffällt, landet schon mal auf der Wache.
In Spanien und Portugal erhalten die Kinder automatisch einen Doppelnamen, in Frankreich den des Vaters, in England ist ziemlich alles erlaubt. Bei den Amtsgerichten Europas häufen sich die Loseblattsammlungen, in denen Juristen bei Klagen nachlesen können, wo welches Recht gilt.
Barbara Nolan, Sprecherin des für Soziales zuständigen EU-Kommissars, hält das Durcheinander für ein Ärgernis. Sie hofft auf ein Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Dessen Richter hatten im Februar 1994 erstmals die Gleichstellung von Mann und Frau bei der Wahl des Familiennamens zum Grundsatz erhoben. Dieses Urteil könne Grundlage für EU-Recht werden, hofft Nolan.
Auf den Europäischen Gerichtshof wollen sich einige deutsche Juristen, die Anstoß am neuesten Bonner Namensrecht nehmen, nicht verlassen. Der Familienrechtler Manfred Baldus etwa erblickt auch in der revidierten Regelung gleich mehrere Verstöße gegen das Grundgesetz: beeinträchtigt sei das Persönlichkeitsrecht von Kindern, die nicht so heißen dürfen wie Vater plus Mutter. Gleichfalls tangiert sei der Schutz der Familie, auf den die Verfassung besonderen Wert lege, da ja die Verwandtschaft der Kinder zu Vater und Mutter im Familiennamen nicht eindeutig dokumentiert werde.
Bei der Tübinger »Interessengemeinschaft«, in der Jaspers Mutter nach wie vor mitarbeitet, suchen mittlerweile viele Eltern Rat für den Gang vor Gericht. »Da kommen bestimmt neue Verfassungsklagen«, meint Herma Klar zuversichtlich.