Angelina-Prozess Mutter greift Mörder ihrer Tochter an
Hamburg - Der heute 18 Jahre alte Angeklagte musste sich wegen Mordes, Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs verantworten. Er hatte Angelina am 13. Oktober 2004 kurz nach 18 Uhr zufällig am Fahrstuhl des Mehrfamilienhauses getroffen, in dem er damals bei seiner Mutter lebte. Das Kind kannte ihn und vertraute ihm, wie die Kammer betonte. Dies habe der Angeklagte ausgenutzt, als er das Mädchen in den Keller lockte. Dort vergewaltigte und erdrosselte er die Siebenjährige.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 17-Jährige anschließend versuchte, die Spuren seiner Tat zu beseitigen. Er legte die Leiche des Kindes in einen Umzugskarton und schaffte diesen auf den Balkon der Wohnung seiner Mutter. Zur Vertuschung beteiligte er sich später an einer groß angelegten Suchaktion, nachdem Angelinas Mutter ihre Tochter als vermisst gemeldet hatte. Dabei verwickelte sich der 17-Jährige jedoch in auffällige Widersprüche. Bei einer Wohnungsdurchsuchung entdeckten Beamte dann das tote Kind auf dem Balkon.
Als mildernd erkannte das Gericht bei seinem Urteil an, dass ein psychiatrisches Gutachten dem Angeklagten zur Tatzeit eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung, des sogenannten Borderline-Syndroms, bescheinigte. Außerdem sei er "nach kurzem anfänglichem Leugnen" bereits bei der Vernehmung am Tag nach der Tat und im Prozess weitgehend geständig gewesen.
Noch im Gerichtssaal ging Angelinas Mutter auf den Täter los. Die Frau habe den Angeklagten gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten attackiert, sagte Rechtsanwalt Rudolf von Bracken, der Angelinas Mutter in dem Jugendstrafverfahren Beistand geleistet hatte. "Der Druck war übergroß. Sie ist einfach explodiert", sagte Bracken. Wachmänner seien eingeschritten. Der Mörder erlitt Verletzungen im Gesicht und am Handgelenk.