Anzeigenkampagne: Todeskandidat muss Honorar abgeben - DER SPIEGEL
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Anzeigenkampagne Todeskandidat muss Honorar abgeben

Das Mitwirken an einer Werbekampagne der Modefirma Benetton hat sich für einen zum Tode verurteilten Mörder in Nebraska nicht ausgezahlt. Er darf sein Honorar nicht behalten.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Lincoln - Der Generalstaatsanwalt teilte am Montag mit, Jeremy Sheets müsse die 1000 Dollar (rund 2000 Mark) in einen staatlichen Opferfond einzahlen. Benetton hatte mit einer internationalen Werbekampagne für Aufsehen gesorgt, die Fotos von amerikanischen Todeskandidaten in Sträflingskleidung zeigt. Unter der Schlagzeile "Zum Tode verurteilt" sind Name, Geburtsdatum, Verbrechen und wahrscheinliche Hinrichtungsmethode der Häftlinge aufgeführt. Sheets wurde wegen der Vergewaltigung und Ermordung einer Jugendlichen im Jahr 1992 zum Tode verurteilt.